Reform ohne Entlastung

Die Unternehmen werden trotz der Unternehmenssteuerreform nicht ausreichend entlastet.

Globalisierung heißt auch: harter internationaler Wettbewerb um die attraktivsten Rahmenbedingungen. Nicht zuletzt die steuerliche Belastung für Unternehmen entscheidet darüber, an welchen Standorten sie sich ansiedeln. Mit einer Steuerbelastung bei Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften und GmbHs) von 39,5 Prozent lag Deutschland 2008 an dritter Stelle der Höchststeuerländer. Und auch bei der steuerlichen Belastung für Personengesellschaften – zu ihnen zählen u. a. die offenen Handelsgesellschaften (oHG) sowie die Kommanditgesellschaften (KG) – konnte Deutschland keine bessere Platzierung aufweisen. Insoweit war Deutschland nicht gerade sehr attraktiv.

Im letzten Jahr kam dann die große Unternehmenssteuerreform – die Bilanz ist aber höchstens ambivalent. Die tarifliche Besteuerung von Kapitalgesellschaften ist von 39,5 Prozent auf unter 31 Prozent gesunken. Damit ist das vorgegeben Ziel der Finanzpolitiker von 30 Prozent knapp verfehlt worden. Jetzt müssen deutsche Kapitalgesellschaften „nur“ noch die sechshöchste Steuerbelastung schultern. Nicht besonders gut, aber auf dem richtigen Weg.

Weniger erfreulich ist die Entwicklung bei den Personengesellschaften. Auch hier sollte es zu einer steuerlichen Entlastung auf 30 Prozent kommen. In der Praxis kommt es bei der recht komplizierten „Thesaurierungsbegünstigung“ zu einer steuerlichen Belastung von 37,6 Prozent – inkl. Soli und Gewerbesteuer. Damit sind die Personenunternehmen – das Rückgrad unserer Wirtschaft – eindeutige Verlierer der Unternehmensreform von 2008. Keine gute Nachricht.

Autor:

Ralph Brügelmann ist Experte für öffentliche Haushalte und soziale Sicherung am Institut der Deutschen Wirtschaft Köln (IW).

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