Initiative Wachstums-Test

Der Koalitions-Check der INSM nimmt den Koalitionsvertrag genau unter die Lupe. Die Initiative Wachstums-Test dient dabei als Tacho und bewertet von sehr schädlich bis sehr nützlich für das wirtschaftliche Wachstum. Hinweis: Wir sind noch im Prozess der Auswertung des Koalitionsvertrages und liefern stetig Updates.

  • Haushalt, Finanzen und Steuern

    Bewertung: 1

    Erhöhung Pendlerpauschale

    Mit der Pendlerpauschale, auch Entfernungspauschale genannt, können Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend machen. Aktuell liegt die Pauschale bei 30ct pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer bei 38ct – unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, auch weiter entfernte Jobs anzunehmen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist diese Förderung von Flexibilität sinnvoll und könnte zudem den Mietmarkt in Ballungsräumen entlasten. Allerdings kostet die Entfernungspauschale bereits jetzt jährlich zwischen 5,1 und 6 Milliarden Euro. (Quelle). Laut Berechnungen des DIW würde eine Erhöhung der Pauschale den Staatshaushalt zusätzlich mit 2,3 Milliarden Euro belasten. (Quelle). Statt einer teuren Einzelförderung wäre eine generelle Senkung der Lohnsteuer sinnvoller. Zudem profitieren nur diejenigen von der Maßnahme, die Werbungskosten – dazu zählt auch die Entfernungspauschale – über 1.230 Euro hinaus geltend machen können.

    Bewertung: 2

    Steuerliche Befreiung von Zuschlägen für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgeht

    Im Jahr 2023 lag die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in der EU bei 37,1 Stunden, in Deutschland dagegen nur bei 35,1 Stunden. Auch bei den Wochenarbeitszeiten von Vollzeitbeschäftigten bleibt Deutschland unter dem europäischen Durchschnitt (Quelle). Zudem sind Beschäftigte in Deutschland mit durchschnittlich 24,9 Fehltagen pro Jahr deutlich häufiger krankgeschrieben als Arbeitnehmer in anderen europäischen Ländern (Quelle). Ein weiterer Faktor ist die hohe Teilzeitquote: Mit 28,5 % belegt Deutschland Platz drei im europäischen Vergleich. Angesichts des Fachkräftemangels, steigender Belastungen durch den demografischen Wandel und einer schwachen Konjunktur sind staatliche Anreize zur Mehrarbeit grundsätzlich sinnvoll. Die konkrete Ausgestaltung dieses Vorhabens ist allerdings abzuwarten. Eine strenge Tarifbindung wäre kritisch zu betrachten, da die negative Koalitionsfreiheit unterminiert und die Tarifautonomie beschränkt würde. Eine eher weite Auslegung der „Tarif-Orientierung“ wäre hingegen eher positiv zu betrachten. Auch muss darauf geachtet werden, dass die konkrete Regelung nicht zu neuen bürokratischen Hürden führt, etwa, indem eine umfassende Arbeitszeiterfassung erforderlich wird. Sinnvoll wäre es, Anreize zur Mehrarbeit für alle Arbeitnehmer ab der 41. Wochenstunde zu schaffen.

    Bewertung: 2

    Steuerbegünstigung von Prämien des Arbeitgebers für die Ausweitung der Arbeitszeit auf dauerharft an Tarfiverträgen orientierte Vollzeit

    Auch dieser Anreiz zur Mehrarbeit ist grundsätzlich begrüßenswert. Entscheidend ist jedoch die konkrete Ausgestaltung des Vorhabens. Denn es besteht die Möglichkeit, dass der gegenteilige Effekt eintritt: Arbeitnehmer könnten zunächst in Teilzeit wechseln, um anschließend von der steuerfreien Prämie zu profitieren. Auch strikte Tarifbindung wäre abzulehnen. Grundsätzlich muss Arbeit attraktiver gemacht werden, weshalb Steuern und Abgaben gesenkt werden sollten.

    Bewertung: 3

    Einführung der Aktivrente mit einem steuerfreien Zuverdienst i.H.v. 2.000€ pro Monat

    Derzeit sind laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung rund 1,4 Millionen Stellen unbesetzt – und die Lage dürfte sich in den kommenden Jahren weiter zuspitzen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen. Folglich werden viele hoch qualifizierte Arbeitskräfte fehlen. Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit sind daher grundsätzlich sinnvoll, insbesondere angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels. Eine solche Maßnahme könnte nicht nur die Sozialversicherungssysteme stabilisieren, sondern auch den Bundeshaushalt entlasten – bereits ab 72.000 Nutzern der Aktivrente gäbe es spürbare finanzielle Effekte (Quelle). Damit das Konzept funktioniert, muss allerdings das Steuer- und Beitragsrecht getrennt werden, da die Aktivrente sonst auch beitragsfrei wäre. Zudem sollte sie erst ab dem regulären Renteneintrittsalter gelten und nicht mit der „Rente mit 63“ kombinierbar sein.

    Bewertung: 0

    Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung

    Das geplante Vorhaben von Union und SPD könnte, für den Bundeshaushalt jährlich rund 500 Millionen Euro Mindereinnahmen bedeuten, so Berechnungen des DIW (Quelle). Diese Einzelsubvention ist jedoch klar abzulehnen – nicht nur wegen der steuerlichen Bevorzugung einer einzelnen Branche, sondern auch aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands, der mit der Rückerstattung verbunden ist.

    Bewertung: 2

    Senkung der Körperschaftssteuer ab dem Jahr 2028

    Zu unambitioniert — UND ZU SPÄT! Deutschland liegt im internationalen Wettbewerbsranking weit abgeschlagen auf Platz 22 (Quelle). Ein wesentlicher Grund dafür ist die hohe steuerliche Belastung von Unternehmen. Mit einer Körperschaftssteuer von 29,94 % zählt Deutschland zu den Spitzenreitern unter den Industrienationen (Quelle). Während viele Länder die Unternehmenssteuern zwischen 2008 und 2022 deutlich senkten, etwa die USA um 13,4 %, stieg die Belastung in Deutschland um 0,4 % (Quelle). Damit Deutschland international wieder konkurrenzfähig wird, führt an einer deutlichen Senkung der Unternehmenssteuern kein Weg vorbei. Die von der SPD geforderte Entlastung durch eine degressive AfA und eine Reduzierung der Körperschaftssteuer um 1 Prozentpunkt in vier (!) Jahren ist in Anbetracht der sich stetig verschlechternden Standortbedingungen nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

    Bewertung: 0

    Beibehaltung des Solidaritätszuschlags

    Die Beibehaltung des Solidaritätszuschlags belastet insbesondere Unternehmen und Solo-Selbstständige unnötig. In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten schmälert er die finanziellen Spielräume für Investitionen, Innovationen und Wachstum. Gerade kleinere Betriebe und Selbstständige, die ohnehin mit steigenden Kosten kämpfen, werden durch den Soli zusätzlich benachteiligt – was ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährdet und unternehmerisches Engagement hemmt.

    Bewertung: 2

    Einkommensteuer-Reform

    Die geplante Einkommensteuerreform bleibt viel zu vage. Es wird lediglich angekündigt, dass kleine und mittlere Einkommen entlastet werden sollen – konkrete Maßnahmen, Zahlen oder Kriterien fehlen jedoch vollständig. Zudem ist der angepeilte Zeitpunkt „Mitte der Legislatur“ äußerst unklar und lässt offen, wann tatsächlich mit einer Umsetzung zu rechnen ist. Das schafft weder Planungssicherheit noch Vertrauen.

    Bewertung: 3

    Rücknahme jüngste Erhöhung Luftverkehrssteuer

    Deutschland ist als Exportnation auf eine gute Luftfahrt-Anbindung an die Welt angewiesen. Hohe Kosten und Steuern sorgen aktuell aber dafür, dass sich der Luftverkehr schlechter als im EU-Durchschnitt entwickelt. Eine Reduzierung der Luftverkehrsabgabe könnte Abhilfe schaffen (Quelle). Weitere Belastungen, wie etwa durch die Ticketsteuer müssen ebenfalls abgebaut werden.

    Bewertung: 0

    Erhöhung Mindesthebesatz bei Gewerbesteuer von 200 auf 280

    Die Anhebung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer von 200 auf 280 betrifft nur wenige Kommunen, da die Mehrheit ohnehin bereits höhere Sätze ansetzt. Dennoch sendet die Maßnahme in der aktuellen wirtschaftlich angespannten Lage ein falsches Signal: Sie kann als zusätzliche Belastung für Unternehmen wahrgenommen werden und wirkt kontraproduktiv in einer Zeit, in der Investitionen und wirtschaftliche Stabilität besonders gefördert werden sollten.

    Bewertung: 2

    Steuerfreie Prämie bei Ausweitung der Arbeitszeit

    Auch dieser Anreiz zur Mehrarbeit ist grundsätzlich begrüßenswert. Entscheidend ist jedoch die konkrete Ausgestaltung des Vorhabens. Denn es besteht die Möglichkeit, dass der gegenteilige Effekt eintritt: Arbeitnehmer könnten zunächst in Teilzeit wechseln, um anschließend von der steuerfreien Prämie zu profitieren. Grundsätzlich muss Arbeit attraktiver gemacht werden, weshalb Steuern und Abgaben gesenkt werden sollten.

    Bewertung: 3

    Einheitliche europäische Finanzplatzregulierung / Verzicht auf Goldplating

    Eine einheitliche europäische Finanzplatzregulierung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und Fairness innerhalb der EU. Der Verzicht auf sogenanntes „Goldplating“, also nationale Übererfüllung von EU-Vorgaben, entlastet insbesondere den Finanzstandort Deutschland und sorgt für gleiche Bedingungen im europäischen Wettbewerb. Das stärkt nicht nur den Standort, sondern fördert auch Investitionen und Innovationen im Finanzsektor. Am Ende ist das Projekt jedoch stark von der Ausgestaltung abhängig.

    Bewertung: 0

    Reform Schuldenbremse

    Eine Reform der Schuldenbremse ist nicht nötig – im Gegenteil: Die Koalition hat ihre Amtszeit bereits mit einem erheblichen Schuldenberg begonnen. Statt neue Ausnahmen zu schaffen, sollte der Fokus jetzt auf soliden Finanzen und klaren Prioritäten liegen. Nur so lässt sich langfristig Vertrauen erhalten und finanzielle Handlungsspielräume für kommende Generationen sichern.

    Bewertung: 1

    Sondervermögen Infrastruktur

    Ein Sondervermögen für Infrastruktur kann zwar kurzfristige Impulse setzen, birgt aber die Gefahr, im Klein-Klein zu versickern. Statt neue Nebenhaushalte zu schaffen, sollten Investitionen klar und transparent aus dem Kernhaushalt finanziert werden. Nur so lassen sich Prioritäten sichtbar machen und eine ehrliche Haushaltspolitik gewährleisten.

    Bewertung: 0

    Sanierung des Klima- und Transformationsfonds (KTF)

    Die Sanierung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist ein klarer Rückschritt. Dass Milliarden aus dem Fonds nun in den allgemeinen Haushalt umgeleitet werden, während vom versprochenen Klimageld keine Rede mehr ist, kommt einem Wortbruch gleich. Das untergräbt das Vertrauen der Wähler und entzieht der Klimapolitik die nötige finanzielle Basis.

    Bewertung: 3

    Verschlankung Förderwesen

    Die Verschlankung des Förderwesens ist ein sinnvoller Schritt. Weniger Bürokratie, klarere Strukturen und besser abgestimmte Programme machen staatliche Förderung effizienter und zugänglicher – besonders für kleine und mittlere Unternehmen. Das erhöht die Wirkung jeder investierten Euro und spart Zeit und Ressourcen.

    Bewertung: 2

    Rückbau Sondervermögen

    Der Rückbau von Sondervermögen ist grundsätzlich richtig, weil er für mehr Transparenz und Haushaltsklarheit sorgt. Doch vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzpolitik wirkt dieses Vorhaben unglaubwürdig – neue Schattenhaushalte und Umgehungskonstruktionen stehen im Widerspruch zum angekündigten Kurs. Vertrauen entsteht nur durch konsequentes Handeln, nicht durch doppelte Standards.

    Bewertung: 0

    Staatliche Beteiligungen

    Die Aussagen zu staatlichen Beteiligungen sind irreführend und kommen einer Täuschung am Leser gleich. Auf den ersten Blick klingt es nach Rückbau – doch bei genauerem Hinsehen wird klar: Der Bund plant, seine Beteiligungen sogar auszuweiten. Statt klarer Prioritäten und Rückführung staatlicher Einflussnahme droht damit noch mehr Marktverzerrung und Bürokratie.

  • Arbeit und Soziales

    Bewertung: 0

    Prüfung Familienbudget für haushaltsnahe Dienstleistungen

    Wir haben in Deutschland bereits sehr viele Einzelmaßnahmen im Bereich der Familienpolitik. Statt eine weitere teure Leistung hinzuzufügen, sollten alle Haushalte finanziell über Steuererleichterungen entlastet werden. Denn die Steuer- und Abgabenbelastung der deutschen Haushalte hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Im OECD-Vergleich der Steuer- und Abgabenquote liegt Deutschland auf dem vorletzten Platz.

    Bewertung: 4

    Digitale Agentur für Fachkräfteinwanderung "Work&Stay-Agentur" mit einheitlichem Anerkennungsverfahren von 8 Wochen

    Der Fachkräftemangel wird zunehmend dramatischer: Ende 2024 waren 1,4 Millionen Stellen unbesetzt (Quelle). Auch aufgrund des demografischen Wandels ist Deutschland dringend auf Fachkräfteeinwanderung aus dem Ausland angewiesen und muss dafür attraktiver werden – zum Beispiel durch schnellere und digitale Verfahren. Das Vorhaben wird daher als sehr positiv angesehen. Denn die Zentralisierung der betroffenen Kompetenzen sowie die Digitalisierung kann die Prozesse erheblich beschleunigen und die Zielvorgabe der Anerkennungsverfahren innerhalb von 8 Wochen sorgt für zusätzlichen Reformdruck im Verwaltungsvollzug. Allerdings muss die zusätzliche Agentur aus bestehenden Stellen besetzt werden, um die Bundesverwaltung nicht unnötig zu vergrößern.

    Bewertung: 3

    Zusammenlegen von Wohngeld und Kindergeld

    Die geplante Zusammenlegung sorgt für weniger Komplexität im Sozialrecht und reduziert Fehlanreize beim Transferentzug. Dementsprechend ist die Maßnahme positiv bewertet – geht aber nicht weit genug. Zusätzlich sollte auch das Bürgergeld beziehungsweise die neue Grundsicherung in diese neue gesamthafte Sozialleistung integriert werden, um Bürokratie weiter zu reduzieren, Transparenz für Sozialleistungsbezieher zu erhöhen und Fehlanreize beim Transferentzug zu reduzieren.

    Bewertung: 3

    Bessere Abstimmung Transferentzugsraten

    Das komplexe Zusammenspiel der Transferentzugsraten ist ein Haupthindernis für Sozialleistungsbezieher, in den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln. Der Unterschied zwischen Sozialleistung und Lohneinkommen ist oftmals nicht groß genug. Durch eine bessere Abstimmung der Transferentzugsraten würde in einem ersten Schritt wichtige Transparenz geschaffen, die dann in einem zweiten Schritt für gezielte Anpassung der Transferentzugsraten genutzt werden müsste. Schon die Ampel hatte dies angekündigt und nicht geliefert. In der Tendenz sehr positiv, die konkrete Umsetzung verbleibt im Koalitionsvertrag sehr vage.

    Bewertung: 2

    Statusfeststellungsverfahren schneller, einfacher, transparenter machen

    Das Statusfeststellungsverfahren sorgt in seiner aktuellen Form für sehr viel Unsicherheit bei Selbständigen. Darüber hinaus ist es sehr restriktiv ausgestaltet, d.h. es entscheidet zu oft auf abhängige Beschäftigung und unterbindet in der Konsequenz selbständige Tätigkeit, da sich Unternehmen nicht trauen, Aufträge zu vergeben. Eine Reform ist daher zu begrüßen. Wichtig wäre dabei aber auch, dass es künftig liberaler ausgestaltet wird.

    Bewertung: 4

    Umgestaltung des Bürgergeldsystems zu einer neuen Grundsicherung mit einem Abbau von Vermittlungshemmnissen durch Qualifizierung und Verschärfung von Sanktionen

    Im Jahr 2024 bezogen 5,57 Mio. Menschen Bürgergeld-Leistungen, davon waren 3,99 Mio. erwerbsfähig und 1,52 Mio. nicht erwerbsfähig (Quelle). Derzeit sind rund 2,99 Mio. Menschen in Deutschland arbeitslos (Quelle). Gleichzeitig meldet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung rund 1,4 Mio. offene Stellen. Angesichts dieser Diskrepanz zwischen der Zahl der Arbeitslosen und den unbesetzten Stellen muss die Arbeitsmarktpolitik verstärkt auf Anreize zur Arbeitsaufnahme und Sanktionen bei Verweigerung setzen. Die Reform des Bürgergeldes mit weitreichenden Sanktionen dürfte dazu führen, dass mehr Menschen aus dem Bürgergeld in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechseln. Dadurch werden die Sozialsysteme und der Haushalt entlastet sowie der Konsum angeregt – der Vorschlag ist somit sehr zu begrüßen.

    Bewertung: 0

    Mögliche Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro im Jahr 2026 durch die Orientierung an der Tarifentwicklung und der 60-Prozent-Marke des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten

    Die Mindestlohnkommission, bestehend aus Vertretern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, erarbeitet Vorschläge zur Anpassung des Mindestlohns auf Basis der Tariflohnentwicklungen. Sie wurde ins Leben gerufen, um Arbeitnehmer vor zu niedrigen Löhnen zu schützen – denn grundsätzlich gilt in Deutschland die Tarifautonomie zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Bereits nach der vergangenen Bundestagswahl 2021 wurde der Mindestlohn politisch motiviert auf 12 Euro angehoben, womit die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission untergraben wurde. Ein politisch festgelegter Mindestlohn schwächt nicht nur die Kommission als Institution selbst, sondern stellt auch die Kompetenz der verhandelnden Parteien infrage. Der Anpassungsmechanismus der Kommission beinhaltet bewusst einen diskretionären Spielraum, um wirtschaftliche Entwicklungen bei der Festlegung des Mindestlohns zu berücksichtigen – die bei einem politisch festgesetzten Mindestlohn folglich außer Acht gelassen wird (Quelle, S. 936f.). Insofern ist die Wiederholung eines solchen Eingriffs durch eine erneute politische Festlegung auf 15 Euro abzulehnen. Die Entscheidung über die Höhe des Mindestlohns liegt grundsätzlich nicht im Kompetenzbereich der Politik – entsprechend sollten auch das Nudging mittels politischer Signale oder öffentlicher Appelle in diese Richtung unterlassen werden.

    Bewertung: 0

    Bundestariftreuegesetz ab Vergabe von 50.000 Euro / für Start-ups in den ersten vier Jahren ab 100.000

    Das Tariftreuegesetz bringt kaum Vorteile: Der faktische Tarifzwang für die Wirtschaft konnte bisher keine belastbaren positiven Effekte bei den betroffenen Bundesländern vorweisen. Gleichzeitig birgt das Vorhaben erhebliche Nachteile. Zum einen schränkt das Gesetz die Tarifautonomie von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erheblich ein. Zum anderen steht es im Widerspruch zu anderen Staatszielen, etwa einer kosteneffizienten Vergabe öffentlicher Aufträge. Statt die wirtschaftlich besten oder günstigsten Anbieter auszuwählen, würden nur noch die Firmen zur Auswahl stehen, die den zusätzlichen gesetzlichen Vorgaben entsprechen – unabhängig von ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit. Hinzu kommt ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen und Verwaltung. Angesichts dieser Nachteile ist das Gesetz insgesamt abzulehnen. (Quelle).

    Bewertung: 1

    Steuerliche Befreiung von Zuschlägen für Mehrarbeit je nach tariflicher Regelung ab einer Wochenarbeitszeit von 34 Stunden für tarifliche, von 40 Stunden für nicht-tarifliche Unternehmen

    Im Jahr 2023 lag die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in der EU bei 37,1 Stunden, in Deutschland dagegen nur bei 35,1 Stunden. Auch bei den Wochenarbeitszeiten von Vollzeitbeschäftigten bleibt Deutschland unter dem europäischen Durchschnitt (Quelle). Zudem sind Beschäftigte in Deutschland mit durchschnittlich 24,9 Fehltagen pro Jahr deutlich häufiger krankgeschrieben als Arbeitnehmer in anderen europäischen Ländern (Quelle). Ein weiterer Faktor ist die hohe Teilzeitquote: Mit 28,5 % belegt Deutschland Platz drei im europäischen Vergleich. Angesichts des Fachkräftemangels, steigender Belastungen durch den demografischen Wandel und einer schwachen Konjunktur sind staatliche Anreize zur Mehrarbeit grundsätzlich sinnvoll. Die konkrete Ausgestaltung dieses Vorhabens ist allerdings kritisch zu betrachten, da eine Tarifbindung vorausgesetzt wird. Das unterminiert die negative Koalitionsfreiheit und beschränkt die Tarifautonomie. Zudem bringt die geplante Regelung erhebliche bürokratische Hürden mit sich, da sie eine umfassende Arbeitszeiterfassung erfordert und damit die betriebliche Flexibilität einschränkt. Sinnvoller wäre es, Anreize zur Mehrarbeit für alle Arbeitnehmer ab der 41. Wochenstunde zu schaffen.

    Bewertung: 2

    Steuerbegünstigung von Prämien des Arbeitgebers für die Ausweitung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten

    Auch dieser Anreiz zur Mehrarbeit ist grundsätzlich begrüßenswert. Entscheidend ist jedoch die konkrete Ausgestaltung des Vorhabens. Denn es besteht die Möglichkeit, dass der gegenteilige Effekt eintritt: Arbeitnehmer könnten zunächst in Teilzeit wechseln, um anschließend von der steuerfreien Prämie zu profitieren. Grundsätzlich muss Arbeit attraktiver gemacht werden, weshalb Steuern und Abgaben gesenkt werden sollten.

    Bewertung: 0

    Sicherung des Rentenniveaus bei 48 % bis 2031 unter grds. Beibehaltung Nachhaltigkeitsfaktor und Steuerfinanzierung der entstehenden Kosten

    Deutschland belegt bei den Sozialabgaben einen unrühmlichen Spitzenplatz mit 41,9 % (gerechnet, mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 %, Quelle). Durch den demografischen Wandel kommen auf die Sozialversicherungen immer stärkere Belastungen zu. Kamen im Jahr 1962 noch 6 Beitragszahler auf einen Rentenbezieher, sind es heute weniger als 1,8 Beitragszahler (Quelle). Verschärft wird diese Situation in den kommenden Jahren, wenn die geburtenstarken Jahrgänge von 1954 bis 1969 mit rund 19,5 Mio. Personen das Renteneintrittsalter erreichen. Bis 2029 wird mehr als die Hälfte und bis 2036 werden alle diese Jahrgänge vollständig aus dem Erwerbsleben ausscheiden (Quelle, S. 1f.). Bei gleichbleibendem Leistungsniveau steigt folglich die Abgabenlast: im besten Szenario bis 2035 auf 45,6 %, im schlechtesten Szenario auf 53 % (Quelle). Dementsprechend ist das Rentenniveau bei Beibehaltung des Renteneintrittsalters nicht langfristig tragbar. Bereits jetzt werden die Leistungen der GRV weitreichend aus dem Haushalt mitfinanziert: 2024 entfielen darauf 116,3 Mrd. Euro (Quelle). Um den Bundeshaushalt langfristig zu entlasten und das Rentensystem generationengerecht zu gestalten, müssen die Leistungen gekürzt werden. Der Vorschlag zur Sicherung des Niveaus ist hingegen sehr problematisch.

    Bewertung: 0

    Steuerfinanzierte Vollendung der Mütterrente mit dem dritten Rentenpunkt

    Die Mütterrente erweitert die Sozialleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter, obwohl die Belastungen durch den demografischen Wandel ein Sparen und einen Rückgang der Leistungen erfordern. Angesichts der hohen Kosten von knapp 5 Milliarden Euro pro Jahr ist dieses Wahlgeschenk klar abzulehnen (Quelle).

    Bewertung: 3

    Einführung der Aktivrente mit einem steuerfreien Zuverdienst i.H.v. 2.000€ pro

    Derzeit sind laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung rund 1,4 Millionen Stellen unbesetzt – und die Lage dürfte sich in den kommenden Jahren weiter zuspitzen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen. Folglich werden viele hoch qualifizierte Arbeitskräfte fehlen. Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit sind daher grundsätzlich sinnvoll, insbesondere angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels. Eine solche Maßnahme könnte nicht nur die Sozialversicherungssysteme stabilisieren, sondern auch den Bundeshaushalt entlasten – bereits ab 72.000 Nutzern der Aktivrente gäbe es spürbare finanzielle Effekte (Quelle). Damit das Konzept funktioniert, muss allerdings das Steuer- und Beitragsrecht getrennt werden, da die Aktivrente sonst auch beitragsfrei wäre. Zudem sollte sie erst ab dem regulären Renteneintrittsalter gelten und nicht mit der „Rente mit 63“ kombinierbar sein.

    Bewertung: 0

    Erhalt der "Rente mit 63"

    Die Lebenserwartung steigt, sodass die Rentenbezugsdauer 1980 noch bei 12,1 Jahren lag, während sie 2023 auf 20,2 Jahre anstieg (Quelle, S. 65f.). Die erwartbaren Mehrbelastungen der arbeitenden Bevölkerung aufgrund der steigenden Lebenserwartung müssen auch weiterhin fair zwischen Rentenbeziehern und Beitragszahlern verteilt werden (Quelle). Das Beibehalten des abschlagsfreien Renteneintritts nach 45 Beitragsjahren ist demnach weder generationengerecht finanzierbar noch sinnvoll. Stattdessen sollte das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden, ebenso wie der Nachhaltigkeitsfaktor angepasst und die Rentenbezüge anhand der Inflationsrate statt der Lohnsteigerungen erhöht werden.

  • Wirtschaft und Industrie

    Bewertung: 1

    Einrichtung eines Deutschlandfonds mit mindestens 10 Mrd. Euro des Bundes durch Garantien oder finanzielle Transaktionen und Verstetigung des bestehenden Zukunftsfonds über 2030 hinaus

    Als INSM vertreten wir den Grundsatz, dass die Rahmenbedingungen für Unternehmen insgesamt verbessert werden müssen. Denn ist der Standort Deutschland attraktiv und gewinnbringend, investieren Unternehmen automatisch. Dazu gehören ein schlanker, unbürokratischer Staat, geringere Unternehmenssteuern und niedrigere Lohnnebenkosten. Bei dieser Ausgestaltung des Fonds bleibt unklar, ob das Ziel der Hebelung des Fondsvolumens auf mehr als 100 Mrd. Euro gelingt. Die Fokussierung auf Deutschland sowie die Investmententscheidungen durch eine Governance legen die Vermutung nahe, dass dieser Fonds vor allem für die Subventionierung einzelner staatlich gewünschter Branchen genutzt werden könnte. Statt wirklicher Investitionsanreize würde eine ineffiziente, staatlich gelenkte Wirtschaftspolitik betrieben werden.

    Bewertung: 3

    Stärkung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung über eine Reform des Steuer- und Sozialversicherungsrechts

    Die geplante Maßnahme ist positiv zu sehen, da hierdurch Leistungsanreize für die Mitarbeiter gesetzt werden, von denen das gesamte Unternehmen profitiert. Denn wer direkt vom wirtschaftlichen Erfolg des eigenen Unternehmens profitiert, hat ein stärkeres Interesse an Effizienz, Produktivität und Innovationsfreude. Dies entspricht dem wirtschaftsliberalen Leitbild vom „unternehmerischen Mitarbeiter“ und stärkt die Eigenverantwortung. Auch fördert diese Maßnahme die eigenverantwortliche Altersvorsorge als dritte Säule im Rentensystem. Zudem steigt hierdurch die Attraktivität eines Unternehmens im Wettbewerb um Fachkräfte – gerade im Mittelstand und bei Start-ups, die oft nicht mit hohen Gehältern, dafür aber mit Kapitalbeteiligung punkten können und verbessert die Bindung qualifizierter Mitarbeiter.

    Bewertung: 1

    Förderung der digitalen, Cloud-, KI-Infrastruktur, Robotik, Leichtbau-Technologie, additive Fertigung und 3D-Druck

    Eine Wirtschaftspolitik, die auf nachhaltiges Wirtschaftswachstum ausgerichtet ist, setzt auf den freien Markt als Entdecker effizienter Technologien – nicht auf staatlich gelenkte Industriepolitik. Wenn der Staat einzelne Technologien bevorzugt fördert, entsteht ein Wettbewerbsnachteil für alternative Lösungen, die möglicherweise effizienter oder marktnaher wären. Zusätzlich werden nicht konkurrenzfähige Technologien und Unternehmen künstlich mit vielen Subventionen am Markt gehalten. Statt gezielter Förderung braucht es technologieoffene Rahmenbedingungen, die unternehmerische Innovation ermöglichen. Diese Industriepolitik geht häufig mit starken Fehlallokationen einher, das verschwendete Steuergeld könnte besser in die Verbesserung der Standortbedingungen investiert werden. Insbesondere dürfen solche Subventionierungen nicht zusätzliche politische Ziele, wie die Tariftreue, bei der Auswahl der zu fördernden Institution betrachten.

    Bewertung: 3

    Stärkung der Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND und Ermöglichung der Tätigkeit im Verteidigungsbereich

    Die grundsätzliche Öffnung der Agentur für alle Branchen, auch die Verteidigungsindustrie, ist als positiv zu betrachten. Es gibt einige Beispiele von Ländern wie Israel, die durch Innovationen im militärischen Bereich wirtschaftlich profitierten und die Förderungen von Innovationen ist stets positiv. Wichtig für die Förderung ist allerdings, dass keine politische Einflussnahme oder politische Vorgaben gegeben werden. Auch die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland müssen attraktiver für Unternehmen werden, um die Firmen langfristig in Deutschland zu halten.

    Bewertung: 4

    Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen und 1:1 Umsetzung der Industrie betreffenden EU-Richtlinien

    Deutschland ist Weltmarktführer bei der Schaffung von Bürokratie. Aktuell werden einige EU-Richtlinien auf nationaler Ebene besonders streng und bürokratisch umgesetzt, wodurch deutsche Unternehmen künstlich benachteiligt werden. Die 1:1-Umsetzung von EU-Richtlinien stellt sicher, dass der Standort nicht unnötig schlechter gestellt wird als Wettbewerber innerhalb der EU und somit ein „Level Playing Field“ entsteht. Zusätzlich macht eine beschleunigte Genehmigungspraxis Deutschland als Industriestandort attraktiver.

    Bewertung: 1

    Einsatz für eine Nachfolgelösung der EU-Safeguards

    Nachhaltiges Wirtschaftswachstum kann nur durch globalen und freien Handel entstehen, nicht durch Protektionismus. Die Schutzzölle als Reaktion auf die US-Zölle auf Stahl bedeuten eine Verteuerung für die weiterverarbeitende Produktion wie beispielsweise Maschinenbau, Automobilindustrie oder Baugewerbe. Diese Unternehmen verlieren dadurch international an Wettbewerbsfähigkeit, was zu weniger Aufträgen, geringerer Wertschöpfung und einem Rückgang von Arbeitsplätzen führen kann. Statt einer Nachfolgelösung der Gegenzölle sollte sich die EU besser für eine Zollreduktion oder ein Freihandelsabkommen mit den USA einsetzen. Denn neue oder verlängerte Safeguards provozieren Gegenmaßnahmen der aktuellen US-Regierung. Das schadet exportorientierten Unternehmen in Deutschland – insbesondere dem industriellen Mittelstand, der auf offene Märkte angewiesen ist. Eine Eskalation durch Zölle trifft vor allem die exportstarken Branchen, die das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bilden.

    Bewertung: 0

    Weiterführung von Investitionen unter dem „European Chips Act“ & IPCEI-Rahmen

    Großflächige Subventionen in einzelne Industrien wie die Halbleiterproduktion führen zu Wettbewerbsverzerrungen. Es werden künstlich Strukturen geschaffen, die sich ohne staatliche Hilfe nicht am Markt behaupten könnten. Solche industriepolitischen Eingriffe widersprechen jeglichen Prinzipien der freien Marktwirtschaft und unterminieren unternehmerische Initiative durch staatliche Politik. Die Milliardensubventionen im Rahmen von IPCEI-Projekten gehen häufig an große Konzerne mit ohnehin ausreichendem Kapital. Wie die versuchte Ansiedlung von Intel mit Fördermitteln im zweistelligen Milliardenbereich zeigt, sind diese überteuerten Subventionen kein Garant für eine nachhaltige unternehmerische Praxis oder bringen nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Statt Innovation in der Breite zu fördern, wird dadurch Kapital in Großprojekte gelenkt, deren volkswirtschaftlicher Nutzen oft fraglich bleibt. Diese Form von Industriepolitik birgt hohe Opportunitätskosten und schwächt den Mittelstand in Deutschland.

    Bewertung: 3

    Einsatz auf europäischer Ebene zur Vermeidung von Strafzahlungen der Flottengrenzwerte und Vorziehen der Überprüfung der CO₂-Reduktionsziele für schwere Nutzfahrzeuge und Trailer

    Das zentrale Ziel zum Klimaschutz auf europäischer Ebene ist der CO₂-Zertifikatehandel. Durch dieses marktwirtschaftliche Instrument werden Anreize geschaffen, auf eine CO₂-Reduktion zu setzen. Weitere Klimaschutzinstrumente und Markteingriffe sind dementsprechend nur eine Benachteiligung aller europäischen Unternehmen und ein Wettbewerbsnachteil für den Standort. Dementsprechend ist das Vorhaben positiv zu betrachten, dass die künftige Regierung sich auf europäischer Ebene für eine Vermeidung von Strafzahlungen einsetzen möchte. Weitere ambitionierte Maßnahmen sind erforderlich, um die Standortbedingungen zu verbessern und einen Wachstumsimpuls für die deutsche Wirtschaft zu setzen.

    Bewertung: 0

    Kaufanreize für E-Autos

    Die Kaufprämie für E-Autos ist als Einzelsubvention abzulehnen. Bei substanzieller Ausgestaltung der Maßnahme wird sie den Haushalt insgesamt rund 2 Mrd. Euro kosten durch Mindereinnahmen und explizite Ausgaben (Quelle). Der Staat sollte keine einzelnen Technologien oder Produkte direkt fördern. Denn Ökonomen sind sich weitgehend einig, dass solche Subventionen zwar teuer sind, aber nur begrenzte Effekte erzielen. Zusätzlich werden durch die Förderung Marktmechanismen verzerrt. Anstatt Innovationen und Wettbewerb voranzutreiben, führt die staatliche Bevorzugung einer bestimmten Technologie dazu, dass andere potenziell bessere Alternativen vernachlässigt werden. Eine technologieoffene Förderung wäre hier zielführender.

    Bewertung: 1

    Förderung der Batteriezellfertigung (inkl. Rohstoffgewinnung, Recycling, Maschinen- & Anlagenbau)

    Die Förderung der Batteriezellfertigung verzerrt den Markt und bevorzugt eine einzelne Technologie, anstatt Wettbewerb und Innovation zu fördern. Sie bindet staatliche Mittel ineffizient, benachteiligt Alternativen wie Wasserstoff und schafft eine Abhängigkeit von Subventionen. Ein technologieoffener Ansatz wäre effektiver.

    Bewertung: 3

    Erhöhung des deutschen Beitrags zur ESA und Beteiligung an einer ISS Nachfolgelösung

    Mittels dieses Vorhabens können die Rückstände bei den Innovationen in diesem Bereich aufgeholt werden und es schafft hochwertige und zukunftssichere Arbeitsplätze in diesem Bereich. Essenziell für einen Beitrag zum Wirtschaftswachstum ist allerdings, dass die deutsche Industrie und Forschung dadurch profitiert, sei es durch Aufträge oder Erkenntnisgewinne und der deutsche Beitrag vor allem in die Grundlagenforschung fließt.

    Bewertung: 4

    Abschluss neuer Freihandelsabkommen (bsp. USA), Ratifizierung von ausgehandelten Abkommen und Investitionsabkommen und Reduzierung von beidseitigen Einfuhrzöllen mit der USA

    Mit einem Volumen von rund 1,7 Billionen US-Dollar ist Deutschland die weltweit drittgrößte Exportnation nach China und den USA (Quelle). Die internationalen Verflechtungen haben den Wohlstand in unserem Land aufgebaut und sichern ihn auch weiterhin. Der Vorschlag, bereits ausgehandelte Abkommen zu ratifizieren und neue Vereinbarungen abzuschließen, ist daher sehr sinnvoll. Denn durch solche Abkommen können Lieferketten diversifiziert, bürokratische Prozesse abgebaut und insgesamt ein Wachstumsimpuls ausgelöst werden. Seit über 20 Jahren wartet die Wirtschaft auf die Ratifizierung einzelner Abkommen. Hierzu müssen endlich Ergebnisse folgen. Gleichzeitig muss der EU-Binnenmarkt gestärkt und die Abhängigkeit von einzelnen Ländern verringert werden, um eine langfristige Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

    Bewertung: 2

    Neuauflage des Außenwirtschaftsgesetzes zur Beschleunigung von Prüfverfahren und Verhinderung von ausländischen Investitionen in kritische Infrastruktur und strategisch relevanten Bereichen

    Die Neuauflage des Außenwirtschaftsgesetzes kann neutral bewertet werden. Einerseits besteht die Gefahr, dass durch strengere Regelungen ausländische Investoren abgeschreckt werden, was das Wachstum in bestimmten Branchen hemmen könnte. Andererseits ist die Maßnahme mit Blick auf geostrategische Überlegungen sinnvoll, da sie dazu dient, sicherheitsrelevante Bereiche vor unerwünschtem Einfluss zu schützen und die nationale Souveränität zu wahren.

    Bewertung: 4

    Beschleunigung von Ausfuhrgenehmigungsprozessen durch Umstellung auf stichprobenartige Kontrollen mit empfindlichen Strafen bei Verstößen

    Der deutsche „command and control“ Ansatz mit der Regulierung und Prüfung jedes einzelnen Schritts kostet die Wirtschaft jährlich rund 14 Milliarden Euro (Quelle). Das geplante Vorhaben auf stichprobenartige Kontrollen zu setzen und die Sanktionierung der Verstöße zu verschärfen, entlastet die Wirtschaft. Denn es kann dadurch der Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Behörden massiv reduziert werden. In einer globalisierten Wirtschaft sind Schnelligkeit und Flexibilität zentrale Erfolgsfaktoren. Verzögerungen durch langwierige Ausfuhrgenehmigungen führen zu Lieferengpässen, Vertragsstrafen und schaden dem Ruf deutscher Unternehmen als verlässliche Partner. Eine beschleunigte Genehmigungspraxis stärkt daher nicht nur die Exportindustrie, sondern auch nachgelagerte Wertschöpfungsketten. Zusätzlich setzt diese Maßnahme ein positives Zeichen für eine Stärkung des Leitbilds der wirtschaftlichen Eigenverantwortung.

    Bewertung: 4

    Schnellere und effizientere Anwendung des Kartellrechts

    Die schnellere und effizientere Anwendung des Kartellrechts kann Wettbewerbsverstöße zügig unterbinden und so den fairen Wettbewerb schützen. Durch beschleunigte Verfahren können Marktverzerrungen schneller korrigiert und wirtschaftliche Schäden für Verbraucher und Unternehmen minimiert werden. Zudem erhöht eine effiziente Durchsetzung die Abschreckungswirkung gegenüber potenziellen Rechtsverstößen.

    Bewertung: 4

    Ausweitung der Genehmigungsfiktion

    Die deutsche Wirtschaft ertrinkt in Bürokratie, alleine der laufende Erfüllungsaufwand kostet die Unternehmen knapp 14 Milliarden Euro. Die Ausweitung der bislang nur sehr zurückhaltend eingesetzten Genehmigungsfiktion kann Genehmigungsprozesse stark vereinfachen und einen positiven Effekt auf die Wirtschaft haben.

