Pressemeldungen
Hartz-IV-Sanktionen

Umfrage: Mehrheit befürwortet Sanktionen bei Regelverstößen

Wer als Hartz-IV-Empfänger seinen Termin im Jobcenter unentschuldigt verpasst oder ein zumutbares Arbeitsangebot ohne triftigen Grund ablehnt, soll weiterhin mit Leistungskürzungen rechnen müssen. Das befürwortet eine klare Mehrheit, wie eine repräsentative Umfrage von Civey im Auftrag der INSM belegt.

6. Dezember 2018

Pressemitteilung herunterladen

Über 55 Prozent der Befragten lehnen demnach den Vorschlag von SPD- und Grünen-Politikern ab, künftig keine Sanktionen mehr zu verhängen. Nur 34 Prozent beurteilen den Vorschlag positiv, rund elf Prozent sind unentschieden. Die deutliche Mehrheit für die Beibehaltung der Sanktionen zeigt sich quer durch alle Einkommens- und Altersgruppen. Eine signifikante Abweichung zeigt sich lediglich beim Blick auf Beschäftigungsstatus und Parteipräferenz: Arbeitslose und Wähler der Linken befürworten mehrheitlich die Idee, Hartz-IV-Leistung bedingungslos auszuzahlen.

Dazu Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM: „Grundsätzlich ist jede Arbeit zumutbar, die Ausnahmen regelt § 10 des Sozialgesetzbuchs II. Wer Arbeit im Schichtdienst ablehnt, weil er seinen Hund nicht allein zu Hause lassen will, als Ungelernter ohne Berufserfahrung einen Job als Reinigungskraft für unzumutbar hält oder nicht in der Altenpflege arbeiten will, weil das anstrengend sei, hat vergessen, wer die Hartz-IV-Leistungen mit seinen Steuergeldern bezahlt: Fleißige Schichtarbeiter, Reinigungskräfte und Altenpfleger. Wer das Hartz-IV-System reformieren will, sollte sich um bessere Betreuung und Beratung bemühen. Dort ist das Geld der Steuerzahler am besten angelegt – auch im Sinne der Leistungsempfänger. Sozial ist, was Arbeit schafft.“

  • Civey-Umfrage zu Hartz-IV-Sanktionen: Dargestellt nach Beschäftigungsstatus
  • Civey-Umfrage zu Hartz-IV-Sanktionen: Dargestellt nach Wahlabsicht Bundestagswahl
  • Civey-Umfrage zu Hartz IV-Sanktionen