Eigentümer und nicht Firmen sind die richtige Adresse für den Fiskus

Steuervermeidung gehört zum Geschäft: Die multinationalen Konzerne sparen jährlich auf legale Weise Milliarden Steuern. Geld, das der Staat sich bei weniger mobilen Firmen und den Beschäftigten holt. Gerechter ginge es zu, wenn nicht Firmen, sondern die Eigentümer besteuert würden.

Ob es um die Steueroase geht oder um Bilanzierungsspielräume: Unternehmen nutzen vielfältige Schlupflöcher, um ihre Steuerlast zu mindern. Dadurch, schätzt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, bleiben jährlich 90 Milliarden Euro Gewinne deutscher Firmen unversteuert.

Für weniger verzweigte Firmen, also in der Regel die kleineren Unternehmen, bedeutet das einen Wettbewerbsnachteil. Da sie die Besteuerung nicht so leicht umgehen können, zahlen sie nicht nur die Steuern auf den eigenen Gewinn. Sie müssen auch für die (fehlenden) Steuern aufkommen, denen die Großen ausweichen können. Gleiches gilt für die Beschäftigten.

Gerechter wäre es, die Eigentümer zu besteuern. Und zwar dann, wenn die Gewinne ausgeschüttet werden. Einbehaltene Gewinne dagegen bleiben steuerfrei. Hinter dieser Forderung steht die Überlegung, dass die Firmen für eine Wertschöpfung sorgen. Den Belegschaften kommt diese in Form von Löhnen zugute, den Kapitalgebern als Zinsen. Beides kann der Staat besteuern, sobald diese Gelder an Privatpersonen gezahlt werden. Weshalb müssen Firmen auf ihre so bereits besteuerte Wertschöpfung also nochmals Steuern zahlen?

Stattdessen sollten Unternehmen nur die Gebühren und Abgaben für öffentliche Leistungen zahlen, die sie nutzen. Gewinne müssten bei den Personen, die von ihnen profitieren, besteuert werden – so wie es weitestgehend schon bei Personengesellschaften und Selbstständige gilt, würde es damit auch für Kapitalgesellschaften gelten.

Die Folge: Unternehmen würden steuerlich entlastet und damit international wettbewerbsfähiger. Deutschland würde zudem für multinationale Konzerne als Hauptsitz attraktiver. Beide Aspekte fördern hierzulande die Beschäftigung und damit die Steuereinnahmen.

Dieser Beitrag ist in einer längeren Fassung auf Welt.de erschienen

Autor:

Prof. Dr. Thomas Straubhaar früherer Direktor des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts (HWWI) und Universitätsprofessor für Volkswirtschaftslehre, insbesondere internationale Wirtschaftsbeziehungen, an der Universität Hamburg.

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