Teuer und am Ziel vorbei

Mitnahmeeffekte und Wettbewerbsverzerrung – dies sind die bekannten Resultate von Subventionen. Trotz dieser schädigen Wirkungen für Markt und Staat greift die Politik immer gern zu diesem Instrumentarium, um als gesellschaftlich notwendig erachtete Ziele zu verfolgen. So wurde vor einigen Jahren die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen ausgeweitet, um auf diesem Wege die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Der nun vorliegende Befund des Bundesrechnungshofes ist eindeutig: Der gewährte Steuervorteil trägt kaum dazu bei, die Schattenwirtschaft zu bekämpfen. Vielmehr werden vielfach Leistungen gefördert, die ohnehin legal bezogen worden wären. Diese Mitnahmeeffekte belaufen sich laut Bundesrechnungshof auf 70 Prozent der untersuchten Handwerksleistungen und 30 Prozent der haushaltsnahen Dienstleistungen.

Nach Schätzungen der Bundesregierung liegen die Steuermindereinnahmen aufgrund der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen für die Jahre 2007 bis 2009 bei jährlich 3,2 Milliarden Euro, 2010 werden sie bei 4,1 Milliarden Euro liegen. Auch das Fazit des Bundesrechnungshofes ist eindeutig: Diese Steuervergünstigung ist zu teuer, geht am Ziel vorbei und gehört folglich abgeschafft.

Statt über einzelne Entlastungsmaßnahmen den Markt nur weiter zu verzerren und zu regulieren, ist es an der Zeit, endlich eine umfangreiche Steuerreform anzupacken, die zu hohen Entlastungen aller Bürger sowie einer deutlich reduzierten Staatsfunktion führt.

Hier geht es zum Bericht des Bundesrechnungshofes.

Autor:

Dr. Oliver Knipping ist Gründer & stellvertretender Vorsitzender des Instituts für Unternehmerische Freiheit in Berlin sowie Mitglied der Mont Pelerin Society.

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