    Bewertung: 4

    Förderung von Investitionen in Bildungsstätten

    Die Förderung von Investitionen in Bildungsstätten ist positiv zu bewerten, da Bildung eine zentrale Staatsaufgabe ist und die Grundlage für individuelle Entwicklung sowie gesellschaftlichen Fortschritt bildet. Investitionen in Schulen, Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen stärken die Qualität der Bildung und schaffen Chancengleichheit. Gleichzeitig sichern sie langfristig den wirtschaftlichen Wohlstand, indem sie qualifizierte Fachkräfte hervorbringen und Innovation fördern.

    Bewertung: 2

    Festhalten an den beschlossenen Ausstiegspfaden für die Braunkohleverstromung bis spätestens 2038

    Das zentrale Instrument für den Klimaschutz ist der europäische Emissionshandel. Hierüber werden CO₂-Emissionen am effizientesten und am kostengünstigsten vermieden. Zusätzliche Beschränkungen auf nationaler Ebene sind weder sinnvoll noch erzielen sie den gewünschten Effekt. Denn die dadurch freigesetzten CO₂-Zertifikate bleiben auf dem Markt und machen den CO₂-Ausstoß für andere Länder sogar noch günstiger. Dementsprechend wird die gesamte Menge der Emissionen nicht gesenkt. Auch wenn der Kohle-Ausstieg marktwirtschaftlich nicht sinnvoll ist, wird das Festhalten daran als neutral bewertet, da es politische Stabilität gewährleistet.

  • Klima und Energie

    Bewertung: 4

    Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß

    Deutschland hat im europäischen Vergleich die höchsten Strompreise für private Haushalte (Quelle). Auch beim Industriestrompreis belegt Deutschland laut Erhebungen von BCG, BDI und IW den Spitzenplatz – und die Kosten steigen weiter (Quelle). Gleichzeitig liegen die Steuern und Abgaben mit 11,5 ct/kWh deutlich über dem europäischen Durchschnitt von 7 ct/kWh (Quelle). Eine Senkung der Stromsteuer wäre daher ein sinnvoller Schritt, um sowohl Bürger als auch Unternehmen zu entlasten. Finanziert werden sollte diese Maßnahme aus den Einnahmen des Zertifikatehandels, um diese Mehrbelastung direkt auszugleichen.

    Bewertung: 3

    Reduzierung von Umlagen und Netzentgelten. Deckelung der Netzentgelte und Verlängerung der Strompreiskompensation.

    Die Netzentgelte machen rund 27 % des Strompreises für Haushalte aus und tragen damit erheblich zu den hohen Energiekosten in Deutschland bei (Quelle). Eine Reduzierung und Deckelung der Netzentgelte ist deshalb wichtig. Trotzdem sollten konkrete Ziele vereinbart werden. Um Bürger und Unternehmen gezielt zu entlasten, sollte diese Maßnahme durch Einnahmen aus dem CO₂-Zertifikatehandel finanziert werden.

    Bewertung: 4

    Abschaffung der Gasspeicherumlage und Förderung günstiger Gaslieferverträge.

    Die Gasspeicherumlage wurde in Folge der befürchteten Energiekrise nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs eingeführt, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die schnelle Befüllung der Gasspeicher zu fördern. Seit Juli 2024 beträgt sie 2,50 €/MWh. Doch inzwischen hat sich der Gasmarkt stabilisiert, die Speicher sind gut gefüllt. Ihr ursprünglicher Zweck – die Sicherstellung der Gasversorgung – ist somit längst erfüllt. Doch die Umlage verursacht weiterhin diese Zusatzkosten – besonders für energieintensive Unternehmen eine unnötige Last. Denn Deutschland hat bereits im internationalen Vergleich hohe Energiepreise, und jede weitere Belastung macht den Standort weniger attraktiv. Die Abschaffung der Gasspeicherumlage ist dementsprechend sehr positiv.

    Bewertung: 2

    Der zügige, zielgerichtete und kosteneffiziente Ausbau des Energienetzes inklusive Ausbau des Wasserstoffkernnetzes

    Der Strombedarf in Deutschland könnte sich in den nächsten zwölf Jahren je nach Szenario nahezu verdoppeln (Quelle, S.37). Gleichzeitig erfordert der Wandel hin zu erneuerbaren Energien umfassende Maßnahmen im Übertragungsnetz: Rund 13.000 Kilometer müssen optimiert, verstärkt oder neu gebaut werden. Zudem ist eine stärkere Digitalisierung der Netze notwendig, um die zunehmende Dezentralisierung der Energieerzeugung zu bewältigen. Die Kosten für die Übertragungsinfrastruktur werden mit 50 Milliarden Euro kalkuliert (Quelle). Der Netzausbau ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte dementsprechend vom Staat und nicht von den Endkunden finanziert werden. Entscheidend ist, den Ausbau effizienter und kostengünstiger zu gestalten, etwa durch schnellere Planungsverfahren und den Verzicht auf teure Erdkabel. Letzterer könnte laut Bundesnetzagentur allein Einsparungen von 35 Milliarden Euro ermöglichen (Quelle).

    Bewertung: 2

    Ausbau des Energieangebots unter anderem mit 20GW an Gaskraftwerksleistung bis 2030

    Seit 2023 ist Deutschland zunehmend auf Stromimporte aus dem Ausland angewiesen (Quelle). Der Strombedarf Deutschlands wird in den kommenden Jahren stark wachsen (Quelle, S.37). Der Ausbau eigener Produktionskapazitäten ist folglich längst überfällig, doch die aktuellen Pläne bleiben zu unambitioniert. Es braucht eine technologieoffene Strategie, die sämtliche Optionen der Energieerzeugung einbezieht – auch die Kernkraft. Besonders herausfordernd dürfte jedoch der Bau neuer Gaskraftwerke werden, da einige Anbieter wie Siemens bis 2040 keine freien Produktionskapazitäten haben.

    Bewertung: 0

    Schaffung von Leitmärkten für klimaneutrale Produkte z.B. durch Quoten für klimaneutralen Stahl, eine Grüngasquote oder vergaberechtliche Vorgaben

    Der geplante Vorschlag, über ordnungsrechtliche Maßnahmen Klimaschutz zu stärken, ist abzulehnen, da der Staat planwirtschaftlich in den Markt eingreifen würde. Der Staat sollte nämlich den Markt nicht übermäßig regulieren, da dies häufig zu Ineffizienzen und Wettbewerbsverzerrungen führt. Maßnahmen wie Quoten für klimaneutralen Stahl, eine Grüngasquote oder vergaberechtliche Vorgaben greifen stark in die Marktmechanismen ein, indem sie bestimmte Produkte künstlich bevorzugen. Dies führt nicht nur zu höheren Kosten für Unternehmen und Verbraucher, sondern auch zu einer ineffizienten Ressourcenverteilung. Der Emissionshandel ist dagegen das effizienteste Instrument für den Klimaschutz, resümiert Prof. Dr. Frondel in einer Studie. Er setzt eine klare Obergrenze für CO₂-Emissionen und sorgt dafür, dass Einsparungen dort erfolgen, wo sie am kostengünstigsten sind. Wenn der Staat jedoch zusätzlich bestimmte klimaneutrale Produkte durch Quoten oder Vorschriften fördert, führt das zu Doppelregulierungen: Unternehmen werden gezwungen, in teure Technologien zu investieren, die sich unter einem funktionierenden Emissionshandelssystem möglicherweise gar nicht lohnen würden. Dementsprechend sollte das marktwirtschaftliche Instrument des Emissionshandels weiter ausgebaut werden, statt ineffizient in den Markt einzugreifen.

    Bewertung: 2

    Bekenntnis zu den europäischen Klimazielen: Unterstützung des EU-Zwischenziels für 2040 (-90 % gegenüber 1990)

    Das Bekenntnis zu den europäischen Klimazielen ist richtig und kann durch Innovationen sogar das Wirtschaftswachstum fördern. Entscheidend ist aber, wie die Klimaneutralität erreicht wird. Der CO₂-Zertifikatehandel muss als marktwirtschaftliches Instrument des Klimaschutzes ausgebaut werden. In diesem System müssen Unternehmen für jede ausgestoßene Tonne CO₂ Zertifikate erwerben. Somit besteht ein klarer finanzieller Anreiz, Emissionen zu reduzieren und in klimafreundliche Technologien zu investieren – und zwar dort, wo es am effizientesten ist. Dagegen führen staatliche Eingriffe wie Subventionen oder sektorspezifische Regulierung oft zu Marktverzerrungen und ineffizienter Ressourcenverwendung. Denn durch diese ordnungspolitischen Maßnahmen fließt Kapital dorthin, wo politische Interessen dominieren und nicht wo es den größten Effekt erzielt. Ein technologieoffener Ansatz, bei dem CO₂-Emissionen durch einen klar definierten Marktpreis reguliert werden, ist der effektivste und wirtschaftlich sinnvollste Weg zur Klimaneutralität. Statt kleinteiliger Regulierung und Mikromanagement sollte die europäische Politik also klare Rahmenbedingungen vorgeben und sich auf das bewährte Instrument des Emissionshandels verlassen. So können Klimaschutz, Wettbewerbsfähigkeit und der Erhalt unseres Wohlstands gesichert werden.

    Bewertung: 0

    Bekenntnis zu den nationalen Klimazielen

    Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Deutschland geht mit seinem ambitionierten Plan, dieses Ziel bereits bis 2045 zu erreichen, einen nationalen Sonderweg. Doch statt effektiven Klimaschutz zu betreiben, könnte dieser Vorstoß wirtschaftlich schaden und zugleich klimapolitisch ins Leere laufen. Denn ein effektiver und kosteneffizienter Klimaschutz sollte insbesondere auf das Instrument des Emissionshandels setzen. Innerhalb dieses Systems werden marktwirtschaftliche Anreize gesetzt, Emissionen zu vermeiden, unabhängig davon, welche zusätzlichen nationalen oder europäischen Klimaziele formuliert werden. Wenn Deutschland innerhalb des Emissionshandels besonders ambitionierte Maßnahmen ergreift und seinen CO₂-Ausstoß reduziert, werden diese Zertifikate frei, die dann von anderen Ländern genutzt werden können. Das heißt: Die Gesamtmenge der Emissionen bleibt gleich – nur deren Verteilung ändert sich. Ein Alleingang würde zudem erhebliche wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen – die Kosten für Energie und Industrieprodukte würden steigen. Dieser Standortnachteil könnte zum Abwandern heimischer Unternehmen führen. Das hätte Verlagerungseffekte, also Carbon Leakage, zur Folge: Wenn energieintensive Industrien aus Deutschland abwandern und in anderen Ländern produzieren, entstehen dort höhere Emissionen. Global betrachtet würden also die Emissionen gleich bleiben, Deutschland müsste aber die Produkte teurer importieren. Folglich würde Deutschland kostenintensiv vorauslaufen, nur um dann auf die anderen Länder beim Erreichen der EU-Klimaziele zu warten. Statt dieser eigenen wirkungslosen Klimaziele, wäre es sinnvoller, das Emissionshandelssystem weiter auszubauen. Für das Wirtschaftswachstum ist dieses Vorhaben also sehr negativ zu sehen.

