Regierungspolitik im Deutschland-Check
Pflege-Bahr

"Probleme bleiben ungelöst"

Das Bundeskabinett hat die Einführung einer staatlichen Förderung für private Pflegezusatzversicherungen beschlossen. Ab dem 1. Januar 2013 soll der Staat eine Zulage von monatlich 5 Euro für private kapitalgedeckte Pflegezusatzversicherungen zahlen. Doch obwohl der Einstieg in die Kapitaldeckung negative Folgen der Demografie-Entwicklung abfedern kann, lassen die Wissenschaftler des IW Köln kein gutes Haar an dem neuen Gesetz.

19. Juni 2012

Was ist geplant?

Am 06. Juni 2012 hat das Bundeskabinett die Einführung einer staatlichen Förderung privater Pflegezusatzversicherungen beschlossen. Ab dem 1. Januar 2013 soll der Staat eine Zulage von monatlich 5 Euro für private kapitalgedeckte Pflegezusatzversicherungen zahlen. Eine steuerliche Anrechnung der privaten Aufwendungen wird es, wie im Vorfeld diskutiert, nicht geben. Förderfähig sind allerdings nur Policen in Form einer Pflege-Tagegeld-Versicherung. Außerdem dürfen die Versicherungsunternehmen dabei weder Antragsteller aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen noch Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbaren. Der Umfang des Versicherungsschutzes ist grundsätzlich frei wählbar und hat keinen Einfluss auf die Höhe der Förderung. Allerdings setzt die Zulage eine monatliche Prämie von mindestens 10 Euro voraus, also eine Eigenleistung von 5 Euro pro Monat oder mehr.

Grundsätzlich sind auch Zusatzversicherungen förderfähig, die bereits vor dem 1. Januar 2013 abgeschlossen wurden. Im weiteren Verfahren wird noch zu klären sein, inwieweit diese Policen sämtliche Kriterien für Neuverträge erfüllen müssen,  beziehungsweise ob die Versicherungswirtschaft durch Änderung bestehender Verträge insbesondere der Anforderung nachkommen kann, dass auch im Versicherungsbestand von Risikodifferenzierungen abgesehen wird.

Bislang hat das Bundeskabinett eine sogenannte Formulierungshilfe beschlossen, die nun den Fraktionen der Regierungskoalition zugeleitet und als Ergänzung in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeneuausrichtungsgesetz eingebracht wird.

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Anders als bei der Altersvorsorge soll die private Pflegezusatzversorgung nicht etwa eine Lücke schließen, die durch eine Reduktion des gesetzlichen Versorgungsumfangs zukünftig entstehen kann. Deshalb führen auch die populären Bezeichnungen „Pflege-Riester“ oder „Pflege-Bahr“ in die Irre. Im Gegenteil wird das Leistungsspektrum der sozialen Pflegeversicherung mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz um die Versorgung Demenzerkrankter noch einmal erweitert. Bereits mit der vorangegangenen Pflegereform wurde festgelegt, dass die Pflegesätze nach 2014 mit der Preisentwicklung fortgeschrieben werden, um den Realwert der Pflegeleistungen zu sichern. Insgesamt wird die Zulagenförderung also vor dem Hintergrund eines eher ausgeweiteten und nicht etwa reduzierten Leistungsversprechens angekündigt.

Gleichzeitig geht es nicht etwa um die Begrenzung des Beitragssatzanstiegs wie seinerzeit im Rahmen der Riester-Reform der gesetzlichen Rentenversicherung. Vielmehr ist mit einem beschleunigten Beitragssatzanstieg zu rechnen. Denn neben dem demographischen Wandel, der in den nächsten Dekaden zu einer annähernden Verdoppelung der Pflegefallzahlen führen wird, sind selbst die aktuellen Leistungsausweitungen trotz einer Anhebung des Beitragssatzes um 0,1 Punkte zum 1.Januar 2013 bei einem dann gültigen Beitragssatz von 2,05 Prozent lediglich bis 2015 sicher zu finanzieren. 

Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass die soziale Pflegeversicherung ohnehin nur als Teilkaskoversicherung konzipiert wurde, ist die neue Zulagenförderung allenfalls als Anreiz zu verstehen, die verbleibende Deckungslücke im Pflegefall zukünftig über private Zusatzversicherungen statt über andere Vorsorgeoptionen zu schließen. Als Einstieg in eine Zwei-Säulen-Strategie mit einem zweiten kapitalgedeckten Standbein ist der neue Vorstoß auch deshalb nicht zu interpretieren, weil er allein auf freiwillige Teilnahme setzt und nur in sehr geringem Umfang fördert. (Im Übrigen hat sich ein Koalitionspartner im Vorfeld kategorisch gegen die ursprünglich verabredete Einführung einer privaten kapitalgedeckten Zusatzversicherung gestellt.) So rechnet der Finanzminister bislang lediglich mit 1,5 Millionen Neuverträgen bzw. einem Fördervolumen von 90 Millionen Euro im ersten Jahr. Zum Vergleich: Unter der Annahme, dass die heute bestehenden rund 1,9 Millionen Zusatzversicherungen allesamt förderfähig sind, dürfte das Fördervolumen bereits deutlich über 100 Millionen Euro liegen. Würden sich aber ab 2013 alle gesetzlich Versicherten in einem Alter zwischen 20 und 60 Jahren zusätzlich absichern, müsste der Fiskus schätzungsweise 2,2 Milliarden Euro pro Jahr aufwenden.

Unter dem Strich führt die Zulagenförderung also im „besten“ Fall dazu, dass die Bürger verstärkt vorsorgen, um die verbleibende Lücke der gesetzlichen Teilkasko-Absicherung zu schließen. Das sollten sie gleichwohl auch ohne Unterstützung durch den Fiskus tun. Denn wenn der Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung lediglich einen Teil oder maximal den Grundbedarf im Pflegefall abdeckt, dann ist der darüber hinaus gehende Bedarf privat zu finanzieren. Zusätzliche Versicherungsleistungen kommen dann aber nicht nur der eigenen Pflegeversorgung zu gute. Insbesondere in Haushalten mit wechselseitigen Versorgungsansprüchen entlastet eine zusätzliche Vorsorge auch das Alterseinkommen des Partners, der ansonsten für die über den gesetzlichen Leistungsrahmen hinaus gehenden Pflegekosten eintreten muss. Im „schlechtesten“ Fall wird die Zulagenförderung nicht in Anspruch genommen – entweder aufgrund alternativer Vorsorge oder im Vertrauen auf weitere Leistungsanpassungen im gesetzlichen Versicherungssystem. Die Probleme der sozialen Pflegeversicherung bleiben aber in jedem Fall ungelöst. Die private Zusatzversorgung führt zu keiner Entlastung der gesetzlichen Pflegekasse und bremst in der Folge auch nicht den drohenden Beitragssatzanstieg.

Dieser Gesetzescheck ist Bestandteil des Deutschland-Checks, eine monatlich erscheinende Dauerstudie der INSM und der WirtschaftsWoche. Insgesamt besteht der Deutschland-Check aus drei Teilen: Die Entwicklung von Wachstum und Beschäftigung, einer Beurteilung neuer Gesetze und einer Umfrage unter Wirtschaftsexperten, Arbeitnehmern und Arbeitgebern.