Die überflüssigsten Steuern Deutschlands
In den vergangenen Jahren ist die Steuerbelastung deutlich gestiegen. Doch nicht nur das. Das deutsche Steuersystem kennt eine Vielzahl von Sonderabgaben und Regelungen. Die überflüssigsten davon stellen wir Ihnen in diesem Beitrag vor.
Die Sekt- oder Schaumweinsteuer ist das wohl bekannteste Beispiel einer Steuer, die zu einem bestimmten Zweck eingeführt, aber nach Wegfall des Zwecks nicht wieder abgeschafft wurde. Sie wurde erstmals 1902 (!) im Kaiserreich zur Finanzierung der eigenen Kriegsflotte eingeführt, weil „bei einer so starken Steigerung der Ausgaben für die Wehrkraft des Landes auch der Schaumwein herangezogen werden muß.“ Gelten Getränke in Deutschland als sekthaltig, werden darauf Steuern fällig. Laut der „Rheinischen Post“ sind das 136 Euro pro Hektoliter. Der Staat nimmt durch diese Steuererhebung rund 450 Millionen Euro im Jahr ein.
Die Kinosteuer fällt streng genommen in den Bereich der Vergnügungssteuer. Sie wird seit den 1930er Jahren erhoben und ist vom jeweiligen Betreiber eines Kinos zu entrichten. Der Steuersatz wird von den Gemeinden festgelegt und richtet sich nach der Höhe des Eintrittspreises. In Bielefeld sind das beispielsweise 22 Prozent des erhobenen Eintrittspreises – bei Filmen, die in das Genre Erwachsenenunterhaltung fallen, werden sogar 25,3 Prozent fällig.
Seit 1949 wird die sogenannte Kaffeesteuer erhoben und muss von Importeuren und Röstern abgeführt werden. Die Steuer wird nicht nur auf Kaffee erhoben, sondern auch auf Produkte, die Kaffee enthalten – etwa auf Süßwaren. Kaffeesteuer wird in Europa nur noch in Deutschland, Belgien, Dänemark, Litauen, Norwegen und der Schweiz erhoben.
Die Pferdesteuer ist nach genauer Definition eine Aufwandssteuer, die von einigen Dutzend Kommunen bei Pferdehaltern in ihrem Gebiet erhoben werden kann. Dabei wird sehr oft kritisiert, dass Aufwand und Ertrag in keinerlei vernünftiger Relation stehen.
Diese Steuer ist eine der ältesten Abgaben auf Verbrauchsgüter und wurde schon im Mittelalter erhoben. Steuerpflichtig sind Brauereien und Importeure. Bemessungsgrundlage ist der Jahresausstoß des Brauereibetriebes. Das jährliche Aufkommen liegt bei etwa 700 Millionen Euro.
Öffentliche Tanzveranstaltungen unterliegen seit jeher einer Steuer. Abgerechnet wird die Steuer auf gewerbliche Tanzveranstaltungen auf zwei Arten. Entweder wird eine Pauschale pro 10 qm Veranstaltungsfläche fällig, oder die Steuer bemisst sich an den verkauften Karten.
Die Rennwett- und Lotteriesteuer ist eine der ältesten noch gebräuchlichen Steuerarten in Deutschland. 20 Prozent jedes Lottoeinsatzes gehen an den Staat. Bei Sport- und Pferdewetten sind es 16 Prozent. Egal wie es bei Ihnen läuft – der Fiskus hat schon gewonnen.
In vielen deutschen Städten kassiert der Staat bei City-Reisen fleißig mit. Seit Januar 2014 gilt beispielsweise in Berlin eine City-Tax. Pro Übernachtung zahlen Besucher eine zusätzliche Steuer von fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises
Wer in Fürth einen Automaten im Freien betreibt und damit dem öffentlichen Raum etwas vom selbigen nimmt, muss an Vater Staat zahlen. Reicht der an einem Haus angebrachte Automat 15 cm oder mehr von der Fassade weg, so zahlt der Betreiber je nach Größe und Standort des Automaten bis zu 1.000 Euro jährlich an Luftsteuer.
In zwölf NRW-Gemeinden wird eine Steuer von Prostituierten oder Bordellbetreibern kassiert. In Bonn müssen Prostituierte seit 2011 auf dem Straßenstrich am Automaten erst eine Marke ziehen, bevor sie dem „Liebes“ gewerbe nachgehen dürfen.
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Autor:
INSM Redaktion Hier schreibt die Redaktion der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft.