Pilotenstreik: Muss das sein?
Wenn Piloten und Lokführer die Arbeit niederlegen leidet das ganze Land. Muss das sein?
Flugausfälle, (noch mehr) Zugverspätungen – auf alle Fälle riesiger Ärger für die Kunden. Unter Lokführer- und Pilotenstreiks leiden oft unbeteiligte Dritte ganz besonders. Nachdem auch die letzte Runde der Verhandlungen zwischen der Pilotengewerkschaft „Vereinigung Cockpit“ und der Lufthansa gescheitert ist, heißt es an vielen Flughäfen: Nichts geht mehr! Gleichzeitig wird auch ein Streik der Lokführer immer wahrscheinlicher.
Das Problem ist immer das gleiche: Spartengewerkschaften wie die der Piloten oder Lokführer legen nicht nur den Betrieb ihres Arbeitgebers lahm, sondern schädigen auch Dritte in ganz erheblichem Maße. Vom letzten Streik der Lufthansa Piloten im April waren über 400.000 Passagiere betroffen.
In der Luftfahrt herrscht monopolistische Konkurrenz. Sobald die Fluggäste ihren Flug gebucht haben (in der Regel einige Tage oder Wochen vor dem eigentlichen Flugdatum), haben sie keine gute Ausweichmöglichkeit mehr. Zugleich ist der Schaden für die bestreikten Fluggesellschaften in der Regel hoch. Die kleineren Spartengewerkschaften haben deswegen eine besonders hohe Verhandlungsmacht – dies zeigt schon der Blick auf die Gehälter der Piloten.
Im Kartellrecht kommt Unternehmen mit einer Monopolstellung besondere Verantwortung zu. Marktbeherrschende Unternehmen müssen sich besonderen Regeln und Verpflichtungen unterwerfen, die für andere Unternehmen nicht gelten. Bereits im Jahr 2010 hat die Monopolkommission angeregt, auch Spartengewerkschaften mit Monopolmacht besonderen Regeln zu unterwerfen und höhere gesetzliche Anforderungen an einen Streik zu stellen. Bei besonders starken Gewerkschaften sollte überprüft werden, ob Streiks – in Anbetracht des jeweiligen Schadens, den sie vor allem bei unbeteiligten Dritten anrichten – das Prinzip der Verhältnismäßigkeit erfüllen. Wichtig dabei: Für die Frage wie die Verhältnismäßigkeit eines Streikes zu beurteilen ist, sollte dabei unbedingt auf die entstehenden „Kollateralschäden“ abgestellt werden. 400.000 Menschen und unzählige Unternehmen für eine Senkung des Renteneintrittsalters der Piloten auf 55 Jahre und mehr Lohn in Geiselhaft zu nehmen, ist kaum mehr begründbar.
Autor:
Prof. Dr. Justus Haucap ist Direktor des Duesseldorf Institute for Competition Economics (DICE), Partner der Düsseldorf Competition Economics GmbH und früherer Vorsitzender der Monopolkommission.