Im Deutschland Check März von INSM und WiWo bewerten die Wissenschaftler des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln die Novellierung des Insolvenzrechts, den Gesetzentwurf zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche, sowie die Hartz IV Neurregelungen.
13. März 2011
Der gelungene Start ins Jahr 2011 hat sich im Februar erfreulicherweise fortgesetzt. Der Arbeitsmarktindex und auch der Wachstumsindex konnten weiter Boden gut machen. Der Konjunkturmotor läuft mit erhöhter Drehzahl.
Die Februar-Ergebnisse im Einzelnen:
Auch im Februar haben beide Teilindikatoren den positiven Trend des Arbeitsmarktindex gestützt:
Von den gewachsenen Unsicherheiten auf den Weltmärkten und steigenden Öl- und Energiepreisen zeigte sich der Wachstumsindex im Februar unbeeindruckt. Alle drei Teilindikatoren trugen zum guten Gesamtbild bei:
Der DAX-Performance-Index setzte seinen Höhenflug fort und stieg um beachtliche 2,8 Prozent auf nun schon 7.272 Punkte.
Von schon hohem Niveau aus kletterte auch der Ifo-Lage-Index im Februar nochmals um 1,7 Prozent. Sieht man von der Stagnation im Januar 2011 ab, ist dies nun schon der zwölfte Monat in Folge mit positiver Tendenz.
Die Industrieproduktion ist ebenfalls im Aufwind, allerdings ist die Dynamik weniger stark ausgeprägt als bei den anderen beiden Teilindikatoren. Zuletzt standen bei der Industrieproduktion die Vorleistungsgüter- und die Konsumgüterproduzenten auf der Sonnenseite, während die Investitionsgüterhersteller das Produktionsniveau des Vormonats nicht halten konnten.
Insgesamt stieg der Wachstumsindex im Februar um 2 Prozent und damit schneller als noch einen Monat zuvor (die Zunahme im Januar belief sich auf 1,2 Prozent).
1. Novellierung des Insolvenzrechts
Entwurf vom 1.9.2010 (Kabinettsbeschluss vom 23.02.2011)
Was ist beabsichtigt?
Zu den wesentlichen Maßnahmen des Gesetzesentwurfs zählen:
Bewertung durch das IW Köln: 4 von 5 Sternen
Begründung:
Das erfolgreiche Durchstarten aus dem Insolvenzplanverfahren heraus dürfte damit zukünftig nicht mehr ein ebensolcher Sonderfall sein wie heute.
Was ist geplant?
Das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 17. Februar 2011 einen Referentenentwurf ins Kabinett eingebracht, der Arbeitgebern und Beschäftigten Hilfestellung zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bieten soll. Grundsätzlich sieht das Modell vor, dass Angestellte, die Familienangehörige im häuslichen Umfeld pflegen wollen, die Arbeitszeit für maximal 2 Jahre auf die Hälfte reduzieren können. Da den Pflegepersonen aber bei gleichwertiger Reduktion des Arbeitsentgelts möglicherweise die existenzielle Grundlage fehlt, soll das Entgelt nur auf 75 Prozent sinken. Der Ausgleich für das zu viel gezahlte Entgelt erfolgt nach Ablauf der Pflegephase, wenn anschließend wieder Vollzeit gearbeitet wird, aber für die gleiche Zeitspanne nur 75 Prozent des Vollzeit-Entgelts bezogen werden.
Nach der ursprünglichen, im Herbst 2010 kursierenden Fassung sollte den abhängig Beschäftigten sogar ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit eingeräumt werden. Auch wenn das Modell grundsätzlich beibehalten wird, ist im jetzigen Referentenentwurf nicht länger von einem obligatorischen Anspruch die Rede, sondern von einem Rechtsrahmen für freiwillige Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Die wichtigsten Punkte:
Bewertung durch das IW Köln: 3 von 5 Sternen
Begründung:
Was ist geplant?
Beurteilung durch das IW Köln: Bewertung: 3 von 5 Sternen
Bewertung: