Wer spart, gewinnt
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Marco Mendorf war von 2008 bis 2012 Senior Conultant der Initiative Neue Soziale Markwirtschaft.
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Marco Mendorf war von 2008 bis 2012 Senior Conultant der Initiative Neue Soziale Markwirtschaft.
Die Debatte um die Reform der Schuldenbremse in Deutschland ist intensiv. Während einige eine Lockerung fordern, um wichtige Investitionen zu ermöglichen, warnen andere vor den Risiken höherer Verschuldung. Der Blogbeitrag beleuchtet die verschiedenen Argumente und sucht nach einem ausgewogenen Ansatz für die Zukunft.
Die Debatte um den möglichen Reformbedarf der Schuldenbremse hat durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 neue Nahrung erhalten. Das Urteil hatte die Umgehung der Haushaltsregel durch schuldenfinanzierte Sondervermögen stark eingeschränkt.
Die Schuldenbremse verhindert nicht Investitionen – so die These von Prof. Dr. Jan Schnellenbach (Brandenburgisch Technische Universität Cottbus-Senftenberg), die er beim INSM-Frühstück zur Haushaltswoche in der AXICA am Pariser Platz mit Wirtschaftswoche-Korrespondent Christian Ramthun diskutierte Prof. Dr. Schnellenbach untersuchte in einer Studie den Erfolg der Schuldenbremse mit Fokus auf den Zeitraum 2010 bis 2023.
Die Schuldenbremse verhindert Investitionen nicht. Ein Blick auf das Jahrzehnt zwischen Finanz- und Coronakrise zeigt, dass es im Bundeshaushalt stets Spielräume für deutlich höhere Investitionen gegeben hätte, der politische Wille aber fehlte. Auch beim Blick in die Zukunft spricht wenig für eine Abschaffung oder Fundamentalreform
Die INSM kritisiert den Haushalt 2025 der Bundesregierung als Scheinerfolg. INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben bemängelt unklare Einsparungen und unrealistische Wachstumsprognosen.
Die Schuldenbremse verhindert Investitionen nicht. Ein Blick auf das Jahrzehnt zwischen Finanz- und Coronakrise zeigt, dass es im Bundeshaushalt stets Spielräume für deutlich höhere Investitionen gegeben hätte, der politische Wille aber fehlte. Auch beim Blick in die Zukunft spricht wenig für eine Abschaffung oder Fundamentalreform.
Damit Inflation und Wachstumsschwäche nicht den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Standort Deutschland bedrohen, müssen wir jetzt das Angebot an Waren und Dienstleistungen ausweiten...
Vor rund fünf Jahren haben Bundestag und Bundesrat jeweils mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit die neue Schuldenbremse ins Grundgesetz aufgenommen. Die Überzeugungen, die damals die Politik leiteten, sind heute wieder in Erinnerung zu rufen. Staatsschulden rechnen sich strukturell nicht. Die Schuldenbremse und das europäische Stabilitätsrecht schützen die Freiheit, die Wirtschaftskraft und die Handlungsfähigkeit des Staates sowie der Europäischen Union. Diese Institutionen sind gerade in den gegenwärtigen Krisenzeiten von großer Bedeutung. Die Begrenzung der Staatsverschuldung dient zudem der nächsten Generation, der bereits zu viele Lasten aufgebürdet wurden.
Abendveranstaltung zur Reform der Schuldenbremse, mit den Gästen: Katharina Beck, Prof. Dr. Michael Hüther, Steffen Kampeter, Prof. Dr. Potrafke