Pommes vom Staat
Spaßbäder, Kinos, Zoos, Werkstätten, Fahrschulen oder Reisebüros – der Kreativität kommunalen Tätigwerdens sind keine Grenzen gesetzt. Ein in unmittelbarer Konkurrenz befindlicher Privatanbieter konnte mit den staatlichen Dumpingpreisen nicht mithalten. Ordnungspolitisch sind derartige Aktivitäten nicht zu rechtfertigen!
Auf kommunaler Ebene zeichnet sich ein verstärkter Trend zur wirtschaftlichen Aktivität des Staates und zur Rekommunalisierung ab. Zwischen 2000 und 2010 stieg die Anzahl der in kommunaler Hand befindlichen Unternehmen um mehr als 20 Prozent. Die Umsätze dieser Unternehmen haben sich im selben Zeitraum von 131 Mrd. Euro auf 251 Mrd. Euro nahezu verdoppelt. Im Sommer letzten Jahres sorgte im niedersächsischen Hohegeiß gar eine kommunale Pommesbude für Aufruhr.
Obwohl unterm Strich Jahresergebnisse und Gewinnabführung die Summe aus Zuschüssen und Verlustübernahmen überkompensierten, ist der Bedarf an Zuschüssen für die defizitären kommunalen Unternehmen immens. Allein im Jahr 2010 betrugen die Verlustübernahmen und Zuschüsse der öffentlichen Haushalte rund 2,7 Mrd. Euro. Nordrhein-Westfalen ist mit einem Negativbeitrag von 776 Mio. Euro trauriger Spitzenreiter.
Eine kommunale Eigeninitiative wird häufig mit dem Argument der Preisgünstigkeit gerechtfertigt. Tatsächlich sind staatlich tarifierte Preise aber häufig subventionsfinanziert. Etwaige Subventionsbeträge müssen an anderer Stelle aufgebracht werden. Wo und in welcher Höhe ist für den Konsumenten kaum ersichtlich. Für die Verbindlichkeiten und Zuschussbedarfe öffentlich-rechtlicher Kommunalunternehmen haftet der Steuerzahler in der Regel uneingeschränkt. Der finanzielle Erfolg kommunaler Unternehmen sagt zudem wenig über deren Effizienz aus. Er kann nämlich teilweise auch auf die steuerliche Privilegierung öffentlicher Unternehmen zurückgeführt werden. Diese Bevorteilung geht zu Lasten der privaten Konkurrenz.
Ordnungspolitisch ist eine staatliche Intervention in das Marktgeschehen aber nur bei einem Markt- oder einem Wettbewerbsversagen gerechtfertigt – zum Beispiel bei „öffentlichen Gütern.” In der Realität sind solche nicht-marktfähigen Güter aber eher die Seltenheit. Vielmehr werden diese häufig aus politischen Erwägungen heraus künstlich kreiert. Die Kreativität staatlichen Tätigwerdens ist daher ebenso kritisch zu hinterfragen wie jegliche gesetzliche Regelung, die zu einer Diskriminierung privaten Wettbewerbs führt.
Die wirtschaftlichen Aktivitäten der Kommunen hat das Deutsche Steuerzahlerinstitut in einer neuen Studie untersucht.
Autor:
Karolin Herrmann ist Referentin für Haushaltspolitik und Haushaltsrecht am Deutschen Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler.