INSM-Position Einkommensteuer und Soli

Die Progression im Einkommensteuertarif führt mit höherem Einkommen nicht nur zu einer absolut, sondern auch relativ steigenden Steuerlast. Das führt dazu, dass die einkommensstärksten zehn Prozent der Einkommensverteilung jeden zweiten Euro zum Gesamtaufkommen beitragen.

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft fordert:

  • Aufschwung nicht abwürgen. Dafür muss auf Steuererhöhungen verzichtet werden.
  • Perspektivisch alle Einkommensgruppen entlasten. Neben der kalten muss auch die sogenannte warme Progression
  • regelmäßig bei der Anpassung der Tarifeckwerte in der Einkommensteuer berücksichtigt werden.
  • Den Soli vollständig abschaffen. Die Teilerhebung des Solis ist nicht nur unsolidarisch, sondern nach Meinung angesehener Verfassungsrechtler verfassungswidrig.

Aufschwung nicht abwürgen

Über 70 Prozent der Unternehmen in Deutschland sind Einzelunternehmen oder Personengesellschaften – also Selbstständige, OHGs, KGs und andere Rechtsformen. Wenn beispielsweise ein mittelständisches Personenunternehmen mit 500 Beschäftigten Gewinne macht, sind diese einkommensteuerpflichtig. All diese Unternehmen zahlen die progressive Einkommensteuer.

Zuletzt trugen unternehmerisch Tätige über 14 Prozent vom Steueraufkommen aus Einkommensteuer und Soli bei, obwohl die Gruppe der Selbstständigen, der Unternehmerinnen und der Unternehmer einen Anteil von 9,5 Prozent am gesamten Bruttoeinkommen hat. Steuererhöhungen auf Einkommen würden den Aufschwung ausbremsen, denn sie reduzieren direkt die finanziellen Mittel für Investitionen. Im internationalen Vergleich der Unternehmensbesteuerung ist Deutschland ohnehin in der Spitzengruppe. Statt einer Steuererhöhungsdebatte braucht Deutschland ein wettbewerbsfähiges Steuersystem.

Perspektivisch alle Einkommensgruppen entlasten

Deutschland gehört zu den Ländern, die am stärksten umverteilen. Das liegt vor allem an der progressiven Einkommensteuer. Die Steuerlast war 2019 für alle Einkommensgruppen höher als 1998, bevor die letzte größere Reform der Einkommensteuer mit spürbaren Steuerentlastungen erfolgte. Erklären lässt sich die gestiegene Belastung im letzten Jahrzehnt mit dem langen wirtschaftlichen Aufschwung und real gestiegenen Einkommen vor der Corona-Krise. Denn wenn die Einkommen steigen, erhöht sich die Steuerlast relativ als Prozentsatz auf das Einkommen und absolut in Euro.

Eine Steuererhöhung infolge steigender Einkommen lässt sich in zwei Effekte zerlegen: die sogenannte kalte Progression aufgrund von Inflation und die warme Progression aufgrund realer Einkommenszuwächse. Ein erster, richtiger Schritt, um diese Steuererhöhungen zu begrenzen war, dass seit 2016 die Tarifeckwerte, ab denen die vier Zonen des Einkommenstarifs jeweils gelten, um die kalte Progression bereinigt werden. Der zweite Schritt muss nun sein, auch regelmäßig die warme Progression zu bereinigen.

Den Soli vollständig abschaffen

Auch im Jahr 2023 ist der Solidaritätszuschlags – kurz Soli – nicht abgeschafft. Der Soli auf die Einkommensteuer wird seit dem 1. Januar 2021 weiterhin von etwa sechs Millionen Bürgerinnen, Bürgern und 500.000 Unternehmen gezahlt. Das erwartete Steueraufkommen hat sich gegenüber den Vorjahren lediglich halbiert, es beträgt weiterhin schätzungsweise 10 Milliarden Euro.

Verfassungsrechtlich ist mit dem Auslaufen des Solidarpakts II seit dem 1. Januar 2020 die vollständige Abschaffung des Solis geboten. Die Teilabschaffung des Solis Anfang 2021 hat nicht nur für einen faktischen Anstieg der Steuerprogression gesorgt, sondern ist auch verfassungsrechtlich umstritten. Daher muss der Soli vollständig abgeschafft werden.

Quellen:

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