#SoliStoppen

Jetzt Soli abschaffen: Zieh mit uns nach Karlsruhe

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Jetzt Soli abschaffen: Zieh mit uns nach Karlsruhe

Der Soli wird seit Jahresbeginn 2020 zu Unrecht erhoben. Wir werben in der Politik für eine rückwirkende vollständige Abschaffung. Parallel gehen wir juristisch gegen den Solidaritätszuschlag vor. Wir machen uns für Dich auf den Weg zum Verfassungsgericht nach Karlsruhe.

Sei mit dabei und melde Dich jetzt für das Soli-Mailing an. 

Unser gemeinsames Ziel: Wir wollen erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht den Soli einkassiert und wir am Ende alle unser Geld zurückbekommen.

Hintergrund: Der Solidaritätszuschlag ist eine so genannte Ergänzungsabgabe. Eine solche Abgabe braucht eine stichhaltige Begründung. Diese waren die hohen Kosten für den Aufbau Ost. Der ist finanziell gesehen abgeschlossen, was sich am Auslaufen des Solidarpakts II zum 31.12.2019 zeigt. Eine Beibehaltung des Solidaritätszuschlags ist deshalb aus Expertensicht verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig.

Du willst uns auf dem Weg vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe begleiten? Unterstütze uns und melde dich für unser Soli-Mailing an. So erfährst du regelmäßig als Erster von den neuesten Entwicklungen und Aktionen rund um das Anliegen, den Bürgerinnen und Bürgern den zu viel gezahlten Soli zurückzugeben

 

Die wichtigsten Infos zum Soli

Nein. Der Solidaritätszuschlag wird immer noch von allen gezahlt, die einkommensteuer- oder körperschaftsteuerpflichtig sind. Ausnahme sind Geringverdiener, die unter einer Freigrenze liegen. Den Soli gab es erstmals von Juli 1991 bis Juni 1992. Mit dem Solidaritätszuschlagsgesetz wurde 1995 sein Nachfolger eingeführt. Der Sinn des Soli: Die Finanzierung des „Auf-bau Ost“. Dieses Ziel aber ist erreicht. Mit dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 hätte nach Expertensicht der Solidaritätszuschlag abgeschafft werden müssen. Die Große Koalition hat jedoch beschlossen, den Solidaritätszuschlag erst 2021 und nur teilweise abzuschaffen. Das heißt, dass alle Soli-Zahler im gesamten Jahr 2020 vollständig den Solidaritätszuschlag zahlen. 2021 bleibt fast die Hälft des Soli-Aufkommens bestehen. Denn der Plan der großen Koalition sieht vor, dass die einkommensstärksten zehn Prozent den Solidaritätszuschlag weiterzahlen. Außerdem bleibt der Solizuschlag auf die Körperschaftsteuer vollständig bestehen. 

Der Solidaritätszuschlag ist eine so genannte Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. Ergänzungsabgaben sind konzipiert, um einen temporären Finanzbedarf zu decken. Entfällt dieser Finanzierungsgrund, muss auch die Abgabe entfallen. Der Solidaritätszuschlag wurde eingeführt, um den Bund beim „Aufbau Ost“ zu unterstützen. 30 Jahre nach der Wiedervereinigung kann nicht mehr von einem besonderen, zusätzlichen Finanzbedarf des Bundes infolge der Deutschen Einheit gesprochen werden. Dass der Bundesgesetzgeber davon selbst ausgeht, zeigt das Auslaufen des Solidarpakts II zum Jahresende 2019, mit dem in den ostdeutschen Bundesländern Gelder für den "Abbau teilungsbedingter Sonderlasten” zur Verfügung gestellt worden waren. Die Voraussetzungen für die Einführung des Solidaritätszuschlags sind also entfallen. Die Weitererhebung des Solidaritätszuschlags seit 2020 und die geplante Teilabschaffung 2021 ist verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Siehe auch das Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Papier.

Die Steuerzahler werden seit 2020 zu Unrecht weiter zur Kasse gebeten. Wie viele Euros der Staat uns abnimmt, ist auf unserer Soli-Uhr abzulesen. Wie hoch der zu Unrecht erhobene Betrag für den einzelnen Steuerzahler ist, kann jeder individuell in unserem Soli-Rechner ausrechnen. Auf den Bund könnten hohe Rückzahlungen zukommen, sollte die Beibehaltung des Soli nicht verfassungskonform sein. Möglicherweise sind die zu viel gezahlten Beträge individuell jedem Steuerzahler zu erstatten.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Bürgerinnen und Bürger die zu viel gezahlten Soliabgaben auf Euro und Cent zurückerstattet bekommen. Dafür machen wir zum einen politischen Druck, gleichzeitig beschreiten wir den Rechtsweg. Über eine Verfassungsklage in Karlsruhe wollen wir die Politik dazu zwingen, den Soli endlich abzuschaffen und den Menschen das zu viel gezahlte Geld zurückzugeben. Unterstütze uns dabei, bleibe über unsere Aktivitäten auf dem Laufenden und melde Dich jetzt oben für den Newsletter an.

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