Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sollte gesenkt werden!
Noch nie seit der Wiedervereinigung waren in Deutschland so viele Menschen in Beschäftigung wie heute – und seit der Wende hat es nicht mehr so wenige Arbeitslose gegeben wie im November 2015. Die Kasse der Arbeitslosenversicherung ist bis obenhin voll, denn es gibt immer weniger Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen. Die Bundesagentur für Arbeit wird in den Jahren 2015 und 2016 sehr hohe Überschüsse erzielen. Die logische Konsequenz: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sollte gesenkt werden!
Der Arbeitsmarkt in Deutschland hat sich sehr gut entwickelt – und das führt zu einem hohen Plus in der Kasse der Bundesagentur für Arbeit. Bis Ende November 2015 liefen 3,1 Milliarden Euro auf, nach Berechnungen des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel (IfW) belaufen sich die Überschüsse für das gesamte Jahr 2015 auf rund 3,5 Milliarden Euro und für das Jahr 2016 auf 3,7 Milliarden. Im Jahr 2014 waren es 1,58 Milliarden Euro. Diese Zahlen sprechen eine klare Sprache: Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind zu hoch und müssen angepasst werden. Sinnvoll wäre es, den Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte auf 2,7 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts herabzusetzen.
Höhere Beschäftigung bei steigenden Löhnen = höhere Beitragseinnahmen
Die Ursache für die hohen Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit ist schnell erklärt: Die Beitragseinnahmen nehmen deutlich zu, weil die Beschäftigung steigt und die Löhne stark zunehmen Für die Jahre 2015 und 2016 können wir mit 0,7 bzw. mit 1,0 Prozent mehr Beschäftigten sowie mit Lohnsteigerungen von 3,2 bzw. 2,1 Prozent rechnen. Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Überschüsse deutlich zu niedrig eingeschätzt: 0,4 Milliarden Euro für das Jahr 2015 und 1,8 Milliarden Euro für das Jahr 2016 liegen ihren Planungen zugrunde. Dazu kommt, dass die Einnahmen aus der Insolvenzgeldumlage seit Jahren die Ausgaben für das Insolvenzgeld übersteigen; die Rücklagen erreichten Ende des Jahres 2015 die erlaubte Obergrenze.
Vorerst nur geringe Mehrausgaben infolge des Zustroms der Flüchtlinge
Der massive Zustrom von Flüchtlingen wird am Plus in der Kasse kaum etwas ändern. Die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit werden nur wenig beeinflusst, weil die zugewanderten Menschen nur selten einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Für das Jahr 2016 sind aber Ausgaben von 350 Millionen Euro für die Integration von Flüchtlingen und – unabhängig von der Zuwanderung – ein Sonderprogramm zur Qualifizierung in Höhe von 280 Millionen Euro beschlossen. Dagegen sinken die Ausgaben für die Förderung der Altersteilzeit allmählich auf null, da die Förderung abgeschafft wurde.
Zeit zu Handeln
Der deutschen Wirtschaft geht es gut, der Arbeitsmarkt entwickelt sich positiv, die Kassen der Bundesagentur für Arbeit sind voll. Wenn nicht jetzt, wann dann macht es Sinn, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu senken und Arbeitnehmern und Arbeitgebern ein Stück des Erfolgs zurück zu geben?
Die Berechnungen dieses Blog-Beitrags stammen aus dem IfW-Policy Brief 97 “Hohe Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit – Was tun?
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