Steuern & Finanzen
Steuerklassenrechner

Mehr Netto vom Brutto für Zweitverdiener

Die Ampel möchte die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen. Rechnen Sie mit unserem Steuerrechner aus, wie sich Ihr Netto-Einkommen, sowie das Ihres Partners, dadurch verändert.

21. August 2022

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Deutschland hat einen „progressiven“ Einkommensteuertarif. Umso höher das Bruttoeinkommen, desto höher nicht nur die nominale, sondern auch die prozentuale Steuerbelastung. Gemeinsam veranlagte (Ehe)Paare werden dabei steuerlich so behandelt, als würden beide genau die Hälfte des gemeinsamen Einkommens verdienen. Drei Steuerklassenmodelle stehen ihnen zu Auswahl. III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktor. (Mehr dazu hier).  Bislang favorisierten Paare in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft mit unterschiedlich hohen Gehältern häufig die Steuerklassenkombination III/V, bei welcher der geringer verdienende Partner eine auf sein Einkommen bezogen sehr hohe Steuerbelastung hat. 

Da sich für den Zweitverdiener das Nettoeinkommen nur relativ gering erhöht bei steigendem Bruttoeinkommen, gibt es für diesen nur einen geringeren Anreiz einen besser bezahlten Job anzunehmen oder das Arbeitspensum auszudehnen. Den Effekt können Sie in unserem Steuerrechner ausprobieren.

Nach Plänen der Ampel sollen aus diesem Grund gemeinsam steuerlich veranlagte Paare zukünftig stattdessen nur noch mit der Steuerklassenkombination IV/IV (mit oder ohne Faktor) vom Ehegattensplitting profitieren. Der Splittingeffekt, welcher die Steuerlast unter den Partnern gleichmäßig verteilt und den Effekt des progressiven Steuertarifs reduziert, wird hierbei anteilig zur Steuerlast bei Alleinveranlagung aufgeteilt. Wenn der weniger verdienende Partner sein Einkommen erhöht, macht sich das im Gegensatz zur Steuerklassenkombination III/V deutlich positiver im Netto-Gehalt bemerkbar. Auch das können Sie in unserem Steuerklassenrechner ausprobieren.

Vergleichen Sie mit unserem Steuerrechner, wie sich Ihr Netto-Einkommen, sowie das Ihres Partners, durch die Überführung von der Steuerklassenkombination III/V hin zu Steuerklassenkombination IV/IV (mit Faktor) verändert!