Rentenpaket II
INSM-Position

"Rentenreform"

INSM-Position

"Rentenreform"

Wir fordern eine Reform der Rente.

16. Mai 2024

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Der demografische Wandel ist mit samt seinen Herausforderungen längst in Gesellschaft und Wirtschaft angekommen. Die Zahl der Erwerbspersonen wird von aktuell 47 Millionen bis zum Jahr 2060 um fast 30 Prozent auf 30 Millionen abnehmen. Der Altenquotient, also das Verhältnis der über 65-Jährigen zu den 20- bis 64-Jährigen wird sich bis dahin verdoppeln, das heißt, dann werden knapp neun Beitragszahler zehn Rentner finanzieren. 

Vor diesem Hintergrund ist das derzeitige Rentensystem der Bundesrepublik dringend reformbedürftig. Doch statt diese Probleme anzugehen und für einen gerechten Ausgleich zwischen den Generationen zu sorgen, macht die Ampel genau das Gegenteil und verschärft die Situation, indem sie einseitig Rentner begünstigt und die Beitragszahler zusätzlich belastet. Besonders kritisieren wir daher die vorgesehenen Beitragserhöhungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, aber auch die notwendige zusätzliche Staatsverschuldung für den zweiten Teil des Pakets: das Generationenkapital.  

Die von nahezu allen Ökonomen schon lange angemahnten Reformen bleiben dagegen aus. So zum Beispiel die Anhebung des Renteneintrittsalters. Stattdessen werden mit der vorgesehenen Beibehaltung des Rentenniveaus und des Renteneintrittsalters die Beitragssätze bis 2035 von aktuell 18,6 Prozent auf 22,3 Prozent steigen. Die Umsetzung der geplanten Reform würde somit insbesondere zulasten der jüngeren Generation und der Arbeitgeber gehen und damit den Investitionsstandort Deutschland weiter belasten. 

Wenngleich der zusätzliche Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente ist, so stellt das von der Bundesregierung vorgestellte „Generationenkapital“ keine ordnungs- und finanzpolitisch unterstützenswerte Variante dar. Das Aufsetzen eines schuldenfinanzierten Staatsfonds, der in seiner Ausgestaltung ineffizient ist und die Marktwirtschaft untergräbt, kann keine Option für eine nachhaltige Rentenreform sein.  

Die Umsetzung des derzeit geplanten Rentenpakets II lehnen wir daher entschieden ab. 

 

Vor diesem Hintergrund fordert die INSM den Gesetzgeber auf:

  • Das gesetzliche Renteneintrittsalter, ab dem der volle Rentenanspruch besteht, soll ab 2030 im Verhältnis 2 zu 1 an die steigende Lebenserwartung angepasst werden. Wenn die Lebenserwartung um drei Monate steigt, muss man zwei Monate länger arbeiten und kann einen Monat länger Rente beziehen.  

  • Die Flexibilisierung des Renteneintritts soll erleichtert, freiwilliges längeres Arbeiten attraktiver gemacht werden. Wer über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus arbeiten möchte, soll dies leichter als bisher machen können. Im Rentenalter sollte der Kündigungsschutz aufgehoben sein, damit es attraktiv ist, Rentner zu beschäftigen. Alternativ könnte Beschäftigung von Rentnern ein eigener Sachgrund für Befristungen sein, damit dort Befristungen unproblematisch und unbegrenzt möglich sind. Der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung sollte für beschäftigte Rentner jenseits des Renteneintrittsalters entfallen.  

  • Die Rente mit 63 sowie die Mütter- und die Grundrente sollen abgeschafft werden. Zur Entlastung der Beitragszahler und des Rentensystems sollen diese sozialpolitischen Entscheidungen, die zum Teil auch noch Fehlanreize liefern, so schnell wie möglich abgeschafft werden. Dies entlastet die Beitragszahler, den Staatshaushalt, weil damit der Steuerzuschuss zur Rente sinkt, und es erhöht die Renten für die übrigen Rentner, die diese Privilegien nicht erhalten.  

  • Die private und betriebliche Altersvorsorge soll gestärkt werden. Ergänzende Vorsorge fürs Alter über eine eigene private oder eine betriebliche Altersvorsorge muss erleichtert werden. Unter anderem muss dafür die bisherige Riester-Rente entbürokratisiert und bei der Anlageform von der vollständigen Beitragsgarantie befreit werden, damit höhere Renditen möglich sind.  

  • Üppige Beamtenpensionen müssen ein Auslaufmodell werden. Es ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nachvollziehbar, dass sie bei der Altersvorsorge eklatant schlechter gestellt sind als Beamte. Die Pensionsansprüche der Beamten lassen sich verfassungsrechtlich nicht deutlich reduzieren oder gar ins Rentensystem integrieren. Aber es gibt außerhalb sicherheitsrelevanter Bereiche keine Begründung mehr, warum im öffentlichen Dienst neue Beschäftigte nicht sozialversicherungspflichtig angestellt werden können. Verbeamtungen sollte es künftig nur noch bei sicherheitsrelevanten Aufgaben im Vollzugsdienst geben (Polizei, Zoll, Feuerwehr, Justiz etc.). 

Fest steht: Eine Rentenreform ist unumgänglich.

Quellen

Axel Börsch-Supan, Ist das deutsche Altersversorgungssystem demografiefest? Betriebliche Altersversorgung 2014, Newsletter 1/2014. 

IW-Studie: Rentenpaket II: 2035 fehlen 34 Milliarden Euro  

IDW: Das Rentenpaket II steht auf wackeligen Füßen 

Karl Brenke, Anmerkungen zur Erwerbstätigkeit älterer Personen und zu den Möglichkeiten, dass Erwerbstätigenpotential durch späteren Eintritt in den Ruhestand zu erhöhen, DIW. 

Reinhold Schnabel, Rentenpoltik: Wiedereinstieg in die Frühverrentung, Prof. Dr. Reinhold Schnabel, Universität Duisburg-Essen. 

Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Herausforderungen des demografischen Wandels, Expertise im Auftrag der Bundesregierung

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