Studien
Nachhaltigkeit als Verfassungsprinzip

Eine bessere Politik für morgen mit Nachhaltigkeit im Grundgesetz

Nachhaltigkeit hört nicht beim Umweltschutz oder in der Finanzpolitik auf - Stichwort Schuldenbremse. Vielmehr hat Nachhaltigkeit auch eine sozialpolitische Dimension. Sind die sozialen Sicherungssysteme auch morgen noch in einem tragfähigen Zustand? Können auch unsere Kinder und Enkel auf die gesetzliche Rentenversicherung vertrauen?

22. Mai 2019

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Damit „Wohlstand für alle“ auch morgen noch Wirklichkeit bleiben kann, muss sich die Politik vollumfänglich zum Prinzip der Nachhaltigkeit bekennen. Auch soziale Gerechtigkeit muss nachhaltig ausgestaltet werden. Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier hat im Auftrag der INSM ein Rechtsgutachten erstellt, in dem er aufzeigt, wie das Grundgesetz um eine sozialpolitische Dimension von Nachhaltigkeit ergänzt werden sollte. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes schlägt vor, Nachhaltigkeit als Verfassungsprinzip im Grundgesetz zu verankern. Im Kern geht es um die Vorsorge für die nachhaltige und dauerhafte Befriedigung von Gemeinschaftsinteressen. Diese sollte in der Verfassung ausdrücklich zur Aufgabe aller demokratisch legitimierten staatlichen Gewalten, insbesondere auch der Gesetzgebung, erklärt werden. Hierfür schlägt der Verfassungsrechtler vor, Artikel 20 Grundgesetz (GG) entsprechend zu ergänzen. 

Lesen Sie hier den genauen Wortlaut der vorgeschlagenen Änderung und das vollständige Gutachten mit dem Titel „Nachhaltigkeit als Verfassungsprinzip“.

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Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier,

Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D.