Die Soli-Uhr tickt weiter. Rund die Hälfte des bisherigen Soli-Aufkommens wird auch in diesem Jahr fällig werden. Unserer Soli-Uhr 2021 zeigt sekundengenau, wie viel Soli-Steuer Menschen und Unternehmen bisher in diesem Jahr zahlen mussten.
Die schon lange vor Corona beschlossene Teil-Abschaffung des Soli zum 1.1.2021 ist nun in Kraft getreten. Es stimmt, dass damit für rund 90 Prozent der Soli-Zahler die Ergänzungsabgabe auf die Einkommensteuer teilweise oder vollständig wegfällt. Es stimmt aber auch: In Corona-Zeiten ohnehin belastete Unternehmen und beispielsweise Rentner zahlen auch im neuen Jahr unverändert weiter den Soli und das in einer Größenordnung, die aufhorchen lässt: Knapp zehn Milliarden Euro an Soli-Einnahmen fließen allein 2021 an den Staat. Dabei gibt es nach Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 gar keine rechtliche Grundlage mehr für den Soli. Auch die neuen Freigrenzen, die seit 1.1.2021 rund 90 Prozent der Soli-Zahler entlasten, halten Experten für rechtlich nicht haltbar.
Die Regierung lobt sich für ihre Taten mit Plakaten, auf denen steht, dass der Soli wegfällt. Das is de facto falsch: Der Solidaritätszuschlag muss – anders als von der Politik suggeriert – eben auch weiterhin gezahlt werden. Konkret: Etwa sechs Millionen Menschen, darunter Rentner und Unternehmen, müssen die Ergänzungsabgabe weiterbezahlen. Auch etwa eine halbe Million Kapitalgesellschaften entrichtet den Aufschlag auf die Körperschaftssteuer weiterhin. Der Unternehmenssektor trägt 2021 etwa 60 Prozent des Aufkommens von 9 bis 10 Milliarden Euro.
Die „Abschaffung“ des Soli geht also an den Unternehmen weitgehend vorbei – während in anderen Ländern wie USA, Frankreich oder Großbritannien die Unternehmenssteuern in jüngster Zeit sogar gesenkt wurden. Die Corona-Krise setzt der Wirtschaft bekanntlich hart zu, wie stark das Wachstum gelitten haben wird, werden wir erst zu einem späteren Zeitpunkt konkret sagen können.
Fest steht: Der Soli belastet schon viel zu lang Verbraucher und Unternehmen und ist nach 30 Jahren Einheit schlichtweg aus der Zeit gefallen. Neben dem steuersystematischen Erfordernis und der schwelenden Verfassungswidrigkeit spricht in der Corona-Krise noch mehr für die vollständige Soli-Streichung. Eine Streichung würde nämlich nach Berechnungen von Steuerexperten auch bislang ungeahnte Konjunkturimpulse bergen: Mehr Wachstum, neue Jobs und ein Selbstfinanzierungeffekt von knapp einem Drittel. Dies ergab eine IW-Studie im Auftrag der INSM.
Die INSM ist wie namhafte Verfassungsrechtler der Ansicht, dass die Erhebung des Soli seit Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 verfassungswidrig ist und hat den Klageweg beschritten. Mehr dazu hier. Die INSM setzt sich für die vollständige Abschaffung des Soli für alle ein.