Zeche zu Lasten unserer Kinder

Kurzarbeit wird in diesem Jahr wohl zu Gehaltseinbußen bei den Erwerbstätigen führen. Das Rentenrecht sagt: sinken die Löhne, dann sinken auch die Renten. Das will die Bundesregierung nun verhindern. ÖkonomenBlog-Autor Bernd Raffelhüschen sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Wie hoch sollen die Renten steigen, welches Ausmaß wäre gerecht – eine Frage, die auf ein Neues die Gemüter der Republik bewegt. Die Antwort hierauf fiel im Laufe des Bestehens unserer Demokratie recht unterschiedlich aus. In den 70er und 80er Jahren galt es der Altersarmut Herr zu werden – die passende Antwort war dann auch, dass das verfügbare Einkommen der Rentner stärker steigen sollte, als das der wohlhabenderen Erwerbstätigen. Nach Erreichen dieses Ziels – und kein Mensch kann ernsthaft bestreiten, dass heutzutage Kindheit oder Jugend ein deutlich höheres Armutsrisiko darstellt als das Alter – wurde nach langem Ringen im Jahr 2001 eine neue Rentenformel entwickelt. Deren Grundsatz ist unter Fachleuten unumstritten: Gerecht ist, wenn Rentner und Erwerbstätige gleichgestellt werden.

Im Grundsatz steigen die Renten mit dem Prozentsatz, mit dem die modifizierten Bruttolöhne im Vorjahr gestiegen sind. Dabei besteht die Modifikation darin, dass es sich eigentlich um die Pro-Kopf-Löhne abzüglich der gesetzlichen und privat-ersetzenden Altersvorsorge handelt. Die Idee dahinter ist einfach und auch dem Laien verständlich zu machen: Wenn dem Durchschnittsbeschäftigten nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und der ersetzenden Altersvorsorge, die notwendig wäre um auf das Rentenniveau der heutigen Rentner zu kommen, z.B. x Prozent mehr in der Tasche verbleiben, dann soll der Durchschnittsrentner eben auch genau x Prozent mehr bekommen. Schließlich finanziert ja im Umlageverfahren der heutige Erwerbstätige durch seine Beiträge den heutigen Rentner, genauso wie der heutige Rentner es in seiner Zeit auch gemacht hat. Dieser Generationenvertrag und sein immanenter Gleichbehandlungsgrundsatz hat in diesem Jahr zu deutlichen Rentenzuwächsen geführt, weil im Vorjahr starke Lohnzuwächse zu verzeichnen waren.

Gemäß derzeitiger Prognosen der wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute wird es im Jahr 2010 nicht mit Sicherheit, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zuletzt aufgrund der extrem hohen Kurzarbeit wahrscheinlich anders aussehen. Sinkende Pro-Kopf-Löhne müssten dann gemäß der mathematischen Logik auch zu sinkenden Pro-Kopf-Renten führen. Nun entsprich die politische selten der mathematischen Logik und dies Divergenz verstärkt sich mit schwindendem Abstand zur nächsten Wahl. Nur vor diesem Hintergrund wird der Vorschlag von Bundesarbeitsminister Scholz verständlich, eine nominale Rentenkürzung quasi per Gesetz zu verbieten. Um es ganz konkret auf den Punkt zu bringen: Ein solches Gesetzesvorhaben wäre aus rentensystematischer Sicht schlichter Unfug und wahrscheinlich zugleich eine eklatante Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Warum sollten die Rentner immer dann, wenn es gut läuft an allen konjunkturellen Segnungen immer Eins-zu-Eins beteiligt sein, aber dann, wenn es mal schlechter läuft, bei den Kürzungen ausgenommen werden? Für Eingeweihte kommt es gar noch schlimmer, denn sowohl die ausgesetzte Riestertreppe als auch die Anbindung der Renten an das Beschäftigungsrisiko durch den 2003 eingeführten Nachhaltigkeitsfaktor, führen auch bei später wieder wachsenden Löhnen über die Nachholwirkung zu konstanten Nominalrenten bei sinkendem Rentenniveau. Wie will man dies politisch vermitteln, wenn schon die Rentenkürzung bei Lohnsenkungen ausgeschlossen werden.

Bei allem Verständnis für Wahlkampfgetöse, eines ist und bleibt klar: Die Zeche wird immer gezahlt nur meistens von den anderen! Sollte die große Koalition aufgrund des herrschenden Wahlkampfes ein Gesetz zur Garantie von Nominalrenten auf den Weg bringen und zugleich die notwendigen Beitragserhöhungen auf später verschieben, so sind die intergenerativen Umverteilungen eindeutig: Bezahlen wird die Zeche der zukünftige Beitragszahler – und damit verhalten wir uns wieder einmal als Zechpreller zu Lasten unserer Kinder und Enkel!

Autor:

Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen ist Direktor des Forschungszentrums Generationenverträge an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und Botschafter der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft.

Datum:
Themen:

Das könnte Sie auch interessieren