    Bewertung: 3

    Aufbau eines deutschlandweiten Wasserstoffkernnetzes

    Der Aufbau eines deutschlandweiten Wasserstoffkernnetzes ist grundsätzlich ein zukunftsweisender Schritt. Es schafft die nötige Infrastruktur für eine nachhaltige Energiewende, fördert die Dekarbonisierung der Industrie und ermöglicht die Vernetzung von Produzenten und Verbrauchern. Langfristig könnte es Deutschland zu einem führenden Player im Bereich der Wasserstofftechnologie machen und die Wirtschaft nachhaltig stärken.

    Bewertung: 3

    Sicherstellung eines wirksamen Carbon-Leakage-Schutzes zur Erhaltung der industriellen Wertschöpfung.

    Die Sicherstellung eines wirksamen Carbon-Leakage-Schutzes ist entscheidend, um die industrielle Wertschöpfung in Deutschland zu erhalten. Ohne entsprechenden Schutz könnten Unternehmen, die hohe Umweltstandards einhalten, ins Ausland abwandern, wo diese Standards nicht gelten. Das würde nicht nur Arbeitsplätze gefährden, sondern auch den globalen Klimaschutz untergraben. Ein solcher Schutz gewährleistet fairen Wettbewerb und unterstützt die Transformation hin zu einer klimafreundlicheren Industrie.

    Bewertung: 1

    Weiterentwicklung des European Green Deal und Clean Industrial Act.

    Die Weiterentwicklung des European Green Deal und des Clean Industrial Acts ist teuer und bürokratisch. Obwohl die Ziele grundsätzlich positiv sind, könnten die umfangreichen Vorschriften und die hohe finanzielle Belastung die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gefährden. Statt durch übermäßige Regulierung wird eine effizientere und praxisorientierte Umsetzung benötigt, die Innovation fördert und nicht durch bürokratische Hürden ausbremst.

    Bewertung: 4

    Einführung des ETS 2 ab 2027 mit fließendem Übergang vom deutschen BEHG.

    Die CO₂-Bepreisung ist tatsächlich eines der effektivsten Mittel, um Klimaschutz voranzutreiben. Sie schafft einen klaren Anreiz für Unternehmen und Verbraucher, ihre Emissionen zu reduzieren, indem der Preis für umweltschädliches Verhalten transparent gemacht wird. Durch die Marktwirtschaft wird eine effiziente Allokation von Ressourcen gefördert, und die Technologieentwicklung wird in eine nachhaltige Richtung gelenkt. Es ist ein marktwirtschaftlicher Ansatz, der sowohl Klimaschutz als auch wirtschaftliche Effizienz vereint.

    Bewertung: 1

    Keine direkte Rückgabe von CO2-Einnahmen an Bürger und Unternehmen.

    Zwar sind Rückzahlungen angekündigt, doch diese wirken zu unkonkret und wenig transparent. Statt klarer Pro-Kopf-Rückzahlungen oder Entlastungen für Unternehmen, z.B. über eine Absenkung der Stromsteuer und Abschaffung der Netzentgelte, werden vor allem soziale Maßnahmen in Aussicht gestellt, die wie klassische Umverteilung wirken. Das schmälert die Akzeptanz der CO₂-Bepreisung, da viele Bürger den Eindruck gewinnen könnten, dass sie mehr zahlen müssen, ohne einen greifbaren Ausgleich zu erhalten.

    Bewertung: 0

    Keine Einbeziehung der Landwirtschaft in den ETS 2 ("Opt-in")

    Es wäre problematisch, einzelne Sektoren wie die Landwirtschaft von der CO₂-Bepreisung auszunehmen, da dies den Klimaschutz insgesamt untergraben würde. Die Landwirtschaft trägt erheblich zu Treibhausgasemissionen bei, und ihre Ausklammerung verzerrt den Wettbewerb, indem sie Anreize für Emissionsreduktionen in diesem Sektor verringert. Ein konsequenter Ansatz, der alle Sektoren einbezieht, ist notwendig, um die Klimaziele zu erreichen und eine faire Lastenverteilung sicherzustellen. Sonst könnte das Klimaziel insgesamt gefährdet werden.

    Bewertung: 3

    Ausbau erneuerbarer Energien: Solar, Wind, Bioenergie, Geothermie, Wasserkraft.

    Der Ausbau erneuerbarer Energien wie Solar, Wind, Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft ist grundsätzlich positiv, solange er in ein sinnvolles Gesamtkonzept eingebettet und mit den nötigen Netzen und Infrastrukturen mitgedacht wird. Nur durch eine gut abgestimmte Planung können die verschiedenen erneuerbaren Energien effektiv genutzt und miteinander kombiniert werden, um eine stabile und nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten. Zudem müssen die Netze entsprechend ausgebaut werden, um die Erzeugung von erneuerbarer Energie effizient zu verteilen und Engpässe zu vermeiden.

    Bewertung: 3

    Förderung innovativer Technologien: Abwasserwärme, Wärmerückgewinnung, Höhenwindenergie.

    Technologieoffenheit bei der Energiegewinnung ist eine sehr gute Strategie, da sie Innovationen fördert und ermöglicht, dass die effektivsten und nachhaltigsten Technologien unabhängig von aktuellen Vorlieben zum Einsatz kommen können. Anstatt sich auf eine einzelne Technologie festzulegen, können verschiedene Ansätze parallel entwickelt werden. Das erhöht die Chancen, Lösungen zu finden, die langfristig wirtschaftlich und ökologisch tragfähig sind, und fördert eine resiliente Energiezukunft.

    Bewertung: 3

    Fokus auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit.

    Die Fokussierung auf die Bezahlbarkeit von Energie als wichtigstes Kriterium ist absolut sinnvoll, da eine erschwingliche Energieversorgung für Haushalte und Unternehmen entscheidend für die wirtschaftliche Stabilität und soziale Gerechtigkeit ist. Allerdings stellt sich die Frage nach der konkreten Ausgestaltung

    Bewertung: 4

    Europäische Energieunion mit grenzüberschreitender Infrastruktur.

    Eine europäische Energieunion mit grenzüberschreitender Infrastruktur ist eine ausgezeichnete Idee, da sie die Energieversorgung effizienter und stabiler macht. Durch den Austausch von Strom, Gas und erneuerbaren Energien zwischen den Ländern können Engpässe vermieden, Versorgungssicherheit gewährleistet und die Nutzung erneuerbarer Energien maximiert werden. Eine integrierte Infrastruktur ermöglicht es, regionale Unterschiede in der Energieproduktion und -nachfrage auszugleichen, was zu einer kostengünstigeren und nachhaltigeren Energieversorgung für ganz Europa führt.

    Bewertung: 3

    Entlastung um mindestens 5 Cent/kWh

    Eine Entlastung um mindestens 5 Cent/kWh ist ein Schritt in die richtige Richtung und hilft, die Energiekosten für Verbraucher und Unternehmen zu senken. Allerdings bleibt dies angesichts der aktuellen hohen Energiepreise und der langfristigen Herausforderungen im Bereich der Energieversorgung zu wenig. Eine umfassendere Strategie zur dauerhaften Senkung der Energiekosten und zur Sicherstellung einer stabilen Energieversorgung ist erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und die sozialen Belastungen nachhaltig zu verringern.

    Bewertung: 2

    Einführung eines Industriestrompreises für energieintensive Unternehmen.

    Die Einführung eines Industriestrompreises für energieintensive Unternehmen mag kurzfristig richtig erscheinen, da sie die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen sichert. Allerdings ist dieses Instrument sehr teuer und stellt nur eine temporäre Lösung dar. Es verschleiert die echten strukturellen Probleme auf dem Energiemarkt, wie etwa die Notwendigkeit einer langfristig stabilen und kostengünstigen Energieversorgung sowie einer Marktanpassung an erneuerbare Energien. Statt Subventionen sollten vielmehr Anreize für mehr Energieeffizienz und die Förderung nachhaltiger Technologien geschaffen werden, um die Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft zu sichern.

    Bewertung: 4

    Synchronisierung von Netzausbau mit dem Ausbau erneuerbarer Energien.

    Die Synchronisierung von Netzausbau mit dem Ausbau erneuerbarer Energien ist ein entscheidender Schritt, um eine stabile und nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten. Erneuerbare Energiequellen wie Wind und Solar sind oft dezentral und schwankend, weshalb der Netzausbau parallel vorangetrieben werden muss, um die erzeugte Energie effizient zu verteilen. Nur durch eine gut abgestimmte Infrastruktur können Engpässe vermieden und die Energiewende effektiv umgesetzt werden. Zudem ermöglicht dies eine bessere Integration erneuerbarer Energien in das bestehende Versorgungssystem und erhöht die Versorgungssicherheit.

    Bewertung: 3

    Abbau von Hemmnissen für die flexible Nutzung erneuerbarer Energien.

    Der Abbau von Hemmnissen für die flexible Nutzung erneuerbarer Energien ist ein wichtiger Schritt, um das volle Potenzial grüner Energiequellen auszuschöpfen. Flexibilität in der Nutzung – sei es durch Energiespeicher, intelligente Netze oder flexible Verbraucher – ermöglicht eine bessere Integration von Schwankungen in der Energieproduktion und verbessert die Versorgungssicherheit. Indem rechtliche, bürokratische oder technische Barrieren abgebaut werden, können Unternehmen und Haushalte effizienter auf erneuerbare Energien zugreifen und damit zur nachhaltigen und kostengünstigen Energieversorgung beitragen.

    Bewertung: 3

    Solarenergie Förderung privater Haushalte als Energieversorger durch Speicherintegration. Digitalisierung und Vereinfachung von Anmeldeverfahren. Unterstützung von Doppelnutzungen wie Agri-PV, Parkplatz-PV und Floating-PV.

    Die Förderung privater Haushalte als Energieversorger durch Speicherintegration ist ein zukunftsweisender Schritt, da sie zur dezentralen Energiewende beiträgt und Haushalte unabhängiger von externen Energiequellen macht. Durch die Digitalisierung und die Vereinfachung von Anmeldeverfahren wird der Zugang zu Solartechnologien erleichtert, was die Akzeptanz und Verbreitung von Photovoltaikanlagen erheblich steigert. Zudem ist die Unterstützung von Doppelnutzungen wie Agri-PV, Parkplatz-PV und Floating-PV besonders sinnvoll, da sie den Raum für erneuerbare Energieerzeugung effizient nutzt und zusätzliche Synergieeffekte schafft. Diese Maßnahmen fördern nicht nur die erneuerbare Energieproduktion, sondern tragen auch zur Schaffung innovativer Geschäftsmodelle bei.

    Bewertung: 4

    Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Bau von CCS/CCU-Anlagen und -Leitungen.

    Die Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Bau von CCS/CCU-Anlagen (Carbon Capture and Storage / Carbon Capture and Utilization) und -Leitungen ist ein wichtiger Schritt, um den Klimaschutz voranzutreiben. Diese Technologien bieten eine vielversprechende Möglichkeit, CO₂-Emissionen aus Industrieprozessen zu reduzieren und sogar in wertvolle Produkte umzuwandeln. Indem sie als von öffentlichem Interesse anerkannt werden, können notwendige Genehmigungsprozesse beschleunigt und die Umsetzung dieser Schlüsseltechnologien gefördert werden. Sie tragen entscheidend dazu bei, die Klimaziele zu erreichen und die Dekarbonisierung der Industrie voranzutreiben.

    Bewertung: 4

    CO₂-Speicherung wird offshore außerhalb des Küstenmeeres in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandssockels der Nordsee ermöglicht sowie onshore, wo geologisch geeignet und akzeptiert.

    Die Möglichkeit der CO₂-Speicherung offshore außerhalb des Küstenmeeres in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandssockels der Nordsee sowie onshore, wo geologisch geeignet und akzeptiert, ist eine sinnvolle Maßnahme, um CO₂ langfristig und sicher zu speichern. Offshore-Speicherung nutzt die geologischen Gegebenheiten der Nordsee und minimiert potenzielle Konflikte mit anderen Landnutzungen. Onshore-Speicherung ermöglicht zusätzlich eine flexiblere Nutzung in Regionen, die geologisch geeignet sind. Beide Optionen tragen wesentlich dazu bei, die Klimaziele zu erreichen, indem sie helfen, große Mengen CO₂ aus der Atmosphäre zu binden und die Dekarbonisierung der Industrie voranzutreiben.

    Bewertung: 4

    Direct Air Capture wird als mögliche Zukunftstechnologie für Negativemissionen angesehen.

    Die Anerkennung von Direct Air Capture (DAC) als mögliche Zukunftstechnologie für Negativemissionen ist eine gute Entscheidung, da sie technologieoffen bleibt und Raum für innovative Lösungen bietet. DAC könnte eine wichtige Rolle dabei spielen, CO₂ direkt aus der Luft zu filtern und langfristig zu speichern oder weiterzuverwenden, was eine Schlüsseltechnologie für die Erreichung der Klimaziele darstellen könnte. Diese Offenheit ermöglicht es, verschiedene Technologien zu entwickeln und auszuprobieren, ohne sich von vornherein auf eine einzige Lösung festzulegen – was die Chancen erhöht, eine skalierbare und effektive Lösung zu finden.

    Bewertung: 1

    Klimafreundlicher Wasserstoff aus verschiedenen Quellen wird für den schnellen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft benötigt. Langfristiges Ziel ist die Umstellung auf klimaneutralen Wasserstoff, basierend auf einem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien aus dem Inland und aus Importen.

    Die Fokussierung auf langfristigen, klimaneutralen Wasserstoff aus erneuerbaren Energien könnte den zügigen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft verzögern. Für einen schnellen Start sollten alle Arten von Wasserstoff berücksichtigt werden, einschließlich „grauem“ Wasserstoff, der kurzfristig aus fossilen Quellen gewonnen wird, sowie „blauem“ Wasserstoff, der durch CO₂-Abscheidung aus fossilen Brennstoffen entsteht. Dies ermöglicht es, die Wasserstoffinfrastruktur schneller auszubauen und die Technologie schrittweise auf klimafreundliche Alternativen umzustellen, ohne den Fortschritt durch unrealistisch enge Kriterien zu bremsen.

    Bewertung: 4

    Das Wasserstoffkernnetz muss deutschlandweit bedarfsgerecht die industriellen Zentren anbinden, auch im Süden und Osten Deutschlands, Wasserstoffspeicher müssen berücksichtigt werden.

    Ein bundesweites, bedarfsgerechtes Wasserstoffkernnetz stärkt die Standortattraktivität industrieller Zentren – auch abseits der klassischen Ballungsräume. Die Einbindung Süd- und Ostdeutschlands verhindert regionale Ungleichgewichte und ermöglicht Wertschöpfung in strukturschwächeren Regionen. Die Berücksichtigung von Wasserstoffspeichern erhöht die Versorgungssicherheit und senkt langfristig die Kosten durch Flexibilität im System.

    Bewertung: 2

    An den beschlossenen Ausstiegspfaden für die Braunkohleverstromung bis spätestens 2038 wird festgehalten.

    Das Festhalten an den beschlossenen Ausstiegspfaden für die Braunkohleverstromung bis spätestens 2038 bietet Planungssicherheit für Betreiber und schafft langfristige Klarheit in der Energiepolitik. Diese Verlässlichkeit ist wichtig für Investitionen und den strukturellen Wandel in betroffenen Regionen. Auch wenn der Ausstieg langfristig erforderlich ist, hilft die festgelegte Frist dabei, die Transformation in geordneten Bahnen zu gestalten und gleichzeitig den Arbeitsmarkt und die Infrastruktur in den betroffenen Gebieten zu berücksichtigen.

    Bewertung: 3

    Das Energieeffizienzgesetz und das Energiedienstleistungsgesetz werden novelliert und vereinfacht und auf EU-Recht zurückgeführt.

    Wichtig, das Energieeffizienzgesetz ist ordnungspolitisch problematisch: Statt auf marktwirtschaftliche Preissignale wie den Emissionshandel zu setzen, setzt es auf staatliche Vorgaben und Zielzahlen. Das führt zu bürokratischem Aufwand, Investitionsunsicherheit und einer Schwächung unternehmerischer Freiheiten. Effizienzsteigerungen ergeben sich im Markt ohnehin – zusätzliche Regulierung schafft mehr Schaden als Nutzen.

    Bewertung: 0

    Strategische staatliche Beteiligungen im Energiesektor, auch bei Netzbetreibern, werden geprüft.

    Staatliche Beteiligungen sind in der Sozialen Marktwirtschaft grundsätzlich zu unterlassen. Der Staat sollte sich auf die Rolle des Regulierers und nicht des Unternehmensbetreibers konzentrieren, um den Wettbewerb und die Effizienz zu fördern. Eine aktive Marktöffnung würde private Investitionen anziehen und gleichzeitig sicherstellen, dass der Energiemarkt flexibel und wettbewerbsfähig bleibt, ohne die politische Einflussnahme zu stark zu verstärken.

    Bewertung: 4

    Die in der Gaskrise erworbenen Staatsbeteiligungen werden auf strategische Anteile des Bundes zurückgeführt.

    Die Rückführung der in der Gaskrise erworbenen Staatsbeteiligungen auf strategische Anteile des Bundes ist eine sinnvolle Maßnahme. Dies ermöglicht eine klare Trennung zwischen Krisenintervention und langfristiger Marktperspektive. Der Staat kann so sicherstellen, dass er nur in den Bereichen Einfluss nimmt, die für die nationale Sicherheit oder das öffentliche Interesse von entscheidender Bedeutung sind, während private Unternehmen wieder mehr Raum für Wettbewerb und Innovation erhalten. Eine solche Rückführung schafft langfristig Klarheit und Stabilität für den Energiemarkt.

  • Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung

    Bewertung: 4

    Digitalisierung und Modernisierung von Verwaltungsdienstleistungen (u.a. einheitliches digitales Bürgerkonto)

    Bei der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und dem digitalen Angebot an Behördenleistungen hat Deutschland die selbstgesteckten Ziele weit verfehlt. Bis Ende 2022 sollte das Onlinezugangsgesetz (OZG) umgesetzt sein, allerdings sind mehr als zwei Jahre nach der gesetzten Frist bundesweit nur 196 der angestrebten 575 Dienstleistungen flächendeckend umgesetzt. Laut Hochrechnungen des IW Köln würde eine vollständige Umsetzung bei gleichbleibender Geschwindigkeit noch bis zu 16 weitere Jahre dauern (Quelle: Röhl et al. (2025), S. 6ff.). In diesem Kontext ist das Vorhaben von Union und SPD sehr zu begrüßen. Die Vernetzung von Datenregistern seitens der Behörden ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine effektive Digitalisierung der Prozesse und staatlichen Dienstleistungen. Plattformlösungen mit automatisierten Abläufen sollten eingeführt und digitale Standards bundesweit vereinheitlicht werden. Ein gesetzliches Recht auf digitale Behördendienstleistungen könnte den Druck erhöhen und mittelfristig den Bürgern flächendeckenden Zugang zu digitalen Verwaltungsservices ermöglichen.

    Bewertung: 3

    Unternehmensgründungen innerhalb von 24h

    Die Möglichkeit, ein Unternehmen digital innerhalb von 24 Stunden anzumelden, würde die Gründungsdynamik erheblich steigern und bürokratische Hürden abbauen. Eine schnelle und einfache Anmeldung spart Zeit und Kosten, sodass Gründerinnen und Gründer sich sofort auf den Aufbau ihres Unternehmens konzentrieren können. Dies fördert die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere für Start-ups und kleine Unternehmen, und stärkt insgesamt das wirtschaftliche Umfeld. Eine digitale und beschleunigte Anmeldung würde außerdem die Attraktivität des Standorts für Unternehmertum erhöhen und den Zugang zu Märkten und Finanzierungen erleichtern. Eine Konkretisierung der Umsetzung steht noch aus und ist vor dem Hintergrund vergangener fehlgeschlagener Digitalisierungsprojekte der öffentlichen Hand von besonderer Bedeutung.

