Bad Bank für Landesbanken: Schwache Anreize

Bilanzsummen und Jahresergebnis der deutschen Landesbanken

Nach der Einführung eines Bad-Bank-Modells  für Geschäftsbanken gilt es nun die Bilanzen der Landesbanken zu sanieren. Am 10.06. hat das Bundeskabinett auch die Einführung von Bad Banks für Landesbanken gebilligt.  Fraglich bleibt, ob das vorgeschlagene Modell den Landesbanken wirklich weiterhilft, meint ÖkonomenBlog-Autor Thomas Hartmann-Wendels.

Das Bad Bank-Konzept für die Landesbanken unterscheidet sich in zwei Punkten von der Bad Bank für die privaten Banken: 1. Die Landesbanken können nicht nur toxische Wertpapiere, sondern auch ganze Geschäftsbereiche, die restrukturiert werden sollen, auslagern, und 2. die Eigentümer der Landesbanken müssen Verluste, die nach der Abwicklung übrig bleiben, in voller Höhe tragen. Die Unterschiede beruhen zum einen darauf, dass es bei den Landesbanken nicht nur darum geht, die Folgen von Fehlinvestitionen in Verbriefungstranchen zu bereinigen, sondern dass das gesamte Geschäftsmodell der Landesbanken grundlegend reformiert werden muss. Zum anderen sind bei den Landesbanken, anders als typischerweise bei privaten Banken, die Eigentümer bekannt und sie sind in dieser Rolle schon seit Jahren für die Fehlentwicklungen im Landesbankensektor mit verantwortlich.

So einleuchtend die Unterschiede auf den ersten Blick auch erscheinen, so ist doch fraglich, ob das Bad Bank-Modell den Landesbanken wirklich weiterhilft. Wenn die Eigentümer letztlich für alle Verluste vollständig aufkommen müssen, haben sie kaum einen Anreiz, die Bad Bank in Anspruch zu nehmen. Ohne die Auslagerung toxischer Wertpapiere und unrentabler Geschäftsfelder wird aber die dringend benötigte Konsolidierung unter den Landesbanken nicht vorankommen. Die Sparkassen fragen nicht zu unrecht, warum sie stärker in die Haftung genommen werden als die Eigentümer anderer Banken. Unabhängig davon, ob man diese Ungleichbehandlung als gerecht oder ungerecht ansieht, nützt es niemandem, wenn die Sparkassen sich als Folge der unabsehbaren Belastungen, die auf sie zukommen, gezwungen sähen, ihre Kreditvergabe einzuschränken. Daher sollte die Haftung für die Sparkassen abgemildert werden, zum einen, um die Geschäftstätigkeit der Sparkassen nicht in Mitleidenschaft zu ziehen, zum anderen um einen Anreiz zu geben, die überfällige Konsolidierung endlich in Gang zu bringen.

Autor:

Prof. Dr. Th. Hartmann-Wendels ist Direktor des Seminars für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Bankbetriebslehre sowie Geschäftsführender Direktor des Instituts für Bankwirtschaft und Bankrecht an der Universität zu Köln.

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