Überschüsse brauchen Regeln
Deutschland hat ein Luxusproblem. Die Sozialkassen sind so voll wie nie und weisen sogar Überschüsse aus. Für die Rentenversicherung gib’s dafür klare Regeln. In der GKV dagegen nicht. Was nun mit dem Geld passieren soll, darüber wird nun gestritten.
Die Sozialkassen sind momentan nicht nur voll, sie quellen über: 14 Milliarden Euro vereinen Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung auf sich. Während sich die Überschüsse der Arbeitslosen- und Pflegeversicherung in Grenzen halten, gibt es bei der Krankenversicherung einen Überschuss von 9,3 Milliarden Euro – und keine gesetzliche Regelung, wie damit umgegangen werden soll.
Bei der Rente ist das klar. Wenn dort die Nachhaltigkeitsrücklage, mehr als das 1,5-fache einer Monatsausgabe beträgt, dann werden die Beiträge gesenkt. So geschehen zum 1. Januar 2012, als der Beitrag von 19,9 Prozent auf 19,6 Prozent angepasst wurde. Das Geld geht über diese Regelung also wieder zurück an die Beitragszahler. Anders ist es bei der Krankenversicherung. Die Frage ist nun: Was macht man damit? Hier ist offensichtlich etwas im gesetzgeberischen Werk. vergessen worden. Es gibt einen allgemeinen Beitragssatz, der 15,5 Prozent beträgt. Aber, im Gegensatz zur Rentenversicherung, gibt es keinen Höchstliquiditätspuffer. Außerdem ist es im Gesetz nicht vorgesehen den Beitrag zu senken.
Es wäre zu überlegen, ob hier nicht eine Lücke im Gesetzgebungsverfahren ist und eine Analogie zum Rentenrecht hergestellt wird. Ein festgelegter Liquiditätspuffer würde möglichen Schwankungen entgegenwirken und die Überschüsse könnten so, in wirtschaftlich guten Zeiten, an den Beitragszahler zurückgehen.
Der Artikel basiert auf einem Interview mit dem Deutschlandfunk. Das Gespräch finden Sie hier.
Autor:
Prof. Dr. Michael Hüther ist Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft.