Riester-Verträge mit einem größeren Aktien- und Immobilienanteil hätten das Potenzial, eine deutlich höhere Rente zu erwirtschaften (mehr zu den Arten von Riester-Verträgen finden Sie bei den Verbraucherzentralen).
Doch der Aktien- und Immobilienanteil wird künstlich begrenzt. Der Grund liegt in der Beitragsgarantie. Sie legt fest, dass bei Auszahlung von Altersvorsorgeprodukten zum Beginn der Rentenphase mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen müssen.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass bei einer sehr ungünstigen Entwicklung am Ende weniger als das eingezahlte Kapital zur Verfügung steht. Doch dem Vorteil steht ein gravierender Nachteil gegenüber: Hat ein Vertrag zu Beginn der Ansparphase noch einen hohen Aktienanteil, zwingt die Beitragsgarantie den Anbieter frühzeitig dazu, in relativ sichere Rentenpapiere mit niedrigen Renditen umzuschichten.
Hinzu kommt: Je höher der Marktzins für sichere Anleihen, desto mehr kann in risikoreiche Anlagen investiert werden, aber eben auch umgekehrt. Dadurch wird aktuell über die gesamte Ansparphase hinweg nur eine vergleichsweise geringe Rendite generiert.
Ein Ausweg: die Lockerung der verpflichtenden Beitragsgarantie. „Dies wäre eine vergleichsweise einfach zu implementierende Reform, welche mit deutlich erhöhten Renditechancen einhergeht”, meint Professor Dr. Christian Hagist, Lehrstuhl-Inhaber für Wirtschafts- und Sozialpolitik an der WHU Otto Beisheim School of Management, der für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft eine Kurzexpertise mit dem Titel „Wege zu mehr Kapitaldeckung in der Altersvorsorge“ erstellt hat.
Und was ist mit dem Risiko, zu Rentenbeginn nicht einmal die eingezahlten Beträge zurückzubekommen? „Das Risiko eines (teilweisen) Verlustes der eingezahlten Beiträge dürfte angesichts des langfristigen Anlagezeitraums gering ausfallen”, schreibt der Ökonom in seinem Gutachten. Denn wer langfristig anlegt, dessen Anbieter hat genügend Zeit hohe Kurse abzupassen, um die Anlage rechtzeitig vor dem Auszahlungstermin auf sichere Anleihen umzuschichten.
Hagist steht mit seiner Meinung nicht allein da. So stellt etwa auch der Dachverband der Verbraucherzentralen die Beitragsgarantie infrage (siehe Interview mit Deutschlands oberstem Verbraucherschützer Klaus Müller).
Wichtig: Der Wegfall einer gesetzlichen verpflichtenden Beitragsgarantie bedeutet nicht, dass Fondsgesellschaften und Versicherungen diese nicht auch in Zukunft anbieten dürften. Wer weiter die volle Garantie auf seine eingezahlten Beträge wünscht, könnte entsprechende Produkte auch künftig erhalten. Diese Sicherheit hätte allerdings (wie bereits heute) einen Preis – in Form einer niedrigeren Rendite.
Simulationen des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung zeigen, dass die aktuelle Beitragsgarantie mit einem Renditeverlust von etwa 2 bis 3 Prozentpunkten einhergeht. Wie in der Abbildung unten dargestellt, führt eine Differenz in dieser Größenordnung über einen 40-jährigen Anlagehorizont zu letztlich 60 Prozent mehr Kapital.