Regierungspolitik im Deutschland-Check
Deutschland-Check Mai 2010

Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz

Im Deutschland-Check Mai 2010 von INSM und WiWo bewerten die Wissenschaftler des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln, welche ökonomischen Auswirkungen das Beschäftigungschancengesetz und das als Rettungspaket für Griechenland geplante Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz haben.

15. Mai 2010

Die wirtschaftliche Entwicklung konnte im Berichtsmonat April die positive Tendenz fortsetzen. Zum zweiten Mal in Folge stiegen sowohl der Arbeitsmarktindex als auch der Wachstumsindex. Der Arbeitsmarkt zeigte sich auch im April in einer überraschend guten Verfassung, die erwartete Frühjahrbelebung fiel durchaus kräftig aus. Die Zahl der Arbeitslosen sank saisonbereinigt von 3.353.000 auf 3.285.000 Tausend (-68.000). Die gemeldeten offenen Stellen erhöhten sich um 8.000 von 501.000 auf 509.000 Stellen. Der Zuwachs fiel damit genau so stark aus wie im Monat zuvor. Ungeförderte Stellen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse sind saisonbereinigt sogar um 10.000 Stellen angestiegen. Insgesamt konnte der Arbeitsmarkt-Index um 1,8 Prozent zulegen.

Auch der Wachstumsindex konnte weiter Boden gutmachen. Mit einem Anstieg um 1,6 Prozent blieb er nur wenig hinter der prozentualen Zunahme des Arbeitsmarktindexes zurück. Dass er die sehr dynamische Aufwärtsentwicklung des Vormonats nicht halten konnte, lag vor allem an den durch die Verschuldungskrise Griechenlands ausgelösten Turbulenzen an den Börsen. Die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der gewerblichen Wirtschaft verbesserte sich im April um über 5 Prozent. Die Hoffnung ist begründet, dass sich die positiven Trends bei der Lagebeurteilung und der Industrieproduktion im nächsten Monat fortsetzen – so sind die Auftragseingänge der Industrie weiter aufwärts gerichtet.

Das Beschäftigungschancengesetz

Mit dem „Beschäftigungschancengesetz“ sollen unter anderem Regelungen, die die Beantragung und den Bezug von Kurzarbeitergeld vereinfachen, bis März 2012 verlängert werden. Die bis Ende 2010 befristete freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wird entfristet. Weiter enthält das Gesetz umfangreiche Auflagen für Transfergesllschaften.

In seiner Gesamtheit erhält das Gesetz eine positive Beurteilung durch die Experten des IW Köln. Die umfangreiche Nutzung von Kurzarbeit war einer der Faktoren, die dazu beigetragen haben, dass trotz eines starken Produktionseinbruchs bisher keine Entlassungswelle beobachtet werden musste. Dies ist auch dem Gesetzgeber zu verdanken, der Antragsvoraussetzungen gelockert und Kurzarbeit in der Arbeitnehmerüberlassung erlaubt hat. Vor allem aber übernimmt die Bundesagentur für Arbeit ab dem 7. Monat der Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge. Diese finanzielle Erleichterung ermöglichte es vielen Betrieben überhaupt erst, Kurzarbeit zu nutzen. Bei den Auflagen für Transfergesellschaften schießt der Gesetzgeber über das Ziel hinaus. Die beschlossenen Auflagen dürften eher zu mehr Verwaltungsaufwand, aber nicht zu einer verbesserten Betreuung der Empfänger von Transfer-Kurzarbeitergeld führen. Eine effektive Steuerung wäre eher durch Zielvorgaben und Anreize möglich.

Mit der freiwilligen Weiterversicherung wird es Selbstständigen ermöglicht, in der Arbeitslosenversicherung weiterhin versichert zu bleiben. Daran ist kritikwürdig, dass Selbstständigkeit und Arbeitslosigkeit konzeptionell nicht zusammen passen. Da es in der Natur der Selbstständigkeit liegt, vorübergehend ohne Aufträge zu sein, müssen die Preise für selbstständig ausgeführte Tätigkeiten dementsprechend kalkuliert sein. Im geltenden Recht kam hinzu, dass Beiträge und Leistungen für die freiwillig weiter Versicherten in einem groben Missverhältnis standen. Niedrigen Pauschalbeiträgen standen durchschnittliche Versicherungsleistungen gegenüber. Dieses Missverhältnis wird durch die Novelle immerhin bereinigt.

Das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz (WFStG)

Das am 7. Mai 2010 von Bundestag und den Bundesrat beschlossene WFStG erlaubt es dem Finanzminister, Gewährleistungen für Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an Griechenland in Höhe von insgesamt 22,4 Milliarden Euro zu übernehmen. Im ersten Jahr sollen Kredite in Höhe von maximal 8,4 Milliarden Euro ausgezahlt werden. Zugleich wurde die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für Verbesserungen der Kontrolle und Überwachung der Fiskalpolitik in Mitgliedsstaaten einzusetzen.

Das Gesetz enthält eine schlechte Bewertung, obwohl es zum Zeitpunkt des Beschlusses im Bundestag unvermeidlich war, da die Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt bereits durch entsprechende internationale Verpflichtungen gebunden war. Es beruht auf der irrigen Annahme, dass die Stabilität der europäischen Währungsunion nur durch den umfassenden finanziellen Beistand der anderen Länder stabilisiert werden kann. Ordnungsökonomisch ist das problematisch, weil Gläubiger, die vor der Eskalation nicht disziplinierend auf Griechenland wirkten, aus der Verantwortung genommen werden. Besser wäre es gewesen, eine strukturierte Umschuldung unter Beteiligung der Investoren anzustreben.

Am Wochenende nach der Verabschiedung des WFStG einigten sich die 27 EU-Finanzminister auf einen Rettungsschirm für hoch verschuldete Euro-Länder in einem Umfang von 500 Mrd. Euro. Die Summe wird noch kräftig aufgestockt durch IWF-Mittel. Dieses „mächtige Stoppschild“ hat zur Beruhigung der Finanzmärkte beigetragen und ist geeignet, die Spekulation um den Euro zu beenden. Es wurde jedoch versäumt, die Gläubiger der Staatsschulden in Form eines so genannten Haircut an den Kosten zu beteiligen. Bedenklich ist außerdem, dass die EZB Staatsanleihen der Defizitländer aufkaufen soll, da dies die Glaubwürdigkeit der Zentralbank untergraben könnte. Ob das Rettungspaket den Euro vor dem Scheitern bewahrt, hängt letztlich davon ab, wie ernst und nachhaltig die Defizitländer ihre Staatsfinanzen konsolidieren.