Falsche Anreize
Die Bad Bank soll helfen, die Bankbilanzen von sog. toxischen Wertpapieren zu befreien und das Vertrauen der Banken untereinander wieder herzustellen. Dabei gibt es jedoch ein Dilemma: Um sicher gehen zu können, dass die Banken wirklich alle Wertpapiere auslagern, müssen die Konditionen attraktiv sein, weiterhin darf es für die Banken keine Verpflichtung geben, für Verluste bei der Abwicklung der Papiere später haften zu müssen. Allerdings setzt man hiermit die falschen Anreize, nämlich dass derjenige, der hohe Risiken eingeht, später mit großzügiger Hilfe rechnen kann. Wettbewerbsneutral ist eine staatlich gestützte Bad Bank auch nicht, denn diejenigen, denen die Staatshilfe heute zugute kommt, werden künftig umso aggressiver am Markt auftreten.
Auch die nun auf dem Tisch liegenden Vorschläge für die Einrichtung von Bad Banks lösen dieses Dilemma nicht. Können die Banken ihre toxischen Wertpapiere zum Buchwert verkaufen, sind sie ihre Verlustbringer zwar auf elegante Weise los, die Verlustrisiken trägt aber der Steuerzahler, wenn der Ankauf über eine staatlich garantierte Anleihe erfolgt. Müssen die Banken dagegen die Verluste aus der Verwertung der Wertpapiere später tragen und dafür Rückstellungen bilden, kann man die Papiere auch gleich bei den Banken belassen. Der Versuch, das Problem durch eine Bewertung der Wertpapiere oder durch die Entrichtung einer angemessenen Risikoprämie zu lösen, wird scheitern: Dieser Weg ist zu teuer, zu langwierig und letztlich wird man einsehen müssen, dass es keinen objektiv richtigen Wert gibt.
Autor:
Prof. Dr. Th. Hartmann-Wendels ist Direktor des Seminars für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Bankbetriebslehre sowie Geschäftsführender Direktor des Instituts für Bankwirtschaft und Bankrecht an der Universität zu Köln.