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Abschaffung des Solidaritätszuschlags

„Das BVerfG muss jetzt schnellstmöglich über den Soli urteilen"

Die INSM hat in Berlin beim Finanzamt Einspruch gegen die Zahlung des Solidaritätszuschlags eingelegt. „Zusammen mit zahlreichen Verfassungsrechtsexperten sind wir davon überzeugt, dass der Bundesfinanzminister seit Anfang des Jahres den Soli zu Unrecht kassiert. Wir haben deshalb die nötigen rechtlichen Schritte gegen die weitere Erhebung eingeleitet“, so INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr.

5. Februar 2020

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Der Solidaritätszuschlag wurde in seiner jetzigen Form 1995 als Ergänzungsabgabe eingeführt. Die Einnahmen wurden für die Finanzierung der Wiedervereinigungskosten verwendet. Dieser Verwendungszweck besteht inzwischen nicht mehr. Erkennbar am Ende des Solidarpakts II zum 31. Dezember 2019. Warum es verfassungswidrig ist, dass der Soli dennoch weiter erhoben wird, hat der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, ausführlich dargelegt.

Die INSM muss ihren Arbeitnehmern den Solidaritätszuschlag vom monatlichen Gehalt abziehen und zusammen mit der Lohnsteuer an das Finanzamt überweisen. Da die INSM die fortdauernde Erhebung des Solis für verfassungswidrig hält, hat sie beim Finanzamt beantragt, den Zuschlag nicht weiter abführen zu müssen.

Hubertus Pellengahr:

„Die Ergänzungsabgabe wird seit Ende 2019 nicht mehr benötigt. Deshalb hätte der Soli abgeschafft werden müssen. Ganz und für alle. Jetzt ist es Zeit, den Worten Taten folgen zu lassen. Wir werden die Abschaffung des Solis juristisch durchsetzen und haben Einspruch gegen den Soli eingelegt. Das Ziel: So bald wie möglich soll das Bundesverfassungsgericht über den Soli entscheiden.“