Arbeitsteilige Wirtschaft in Gefahr!

Schon Adam Smith wusste: Arbeitsteilung schafft Wohlstand. Doch mit dem Ende 2015 von Arbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegten “Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
und anderer Gesetze” werden dem Arbeitsmarkt neue Fesseln angelegt und die arbeitsteilige Wirtschaft gerät ohne Not in Gefahr.

Schon in der Antike war den Philosophen bewusst, dass Menschen ganz unterschiedliche Fähigkeiten und Bedürfnisse haben und Tätigkeiten unterschiedlich geschickt verrichten. Schon früh entwickelte sich eine Art des Wirtschaftens und Handelns, die wir im weiteren Verlauf der Geschichte als Spezialisierung von Arbeit und arbeitsteilige Wirtschaft bezeichnen. In der industriellen Revolution sah Adam Smith in ihr einen wesentlichen Grund für die erheblichen Produktivitätssteigerungen jener Zeit. Spezialisierung führte zu Zeitersparnis, beförderte den technischen Fortschritt und damit die wirtschaftliche Entwicklung.

Spezialisierung ist fortschrittlich

Spezialisierung von Arbeit ist nicht nur seit Jahrhunderten bewährt, sondern auch fortschrittlich. In unserer hocharbeitsteiligen deutschen Wirtschaft ist sie heute ein wichtiger Erfolgsfaktor, um Effizienz und Wertschöpfung zu steigern. Die Vergabe von Werkverträgen ist bei Unternehmen wie auch öffentlichen Auftraggebern Normalität. Soll beispielsweise eine neue Softwarestruktur in einem Betrieb aufgebaut werden, wird diese oft komplexe Angelegenheit in der Regel extern vergeben. Aus guten Gründen: Die Arbeit wird von spezialisierten Partnern professionell ausgeführt. Der Auftraggeber kann im Rahmen eines Werkvertrages Preise transparent vergleichen und behält die Kostenkontrolle. Werkverträge gestalten also kluge Arbeitsteilung, von der beide Seiten profitieren. Auch eine international wettbewerbsfähige industrielle Produktion wäre ohne Werkverträge in Deutschland nicht vorstellbar.

Digitalisierung und Industrie 4.0 erfordern mehr flexible Arbeit

Im Zuge von Digitalisierung, Industrie 4.0 und immer kürzeren Innovationszyklen wird intelligente Arbeitsteilung noch stärker an Bedeutung gewinnen. Bei der Bewältigung dieses umfassenden Strukturwandels müssen Unternehmer frei darüber entscheiden können, ob sie Leistungen selbst erbringen oder intelligent zukaufen. Flexibilität ist für Wettbewerbsfähigkeit und Innovationen unverzichtbar. Wird unternehmerische Freiheit aber durch immer stärkere staatliche Regulierung, wie auch umfassende Restriktionen für Zeitarbeit und Werkverträge, zunehmend eingeschränkt, schwächt das unseren Wirtschaftsstandort und nicht zuletzt auch den Gründergeist. Das ist kontraproduktiv. Wir brauchen genau das Gegenteil davon – nämlich ein deutlich flexibleres Arbeitsrecht 4.0.

Gesetzesverschärfung ohne Notwendigkeit

Diese Einsicht teilen leider nicht alle Politiker. Arbeitsministerin Andrea Nahles legt dem Arbeitsmarkt immer neue Fesseln an und bringt die arbeitsteilige Wirtschaft ohne Not in Gefahr. Denn nach geltendem Recht kann man heute bereits gegen Scheinwerkverträge vorgehen.

Trotzdem ist es neuerdings Ziel des Gesetzgebers anhand von acht Kriterien zu definieren, was er unter einem regulären Beschäftigungsverhältnis versteht. Natürlich verrichten auch bei Werkverträgen Mitarbeiter des Auftragnehmers ihre Arbeit überwiegend in den Räumlichkeiten des Kunden. Um beim Beispiel zu bleiben: Sie richten dort eine neue Softwarestruktur ein, nutzen dessen Arbeitsmittel und nehmen im Rahmen ihres Auftrages Anweisungen entgegen. Was bisher normal war, könnte nach zukünftiger Lesart des Gesetzgebers verboten sein.

Aus welchem Grund? Es gibt keine Nachweise dafür, dass Stammbelegschaften reduziert werden. Auch die Betriebsräte verfügen über weitreichende Informations- und Beratungsrechte. Zudem stellt die geforderte Beweislastumkehr Unternehmer unter Generalverdacht. Als Auftraggeber müssen sie dann die Rechtmäßigkeit jedes einzelnen Werkvertrags nachweisen. Das bedeutet umfangreiche Dokumentation und produziert am Ende vor allem zweierlei: neuen bürokratischen Aufwand und Kosten.

Starre Vorgaben helfen niemandem

Ähnlich praxisfern verhält es sich mit den Vorstellungen des Gesetzgebers zur Zeitarbeit. Wer sein Unternehmen aufbaut, neue Märkte erschließt oder Innovationen auf den Markt bringt, muss Arbeit variabel einsetzen können. Zeitarbeit leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Künftig soll es eine Höchstüberlassungsgrenze von 18 Monaten beim Einsatz der Zeitarbeiter geben. Was passiert, wenn Projekte länger als 18 Monate dauern? Sind gerade bei jungen Unternehmen erste Erfolge noch nicht gefestigt, oder arbeitsintensive Projekte dauern länger als anderthalb Jahre, kann über eine langfristige Festanstellung nur schwer entschieden werden. Dann müssten gut eingearbeitete Zeitarbeiter zum Stichtag gehen, die bisher länger im Betrieb hätten bleiben können. Das hilft niemandem.

Griechische Weisheit stimmt auch für die Zukunft

Bewährte flexible Instrumente am Arbeitsmarkt werden also von heute auf morgen aus ideologischen Gründen und von einer Gleichmacherei getrieben, geplättet.

Die Philosophen der Antike waren weise und vorausblickend. Sie erkannten, dass es Unterschiede zwischen den Menschen je nach ihren Fähigkeiten gibt. Eine Gesellschaft und eine Wirtschaft kommen nur dann voran, wenn man sich den Stärken eines jeden Einzelnen bewusst ist und diese auch optimal einzusetzen vermag. Liebe Frau Nahles, lesen Sie doch einfach mal bei Platon rein.

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Autor:

Dr. Hubertus Porschen ist ehemaliger Bundesvorsitzender des Wirtschaftsverbands ”Die jungen Unternehmer” und CEO der iConsultants GmbH.

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