Wie der Staat am privaten Stromkonsum verdient
Mehr als zehn Milliarden Euro haben die privaten Haushalte im Jahr 2017 über Ihren Stromkonsum an den Fiskus gezahlt. 2,6 Milliarden Euro davon verdient der Staat alleine durch die Besteuerung von politisch beschlossenen Abgaben.
Nirgends in der Europäischen Union müssen private Haushalte für ihren Stromkonsum tiefer in die Tasche greifen als in Deutschland.[1] Der deutsche Haushaltsstrompreis ist rund doppelt so hoch wie in den Nachbarländern Niederlande, Polen und Tschechien.
Strompreistreiber Nr. 1 ist der Staat
Dabei sind es nicht hohe Rohstoffpreise oder monopolistische Energiekonzerne, die den Strompreis in die Höhe getrieben haben. Der überwiegende Teil des deutschen Haushaltsstrompreises besteht aus politisch beschlossenen Preisaufschlägen. Im Jahr 2017 zahlten die Stromkunden mit 54 Prozent mehr als die Hälfte des gesamten Strompreises als Steuern, Umlagen und weitere Abgaben. Die größte politisch verursachte Belastung ist dabei die EEG-Umlage, mit der der Ausbau der erneuerbaren Energien subventioniert wird. Seit Einführung der Förderung haben die Stromverbraucher durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Betreiber der Ökostrom-Anlagen mit rund 200 Milliarden Euro subventioniert.[2] Alleine im Jahr 2018 werden die Stromkunden voraussichtlich rund 25,6 Milliarden Euro Subventionen an die Ökostrom-Betreiber zahlen – mehr als in jedem anderen Jahr seit der Einführung der Förderung im Jahr 2000. Auch die Stromsteuer und weitere Abgaben, wie beispielsweise die KWK-Umlage, erhöhen den Strompreis. Für einen typischen privaten Haushalt[3] haben sich die Stromkosten seit dem Jahr 2000 auf rund 1.000 Euro mehr als verdoppelt. Die im Strompreis enthaltenen Abgaben haben sich im gleichen Zeitraum sogar mehr als verdreifacht. Der Strompreistreiber Nr. 1 ist der Staat.
Fiskus verdient am Stromkonsum
Dabei sind es nicht nur die Subventionen für die Energiewende, die die Strompreise in die Höhe treiben. Der Staat verdient kräftig mit am privaten Stromkonsum: durch die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe und vor allem durch die Umsatzsteuer.
Wie viel der Fiskus am gesamten deutschen Stromkonsum verdient, ist nicht exakt zu ermitteln. Das liegt daran, dass die Einnahmen der Umsatzsteuer nicht getrennt nach den zugrunde liegenden Umsätzen verschiedener Gütergruppen erfasst werden. Es wird statistisch nicht erfasst, welche Umsatzsteuer-Einnahmen durch den Stromkonsum erzielt werden. Zu berücksichtigen ist zudem, dass letztlich nur der Endverbraucher bzw. nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen mit der Umsatzsteuer belastet werden. Für die übrigen Unternehmen ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten, weil ein entsprechender Vorsteuerabzug gegenübersteht.
Für den Teilbereich der privaten Haushalte kann jedoch eine grobe Abschätzung des gesamten Aufkommens der Umsatzsteuer, der Stromsteuer sowie der Konzessionsabgabe vorgenommen werden. Das Deutsche Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler (DSi) hat errechnet, wie viel der Staat im Jahr 2017 durch den Stromkonsum privater Haushalte etwa eingenommen hat.[4] Laut der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) betrug der private Stromkonsum im Jahr 2017 36,169 Milliarden Euro.[5] Im Monitoringbericht der Bundesnetzagentur sind die durchschnittlichen mengengewichteten Preisbestandteile für Haushaltskunden zum Stichtag 1. April 2017 ausgewiesen.[6] Anhand dieser Daten können die gesamtwirtschaftlichen Größen der Bestandteile des Strompreises für private Haushalte rechnerisch ermittelt werden.
Danach flossen rund 10,2 Milliarden Euro über Steuern und weitere Abgaben auf den Stromkonsum an den Fiskus. Allein auf die Umsatzsteuer, die private Haushalte auf ihren Stromkonsum gezahlt haben, entfielen rund 5,8 Milliarden Euro. Auf die Stromsteuer entfielen 2,5 Milliarden Euro sowie rund zwei Milliarden Euro auf die Konzessionsabgabe.
Staat kassiert mehrfach
Dabei werden die Stromkunden sogar doppelt durch die politisch beschlossenen Abgaben belastet. Die Umsatzsteuer wird beispielsweise auch auf die Stromsteuer, Konzessionsabgabe, EEG-Umlage und weitere politisch beschlossene Abgaben gezahlt – es ist quasi eine „Steuer auf die Steuer“. Knapp 1,6 Milliarden Euro entfielen auf die Umsatzsteuer, die private Haushalte auf die EEG-Umlage gezahlt haben. Für die Umsatzsteuer auf die Stromsteuer waren dies rund 470 Millionen Euro und rund 370 Millionen Euro Umsatzsteuer auf die Konzessionsabgabe.
Stromverbraucher entlasten!
Dabei haben es die Abgeordneten in der Hand, die hohen Strompreise deutlich zu senken. Um die Stromverbraucher zeitnah zu entlasten, sollte die Stromsteuer gesenkt werden. Der Stromsteuersatz liegt in Deutschland um mehr als das 20-fache über dem EU-Mindeststeuersatz für die nichtbetriebliche Verwendung.[7] Zudem sollte die Mehrwertsteuer auf Strom von 19 auf sieben Prozent reduziert werden. Bei elektrischem Strom handelt es sich um ein lebensnotwendiges Gut, das höchstens mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz belastet werden sollte. Mit der Senkung der Mehrwertsteuer auf den Stromkonsum würde man auch dem Problem der Steuerkumulation bzw. der „Steuer auf die Steuer“ wirksam begegnen, da die Mehrwertsteuer auf alle im Strompreis enthaltenen Abgaben erhoben wird.
Die Umsetzung beider Reformvorschläge würde die privaten Stromverbraucher insgesamt um rund 6,2 Milliarden Euro pro Jahr entlasten.[8] Angesichts hoher Strompreise und sprudelnder Steuereinnahmen ist dies überfällig.
Keinen Ökonomen-Blog-Post mehr verpassen? Folgen Sie uns auf Facebook, Instagram und Twitter, und bleiben Sie auf dem Laufenden über WhatsApp und Facebook-Messenger, RSS-Feed oder einen unserer Newsletter.
[1] Vgl.: Eurostat, Preise Elektrizität für Haushaltskunde, ab 2007 – halbjährliche Daten.
[2] Summe der EEG-Differenzkosten 2000 bis 2018: 197,95 Mrd. Euro (Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) (2017): EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis 2018.
[3] Annahme: 3.500 kWh pro Jahr.
[4] Deutsches Steuerzahlerinstitut (DSi) (2018): Wie der Fiskus am privaten Stromverbrauch verdient; DSi kompakt Nr. 35.
[5] Vgl. Statistisches Bundesamt (2018): Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Private Konsumausgaben und Verfügbares Einkommen, Beiheft zur Fachserie 18, S. 24.
[6] Vgl. Bundesnetzagentur (2017): Monitoringbericht 2017, S. 231.
[7] Festgelegt von der EU ist ein Mindeststeuerbetrag von 1,0 Euro je MWh für die nichtbetriebliche Verwendung von elektrischem Strom (vgl. Energiesteuerrichtlinie 2003). Die deutsche Stromsteuer für die privaten Haushalte beträgt 20,50 Euro für eine MWh (StromStG).
[8] Dieser Wert ergibt unter der Annahme des Stromkonsums des Jahres 2017 – jedoch mit einem reduzierten Stromsteuersatz von 0,1 ct/kWh und einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent.
Autor:
Philipp Behm ist Leiter der Abteilung Recherche beim Bund der Steuerzahler Deutschland und Redakteur von "Der Steuerzahler".