Grundrentenpläne der Regierung: Es gibt bessere Lösungen
Die Grundrentenpläne der Regierung müssen wohl tatsächlich als verfassungswidrig, ineffizient und ungerecht bezeichnet werden, schreibt Prof. Dr. Joachim Ragnitz. Im Folgenden seine Begründung.
Die Grundrente soll zum 1.1.2021 kommen: Vorgesehen ist die Einführung eines Zuschlags für langjährig Versicherte (wenigstens 33 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung) mit niedrigen Rentenanwartschaften; allerdings nur dann, wenn zusammen mit etwaigen weiteren Einkommen bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Grundrentengesetz (GruReG) Leistungsverbesserungen aber auch bei der Grundsicherung im Alter vor, die für bedürftige Personen (nach Definition des SGB XII) das soziokulturelle Existenzminimum sichern soll.
Letzteres wird häufig übersehen, ist aber für die betroffenen Personengruppen weitaus bedeutsamer als die Grundrente an sich. Die Kosten der Grundrente werden von der Bundesregierung auf 1,4 Milliarden Euro im Einführungsjahr taxiert; dies entspricht einem monatlichen Zahlbetrag pro Grundrentenempfänger von 83 Euro. Schon hieran wird klar, dass die von vielen Rentnerinnen und Rentnern erhofften Einkommensverbesserungen wohl kaum eintreten werden.
Tatsächlich ist aber nichts am jetzt vereinbarten Grundrentenkompromiss der Großen Koalition wirklich gut.[1] Gegen Altersarmut hilft sie nicht, denn wichtige Ursachen niedriger Renteneinkünfte (geringe Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, lange Zeiten der Arbeitslosigkeit wie auch Zeiten der Beschäftigung in einem Minijob) bleiben bei der Ermittlung des Anspruchs auf Grundrente unberücksichtigt.
Wer wirklich bedürftig ist, also Anspruch auf Grundsicherung im Alter hat, erhält zwar Grundrente, doch diese wird im Gegenzug mit den jeweiligen Grundsicherungsleistungen verrechnet, so dass sich am Gesamteinkommen nichts ändert. Gleichzeitig ist die vorgesehene Einkommensprüfung so lasch, dass auch hohe anderweitige Einkommen (zum Beispiel aus Vermietung oder einer Hinterbliebenenrente) beziehungsweise eine Absicherung über den Ehepartner den Bezug von Grundrente in vielen Fällen nicht einschränken dürfen.
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Von der Grundrente profitieren insoweit nur Personen, die sie nach gängigen Maßstäben sozialer Bedürftigkeit nicht nötig haben. Und dass damit das grundlegende Prinzip der Gesetzlichen Rentenversicherung, nämlich die Äquivalenz zwischen gezahlten Beiträgen und Rentenansprüchen, aufgehoben wird, ist nur noch ein weiteres Ärgernis – was man aber zumindest dann noch hinnehmen könnte, wenn die Grundrente wirklich zielorientiert (mit Blick auf die Verhinderung von Altersarmut) und sozial gerecht (mit Blick auf die Bedürftigkeit der Bezieher) wäre. Das ist es aber alles nicht, sodass die Grundrentenpläne der Regierung wohl tatsächlich als „verfassungswidrig, ineffizient und ungerecht“ bezeichnet werden müssen.[2]
Mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII existiert bereits ein Instrument der Absicherung gegen (existenzielle) Armut, mit dem die Rente bedürftiger Personen unabhängig von der Höhe des individuellen, durch Beitragsleistungen erworbenen Rentenanspruchs auf durchschnittlich 820 Euro/Monat (Regelbedarf zuzüglich regional unterschiedlicher Kosten für Unterkunft und Heizung) angehoben wird (blaue Linie in Abb. 1 unten). Sinnvoll ist insoweit nur die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum GruReG vorgesehene Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung in Höhe von maximal 216 Euro/Monat. Dieser führt dazu, dass sich die Einkommenssituation für bedürftige Rentner gegenüber dem geltenden System tatsächlich verbessert (rote Linie in Abb. 1). Da die Grundrente (graue Linie in Abb. 1) jedoch immer unter dem Grundsicherungsniveau verbleibt, ist sie überflüssig. Anders ist es nur, wenn ein bestehender Anspruch auf Grundsicherung von den Berechtigten nicht wahrgenommen würde; dann aber gäbe es bessere Möglichkeiten als die Einführung eines insgesamt wenig zielgenauen und zudem teuren Instruments.










