"Solarstrom-Reform insgesamt positiv"

Wirtschafts- und Umweltministerium haben einen Kompromiss bei der Förderung von erneuerbaren Energien gefunden. Wissenschaftler des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) haben den Entwurf gelesen und bewertet. Ihr Fazit: Eine nach dem Entwurf umgesetzte Reform wäre „insgesamt positiv“.

 

Was ist geplant?

Die Bundesregierung hat sich nach lang andauernden Divergenzen auf eine gemeinsame Positionierung zu aktuellen Fragen der Energiepolitik verständigt.

Mit dem Kompromiss zwischen Wirtschafts- und Umweltministerium werden zwei unterschiedliche Fragestellungen aufgegriffen. Zum einen wird die Förderung der Photovoltaik nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz begrenzt, nachdem die Subventionen für Solarstrom auf 6,9 Milliarden Euro angestiegen sind – zusätzlich zum Wert des Stroms. Zum anderen wird die eine deutsche Position zu den Verhandlungen über die neue Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union formuliert, mit der eine effizientere Nutzung von Energie befördert werden soll.

Mit der Neugestaltung der Solarförderung sind folgende wesentliche Veränderungen vorgesehen:

  • In einem kurzfristigen Schritt werden die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen zum 9. März um 20 bis knapp unter 30 Prozent gesenkt.
  • Ab Mai 2012 werden die Vergütungssätze monatlich um 1,5 Prozent abgesenkt. Damit und mit strengeren sachlichen Anforderungen werden Anreize zum zeitlichen Vorziehen der Inbetriebnahme der Anlagen abgebaut.
  • Für die Jahre 2012 und 2013 wird ein Kapazitätszubau um jährlich 3.500 MW angestrebt, danach jährlich weitere 400 MW. Im Rekordjahr 2011 sind 7.500 MW Leistung installiert worden.
  • Die Vergütung wird auf bis zu 90 Prozent des erzeugten Stroms begrenzt. Darüber hinausgehende Mengen müssen verkauft oder selbst verbraucht werden.

Zur EU-Effizienzrichtlinie hat sich die Bundesregierung auf folgende Vorschläge verständigt:

  • Die Mitgliedsstaaten sollen entscheiden können, ob sie absolute Energieminderungsziele anstreben oder eine Steigerung der Energieeffizienz als Ziel für den Zeitraum bis 2020 festlegen wollen.
  • Zur Wahl steht den Staaten dabei eine Reduktion des Energieverbrauchs um 4,5 Prozent innerhalb von drei Jahren oder eine Steigerung der Energieeffizienz um 6,3 Prozent für dieselben Dreijahresperioden.
  • Über die Maßnahmen sollen die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden.

 

Bewertung und Begründung

  1. Die Wissenschaftler des IW Köln geben diesem Vorhaben 3 von 5 Sternen

Begründung:

Bis Anfang 2016 werden die Vergütungen gegenüber heute um die Hälfte bis auf zwei Drittel abgesenkt. Eine Kostenbremse durch die Kürzung der Subventionen für Neuanlagen ist dringend angebracht, um den Kostenanstieg in Grenzen zu halten. Aber auch die neuen Fördersätze führen nicht dazu, dass die Kosten für den Verbraucher wieder zurückgehen. Schließlich müssen für die bestehenden Anlagen noch für viele Jahre die alten hohen Vergütungssätze gezahlt werden. Immerhin kann aber ein Anstieg der Fördermenge begrenzt werden.

Nicht umgesetzt wurde jedoch eine weitergehende Beschränkung der Zubaumenge von Solarstrom. Die politischen Ziele wurden schon in der Vergangenheit erheblich übererfüllt. Eine feste Deckelung hätte zu einer Absicherung der Kostenbremse beigetragen. Dennoch ist die Reform insgesamt positiv zu bewerten.

Der Vorschlag zur Energieeffizienzrichtlinie stellt eine Verbesserung gegenüber den bisher geplanten festen und inflexiblen Vorgaben dar. Die festgesetzten Ziele sind jedoch ausgesprochen anspruchsvoll. Eine absolute Senkung des Energieverbrauchs um 4,5 Prozent in drei Jahren ist ohne wirtschaftliche Beschränkungen oder die massive Beschleunigung der energetischen Gebäudesanierung nicht zu erreichen. Auch die Steigerung der Energieeffizienz um 6,3 Prozent in drei Jahren geht weit über das hinaus, was in den letzten Jahren erreicht werden konnte oder im Vergleich der Industrieländer als realistisch anzusehen ist. Zu erwarten ist, dass die angestrebten Ziele nicht erreicht oder mit unverhältnismäßigen Mitteln verfolgt werden sollen.

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