Banken unabhängiger kontrollieren
Die Finanzmarktkrise hat einen dringenden Reformbedarf bei der Bankenaufsicht offen gelegt. Davon betroffen sind die bankaufsichtlichen Regeln, dies betrifft aber auch die Organisation der Bankenaufsicht. In Deutschland teilen sich die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Bundesbank die Aufgabe der Bankenaufsicht. Während die Bundesbank die Prüfungen vor Ort durchführt und die Meldungen der Banken entgegennimmt, erlässt die BaFin bankaufsichtliche Maßnahmen wie die Anordnung einer Sonderprüfung oder die Schließung eines Kreditinstituts.
Die Aufgabenteilung ist immer wieder ins Fadenkreuz der Kritik geraten: Sie führe zu Kompetenzwirrwarr, Reibereien zwischen den beiden Institutionen behindere die Effektivität der Bankenaufsicht, die BaFin sei zu weit weg von den Banken, um einen zeitnahen Einblick in deren Lage zu haben. Um diese Mängel abzustellen, sollte – so wird gefordert – die Bankenaufsicht unter einem Dach vereint werden.
Offen bleibt dabei, was mit der Versicherungs- und Wertpapieraufsicht wird. Sicherlich ist das Konzept des Allfinanz-Unternehmens gescheitert, dennoch sind die Methoden, mit denen Banken und Versicherer beaufsichtigt werden, sehr ähnlich. Dies spricht dafür, die Kompetenz auch in einer Institution zu bündeln. Die Trennung in eine Einheit, die die Prüfung vor Ort vornimmt, und in ein Back-Office hat auch Vorteile, von den Banken wird diese Trennung im Kreditgeschäft gerade gefordert. Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden Einheiten können durchaus auch produktiv sein, schließlich sind viele Sachverhalte, die die Bankenaufsicht zu beurteilen hat, vielschichtig und können nur in kontroversen Diskussionen geklärt werden. Anzeichen dafür, dass die sicherlich gegebene Konkurrenz zwischen BaFin und Bundesbank die Arbeit der Bankenaufsicht behindert, gibt es nicht.
Wichtiger als die Frage nach einer getrennten oder vereinten Bankenaufsicht ist die Unabhängigkeit. Die BaFin untersteht der Rechts- und Fachaufsicht durch das Finanzministerium. Wenn man bedenkt, dass rund ein Drittel des Bankensektors in öffentlicher Hand ist, sind Interessenkonflikte nicht auszuschließen. Man kann sich leicht ausmalen, was passiert wäre, wenn die BaFin frühzeitig massiv gegen Landesbanken wie z.B. die SachsenLB vorgegangen wäre: Die BaFin wäre sofort vom Finanzministerium zurückgepfiffen worden. Und war es nicht die Politik, die über Jahre hinweg die Verbriefung von Krediten durch Finanzmarktförderungsgesetze unterstützt hat. Wie kann man dann von einer dem Finanzministerium unterstehenden Behörde erwarten, dass sie gegen eben jene Verbriefungstransaktionen massiv vorgeht? Der Aspekt der Unabhängigkeit spricht für eine Ansiedlung der Bankenaufsicht bei der Bundesbank, es sollte aber auch möglich sein, den Einfluss der Politik auf die BaFin zu reduzieren.
Zur Grafik: Im Vergleich zu Frankreich und Spanien ist die deutsche Bankenaufsicht unterbesetzt. Eine unabhängige Institution würde die Aufsichtsqualität verbessern. Prof. Hartmann-Wendels ist Mitautor des IW-Gutachtens „Arbeitsweise der Bankenaufsicht vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise.“
Autor:
Prof. Dr. Th. Hartmann-Wendels ist Direktor des Seminars für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Bankbetriebslehre sowie Geschäftsführender Direktor des Instituts für Bankwirtschaft und Bankrecht an der Universität zu Köln.