Alles andere wäre Willkür: Warum der Soli komplett abgeschafft werden sollte
Beim kommenden CDU-Parteitag wird die Regierungspartei entscheiden, wie es mit dem Soli weitergehen soll: glaubwürdige Abschaffung für alle oder Fortbestand als zweite Reichensteuer. Gerecht wäre nur eine vollständige Abschaffung, meint Michael Hüther. Denn: Die Einkommensstärksten haben über den Soli den Aufbau Ost überproportional finanziert, deshalb ist es nur folgerichtig, nach der finanziellen Vollendung der Einheit die Sondersteuer auch für diese Gruppe abzuschaffen.
Steuersenkungen sind in Deutschland nicht mehr en vogue. In Zeiten defizitärer öffentlicher Haushalte hatte das eine vordergründige fiskalische Logik für sich. In Zeiten robuster Haushaltsüberschüsse, wie wir sie aktuell erleben, wird das zunehmend skurril, zumal mit Blick auf den befristet begründeten Solidaritätszuschlag.
Der Solidaritätszuschlag wird seit 1995 als Zuschlag auf die jeweilige Steuerschuld der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer erhoben. Im selben Jahr wurde der Solidarpakt I verabschiedet, der bis 2004 die neuen Länder auf einen dem Westen vergleichbaren wirtschaftlichen Stand bringen sollte. Für die Laufzeit des Solis war deshalb die Erwartung von zehn Jahren gut begründet. Als erkennbar wurde, dass die neuen Bundesländer auch nach 2004 einer besonderen finanziellen Unterstützung bedürfen, war unbestritten, dass die Ergänzungsabgabe weiterläuft – bis zum Jahr 2019.
Die Begründung für den Soli unterlag von Beginn an einem gewissen Etikettenschwindel. Denn die vorgeblich bedeutsamen “Kosten der deutschen Einheit” führten nicht zu einer Zweckbindung der Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag. Auch der Soli unterliegt dem Prinzip der Gesamtdeckung aller Ausgaben durch alle Steuereinnahmen – die Soli-Einnahmen landen also im allgemeinen Bundeshaushalt.
Gleichwohl muss Politik sich an der Begründung und dem Versprechen der grundsätzlichen Befristung messen lassen. Entsprechend hatte der frühere Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble dafür plädiert, diese Ergänzungsabgabe mit der Beendigung des Solidarpakts II im Jahr 2019 auslaufen zu lassen – und zwar stufenweise, aber vollständig. Passiert ist indes nichts.
Alle Versuche, die Finanzgerichtsbarkeit oder das Verfassungsgericht zu bemühen und dadurch eine Abschaffung des Solis zu erreichen, sind bisher gescheitert. Das Prinzip der Gesamtdeckung greift hier ebenso wie die Tatsache, dass nach den grundgesetzlichen Bestimmungen eine Ergänzungsabgabe nicht befristet sein muss. Juristische Lösungen können indes nicht helfen, wenn es um die Glaubwürdigkeit der Politik geht.
Dazu gehört der Hinweis, dass diese Ergänzungsabgabe allein aus fiskalischen Gründen eingeführt wurde. Verteilungspolitische Überlegungen spielten seinerzeit keine Rolle. Der stärkste Widerstand gegen einen Abbau resultiert daher aus seiner fiskalischen Bedeutung: Der Solidaritätszuschlag macht immerhin sechs Prozent der Steuereinnahmen des Bundes aus. Widerstand kommt auch von den Ländern: Denn wenn sich das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben bei Bund und Ländern sehr unterschiedlich entwickelt, sind die Umsatzsteueranteile neu festzusetzen – hier zulasten der Länder.
Manche Verfechter des Solis argumentieren, die Abschaffung wäre verteilungspolitisch kontraproduktiv. Das ist natürlich nicht überraschend: Der Solidaritätszuschlag hat schließlich den Progressionsgrad des Einkommensteuertarifs erhöht. Zudem ist zu versteuerndes Einkommen bis 13.910 Euro ausgenommen. Daher tragen gerade die Einkommensstärkeren die Sondersteuerlast. Als perfider Dank dafür sollen sie weiterhin einen Gruppen-Spezial-Soli als zweite Reichensteuer zahlen. Ebenso gilt dies für die Unternehmen, die in der öffentlichen Diskussion immer ausgeblendet werden, die aber durch den Solidaritätszuschlag ebenfalls zusätzlich belastet werden.
Allgemeiner verteilungspolitischer Handlungsbedarf besteht nicht: Das Armutsrisiko ist auf dem tiefsten Stand seit langer Zeit, es gibt immer mehr sozialversicherungspflichtige Jobs, die Einkommensverteilung geht seit 2005 nicht auseinander. Die Politik muss dagegen unbedingt Lösungen für Langzeitarbeitslose und benachteiligte Jugendliche finden: etwa eine höhere Betreuungsdichte, befristete Lohnsubventionen, die Stärkung frühkindlicher Bildung, höhere Ganztagsschulqualität und verbesserte Sprachförderung.
Dafür sind die Prioritäten auf der Ausgabenseite des Staatshaushalts entsprechend zu setzen. Der Abschaffung des Solis steht das nicht entgegen. Den Solidaritätszuschlag abzuschaffen gehört zu einer zielgenauen, glaubwürdigen Politik, die Solidarität nicht als Einbahnstraße versteht. Alles andere wäre Willkür.
Der Text ist zuerst auf ZEIT Online erschienen.
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Autor:
Prof. Dr. Michael Hüther ist Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft.