Drei Gründe für ein deutsches Einwanderungsgesetz

Zuwanderung kann dabei helfen die Folgen des demografischen Wandels in Deutschland abzufedern. Trotz deutlichen Fortschritten braucht Deutschland ein Einwanderungsgesetz.

Deutschland ist ein Einwanderungsland und verfügt aus juristischer Sicht über ein modernes und flexibles Zuwanderungsrecht.  Dennoch: Deutschland braucht ein Einwanderungsgesetz.

Der erste Grund ist pragmatischer Natur. Für Teilbereiche der Migration sind verschiedene Ministerien zuständig. Eine Bündelung hilft Kosten zu sparen, indem Abstimmungsprozesse optimiert und Entscheidungsprozesse verkürzt werden.

Der zweite Grund: Mit einem Einwanderungsgesetz signalisiert Deutschland nach außen eine Willkommenskultur. Transparente Regeln sollen für jeden Einwanderungswilligen ersichtlich machen, wer unter welchen Bedingungen nach Deutschland einwandern, bleiben und arbeiten darf.

Im Zuwanderungsgesetz von 2005 ist dies eigentlich schon alles geregelt. Der deutsche Arbeitsmarkt steht für Mangelberufe nicht nur Akademikern offen. Das Problem dabei ist, dass selbst in Deutschland nur wenige das Gesetz mit allen Vorschriften und Ergänzungen überblicken. Wie soll erst ein Einwanderungswilliger sich in diesem Bürokratiedschungel zurecht finden?

Der dritte Grund: Deutschland könnte damit innen- und außenpolitisch ganzheitlich agieren. Mit der Migrationsinnenpolitik geht es darum, Arbeitskräfte nach deutschen Interessen anzuwerben – so wie das andere Staaten schon seit längerem machen.

Mit der Migrationsaußenpolitik könnte internationalen humanitären Verpflichtungen Rechnung getragen werden, die für Familienzusammenführungen oder Flüchtlingspolitik gelten. Hierfür sind sicherheits-, sozial- und entwicklungspolitische Maßnahmen von Bedeutung, die bei den Ursachen von Armut, Flucht und Vertreibung in den Herkunftsregionen an der Wurzel ansetzen.

Trotz allem darf man in der Debatte eines nie vergessen. Selbst das beste Einwanderungsgesetz kann nicht alle Probleme lösen. Grenzüberschreitende Wanderungen haben verschiedene Ursachen. Dabei geht es um Menschen, nicht um Waren oder (Finanz-)Kapital. Deshalb wird zwischen ökonomisch wünschbaren, moralisch vertretbaren und rechtlich machbaren immer ein Spannungsfeld bleiben.

Eine längere Fassung dieses Posts ist auf welt.de erschienen.

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Autor:

Prof. Dr. Thomas Straubhaar früherer Direktor des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts (HWWI) und Universitätsprofessor für Volkswirtschaftslehre, insbesondere internationale Wirtschaftsbeziehungen, an der Universität Hamburg.

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