Umfrage

Deutsche wollen faires und unterstützendes Bürgergeld

Was denken die Deutschen über das Bürgergeld? Was sollte von Hartz IV übernommen, was verändert werden? Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft zeigt: Die Menschen haben mehrheitlich ein gutes Gespür für eine funktionierende Sozialpolitik.

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Die Bundesregierung möchte zum Jahreswechsel Hartz IV – der umgangssprachliche Begriff für Arbeitslosengeld II – durch das sogenannte Bürgergeld ersetzen. Diese Leistung dient der Sicherung des Lebensunterhalts. Was halten die Deutschen von der Reform? Was hat sich nach Meinung der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger bewährt? Was sollte anders werden? Wir haben das Meinungsforschungsinstitut Civey beauftragt, es herauszufinden. Das hier sind die zentralen Ergebnisse der repräsentativen Umfrage:

 

1) Fördern und fordern beibehalten

Rund drei Viertel der Deutschen sind beim Bürgergeld für eine Fortführung des etablierten Prinzips des „Fördern und Forderns“. Dieses Prinzip wurde 2005 mit der Reform der Grundsicherung verankert. Die Idee dahinter ist, dass der Staat die (Wieder-)Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt fördert und gleichzeitig Eigeninitiative von den Hilfebedürftigen einfordert.

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Unsere Meinung: Mit der Einführung des Bürgergeldes sollte das Fördern verbessert werden. Priorität sollte der Erwerb von fehlenden Schul- bzw. Berufsabschlüssen haben (zwei Drittel der Leistungsbeziehenden verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung). Ein Abschluss ermöglicht nicht nur den Einstieg in den Arbeitsmarkt, sondern schafft die Voraussetzung für den beruflichen Aufstieg. Zudem sollten die Anbieter und Anbieterinnen von Weiterbildungsmaßnahmen und die Maßnahmen selbst standardisiert evaluiert werden. Das ist Voraussetzung, damit Weiterbildung kontinuierlich besser werden kann. Darüber hinaus sollten Arbeitssuchende in den Jobcentern verstärkt individuelle Betreuung und Beratung bei der Maßnahmenauswahl und bei der Arbeitsvermittlung erhalten.

 

2) Mitwirkungspflichten erhalten

Rund drei Viertel der Deutschen sind der Meinung, dass Bürgergeld-Empfangende weniger Geld erhalten sollten, wenn sie sich nicht um einen Job bemühen.

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Unsere Meinung: Mitwirkungspflichten bei Hartz IV oder dem zukünftigen Bürgergeld sind kein Selbstzweck. Als Gegenleistung für die Grundsicherung wird von den Leistungsempfangenden die Bereitschaft vorausgesetzt, ihre Lage aus eigener Kraft verbessern zu wollen. Zeichen des guten Willens sind etwa die Pünktlichkeit bei Terminen im Jobcenter und die Kooperationsbereitschaft gegenüber Fallmanagerinnen und Fallmanagern. Wenn dieses Minimum an Eigenverantwortung nicht erkennbar ist, sollten als letztes Mittel Sanktionen drohen, das heißt Sozialleistungen gekürzt werden können. Selbst eine drohende, noch nicht vollzogene Sanktion kann eine positive Verhaltensänderung bewirken. Und wissenschaftliche Studien belegen, dass tatsächlich ausgesprochene Sanktionen zu einer beschleunigten Aufnahme der Erwerbstätigkeit führen können.

 

3) Job geht vor Weiterbildung

Jede:r zweite Deutsche priorisiert die schnelle Jobvermittlung vor Weiterbildungsmaßnahmen, rund jede:r Dritte eher die Weiterbildungsmaßnahmen als die schnelle Jobvermittlung.

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Unsere Meinung: Weiterbildung ist gut. Weiterbildung im Job ist besser. Denn letztere Weiterbildungen sind meist passgenauer. Es wird gelernt, was gebraucht wird. „Job vor Weiterbildung“ ist die aktuelle Gesetzeslage und wird Vermittlungsvorrang genannt. Dieses Prinzip ist richtig, Abweichungen aber nötig. Nämlich für Menschen ohne Berufsabschluss. Sie sollten zunächst eine Ausbildung machen können. Den Vermittlungsvorrang – wie im Gesetzentwurf vorgesehen – gänzlich abzuschaffen, halten wir dagegen für einen Fehler.

 

4) Arbeit muss sich lohnen

Fast neun von zehn Deutschen sind dafür, dass der Anreiz, sich eine Berufstätigkeit zu suchen, trotz des Bezugs von Unterstützungsleistungen nicht verloren gehen sollte.

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Unsere Meinung: Dass die Bundesregierung die Zuverdienstregeln verbessern will, begrüßt die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ausdrücklich. Schlecht ist, dass diese Regeln nicht mit dem neuen Bürgergeld zu Beginn des kommenden Jahres, sondern erst im weiteren Verlauf der Legislaturperiode umgesetzt werden soll. Aktuell sind die ersten hinzuverdienten 100 Euro in der Grundsicherung anrechnungsfrei, das heißt, es werden keine Transferleistungen abgezogen. Bei Einkommen über 100 Euro steigt der Entzug von Transfers auf bis zu 100 Prozent je verdientem Euro an. Die Folge der hohen Transferentzugsraten: Substanzielle Mehrarbeit lohnt sich finanziell für „Aufstockende“ unter Umständen kaum, weil der Einkommensunterschied im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten nicht groß genug ist. Mehrarbeit muss sich aber für alle lohnen. Sie wird dann attraktiver, wenn die Logik der Hinzuverdienstmöglichkeiten umgekehrt wird: Die Raten, mit denen Transferleistungen gekürzt werden, wenn das Einkommen steigt, sollten zu Beginn besonders hoch sein und dann schrittweise kleiner werden.

 

Fazit

Das Gute bewahren, Verbesserungswürdiges verbessern: Nach diesem Motto sollte Hartz IV in das neue Bürgergeld überführt werden. Dazu gehört: Die Förderung der Menschen verbessern, Mitwirkungspflichten beibehalten, dem „Lernen on the Job“ Vorrang vor der Weiterbildung in Arbeitslosigkeit geben und das Lohnabstandsgebot beachten. So entsteht ein faires und unterstützendes Bürgergeld.