Wahlfreiheit, mehr Sachleistungen, weniger Bares

Die Ausgaben für Familie, Jugendliche und Kinder sind in den letzten zehn Jahren gestiegen.

Harsch war die Kritik von links und rechts auf den Vorschlag der Sozialministerin Ursula von der Leyen, eine Chipkarte für Kinder von Hartz-IV-Empfängern einzuführen. Stimmen aus dem liberal-konservativen Lagers sehen darin eine Bevormundung und ein Misstrauen gegenüber den Leistungsempfängern. Für sie widerspricht dies der liberalen Grundhaltung unseres Gemeinwesens.  Linke Stimmen hingegen argwöhnen, dass die Einführung der Chipkarte letztlich dazu genutzt werden solle, die staatlichen Ausgaben für Soziales zu reduzieren.

Beide Seiten haben mit ihrer Kritik recht. Und dennoch ist die Chipkarte eine Überlegung wert: Denn leider gibt es berechtigte Zweifel an der Fähigkeit mancher Eltern, ihre Kinder adäquat zu fördern und ihnen eine gute Ausbildung zukommen zu lassen. Andererseits hängt gute Sozialpolitik nicht nur von der Höhe der Transferleistungen ab. Letztendlich geht es um die Frage, wie benachteiligte Kinder am treffsichersten gefördert werden können. Zudem haben die Steuerzahler grundsätzlich einen Anspruch auf eine zielführende und effektive Verwendung von Sozialleistungen. Zweifelsohne ist dies mit der Chipkarte geboten, aber auch die Wahlfreiheit bleibt nicht auf der Strecke. Denn anders als bei reinen Sachleistungen ist der Nutzer der Chipkarte gefordert, aus einem bestimmten Angebot auszuwählen. Zwar kann auch die Chipkarte einen Mangel an elterliche Zuwendung nicht ausgleichen, aber im Gegensatz zu reinen Geldleistungen ist die Chipkarte das zielführendere Instrument, um die Startchancen benachteiligter Kinder zu verbessern.

Autor:

Prof. Dr. Michael Hüther ist Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft.

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