    Bewertung: 3

    Reduzierung von Ministerialpersonal um acht Prozent, Beauftragte um 50 Prozent, Zusammenlegung von Bundesbehörden

    Angesichts eines Anstiegs der Beamtenstellen um über 27 Prozent seit 2017 auf 194.034 bei nahezu gleichbleibender Anzahl von Angestellten, ist eine Reduzierung von Ministerialpersonal um acht Prozent, eine Halbierung der Beauftragten und die Zusammenlegung von Bundesbehörden nicht ausreichend. Diese Maßnahmen sind zwar Schritte in die richtige Richtung, können aber den deutlichen Zuwachs an Beamtenstellen und die damit verbundenen Kosten kaum kompensieren. Um wirklich nachhaltige Einsparungen zu erzielen und die Effizienz der Verwaltung zu steigern, sind umfassendere Reformen und ein deutlich ambitionierterer Stellenabbau notwendig.

    Bewertung: 3

    Modernisierungsoffensive für Verwaltungspersonal (u.a. Flexibilisierung des Laufbahnrechts, Stärkung von Leistungsanreizen und Praxisorientierung)

    Durch die Flexibilisierung der Einstiegs- und Qualifikationsvoraussetzungen können mehr qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber mit unterschiedlichen beruflichen Hintergründen gewonnen werden, was die Vielfalt und Innovationskraft der Verwaltung stärkt. Die Vereinfachung von Laufbahnwechseln zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft fördert den Austausch von Know-how und bringt neue Impulse in die Verwaltungsarbeit. Ein Rotationsverfahren zwischen Bund, Ländern, Kommunen und der EU ermöglicht es den Mitarbeitenden, unterschiedliche Verwaltungsebenen kennenzulernen und ein ganzheitliches Verständnis für politische und administrative Prozesse zu entwickeln. Die Einführung eines ressortübergreifenden Programms zur Führungskräfteentwicklung und die Förderung von Hospitationen stärken die Praxisorientierung und Führungskompetenz. Die gezielte Berücksichtigung verwaltungsexterner Erfahrungen sorgt für frische Ideen und eine bessere Problemlösungskompetenz. Schließlich schafft die Anpassung von Vergütungsmodellen und Karrierewegen auf Grundlage von Leistungsorientierung und Entscheidungsfreude zusätzliche Anreize und macht den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber attraktiver. Diese Maßnahmen würden die Verwaltung moderner, effizienter und innovationsfreudiger machen. Gleichzeitig muss aber auch systematisch Personal abgebaut und weniger Verbeamtungen vollzogen werde.

    Bewertung: 4

    Praxischecks und Experimentierklauseln in Gesetzgebungsverfahren

    Die Einbindung von Betroffenen und Vollzugsexperten bei Gesetzgebungsverfahren sowie die Einführung von Erfolgsindikatoren würden die Praxistauglichkeit und Wirksamkeit neuer Gesetze erheblich verbessern. Die Visualisierung von Organisationsstrukturen und Prozessabläufen erleichtert das Verständnis und die Umsetzung. Experimentierklauseln und Reallabore mit Abweichungsrecht ermöglichen es, neue Regelungen unter realen Bedingungen zu testen und flexibel nachzusteuern, wodurch die Qualität und Effizienz der Gesetzgebung erhöht werden.

    Bewertung: 4

    Neuordnung des Föderalismus für bessere Verwaltungsdigitalisierung

    Die Neuordnung der föderalen Beziehungen und die Übertragung der Vollzugsverantwortung auf den Bund bei Aufgaben mit hohem Standardisierungs- und Automatisierungspotential würden die Digitalisierung und Effizienz des Staates erheblich fördern. Föderalismus kann die Einführung einheitlicher digitaler Lösungen erschweren, während eine zentrale Plattform für alle Verwaltungsprozesse auf allen Ebenen Kosteneffizienz und einen schnelleren, effektiveren Service ermöglicht. Die Änderung von Art. 91c GG, die dem Bund die Befähigung gibt, digitale Verwaltungsverfahren und Standards zu regeln sowie IT-Systeme zu betreiben und zur Mitnutzung bereitzustellen, würde eine einheitliche und skalierbare Lösung schaffen, die langfristig Ressourcen spart und die Verwaltung vereinfacht.

    Bewertung: 3

    Reduzierung von Betriebsbeauftragten für KMU bis Ende 2025

    Die hohe Zahl von 22 vorgeschriebenen Beauftragten in den Betrieben bindet wertvolle Arbeitskraft oder führt zu hohen Kosten, wenn diese Aufgaben an externe Dienstleister vergeben werden müssen. Eine Reduktion dieser vorgeschriebenen Beauftragten ist daher durchaus positiv, wenn auch nicht weitreichend genug. Es muss wieder die Eigenverantwortung als ein Grundsatz der sozialen Marktwirtschaft im Fokus stehen. Das bedeutet auch, dass der Staat den Unternehmen die Verantwortung überlässt. Konkretisierung der „Reduzierung“ steht noch aus.

    Bewertung: 4

    Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und unmittelbare Abschaffung der Berichtspflichten nach LkSG

    Das Lieferkettengesetz verursacht insbesondere im Mittelstand sehr hohe Bürokratie. Daher ist die Abschaffung sehr zu begrüßen.

    Bewertung: 3

    Konsequente Digitalisierung und „Digital-Only“: Bereitstellung von Verwaltungsleistungen über eine zentrale Plattform („One-Stop-Shop“), Verzicht auf Behördengänge und Schriftform.

    Der Fokus auf konsequente Digitalisierung und „Digital-Only“, um Verwaltungsleistungen unkompliziert über eine zentrale Plattform ohne Behördengang oder Schriftform zu ermöglichen, ist grundsätzlich positiv. Es fehlt jedoch ein konkreter Plan zur Ausgestaltung dieser Plattform und zur Umsetzung der Digitalisierung, um das volle Potenzial dieser Initiative ausschöpfen zu können.

    Bewertung: 4

    Abschaffung Bonpflicht

    Die Abschaffung der Bonpflicht ist positiv zu bewerten, da sie Kosten spart und Müll reduziert.

    Bewertung: 3

    Abschaffung von 20% der Verwaltungsvorschriften des Bundes

    Die Abschaffung von 20 % der Verwaltungsvorschriften des Bundes ist ein guter Schritt zur Reduzierung von Bürokratie und zur Verbesserung der Effizienz. Weniger Vorschriften könnten die Verwaltungsabläufe beschleunigen und die Flexibilität erhöhen. Allerdings ist dieses Ziel zu unambitioniert, wenn man bedenkt, dass eine tiefgreifendere Vereinfachung notwendig wäre, um die Verwaltung wirklich effizient und zukunftsfähig zu gestalten. Eine deutlich höhere Reduktion der Vorschriften könnte einen viel stärkeren Effekt auf die Entbürokratisierung und die Förderung von Innovationen in der Verwaltung haben.

    Bewertung: 3

    Aussetzen zahlreicher Statistikpflichten, Beseitigung der Übererfüllung von EU-Vorschriften bei den fünf aufwendigsten Statistiken für die Wirtschaft

    Das Aussetzen zahlreicher Statistikpflichten und die Beseitigung der Übererfüllung von EU-Vorschriften bei den fünf aufwendigsten Statistiken für die Wirtschaft ist grundsätzlich hilfreich, da es Unternehmen von unnötigem bürokratischem Aufwand entlasten kann. Die konkrete Umsetzung und Auswahl der betreffenden Statistiken bleibt jedoch abzuwarten, um das tatsächliche Ausmaß der Entlastung beurteilen zu können.

    Bewertung: 3

    Infrastruktur-Zukunftsgesetz durch Ausnutzen von Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung, um Investitionen aus Sondervermögen schneller abfließen zu lassen

    Ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz, das Verfahren beschleunigt, um Investitionen aus Sondervermögen schneller abfließen zu lassen, ist grundsätzlich positiv. Es ist jedoch wünschenswert, solche Verfahrensbeschleunigungen auch in anderen Bereichen zu implementieren, um die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit umfassend zu steigern.

    Bewertung: 4

    Reduzierung der Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent (rund 16 Milliarden Euro) und des Erfüllungsaufwands für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro senken

    Die geplante Reduzierung der Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent (rund 16 Milliarden Euro) und des Erfüllungsaufwands für Unternehmen, Bürger und Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro ist äußerst positiv. Die Zuweisung der Verantwortung für diese Ziele an die einzelnen Ressorts, entsprechend ihrem jeweiligen Verursachungsbeitrag, ist ein effektiver Ansatz. Die Bündelung der Abbaumaßnahmen in jährlichen Bürokratierückbaugesetzen und die transparente, ressortbezogene Umsetzung unterstreichen das Engagement für eine effizientere Verwaltung und eine spürbare Entlastung für alle Beteiligten.

    Bewertung: 4

    Streichung der Ausnahmen der one-in-one-out Regel und Weiterentwicklung zu einer one-in-two-out Regel inkl. EU-Belastungen

    Die Ausweitung der one-in-one-out Regel beziehungsweise Umgestaltung zur one-in-two-out Regel ist eine sinnvolle Maßnahme zum Abbau der Bürokratiebelastung und eine effektive Bürokratiebremse. So ist die Entlastung größer als die neue Belastung.

    Bewertung: 3

    Normenkontrollrat ins Bundeskanzleramt holen und insgesamt stärken (Erweiterung der Betrachtung auf untergesetzliche Vorschriften, stärkere Einbeziehung in Gesetzgebungsprozesse)

    Deutschland ist ein Land von Normen und Rechtsverordnungen: 2024 waren nur auf Bundesebene 1.792 Gesetzte mit wiederum 52.155 Einzelnormen und 2.854 Rechtsverordnungen mit 44.272 Einzelnormen in Kraft (Quelle). Die schnelle Erarbeitung des Vorschlags zur Reduktion und dessen zügige Umsetzung ist dementsprechend dringend erforderlich. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) als unabhängiges Expertengremium zur Beratung der Regierung kann durch die Ausweitung der Kompetenz auf untergesetzliche Verordnungen einen wertvollen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten. Der NKR sollte aber noch mit weitaus mehr Kompetenzen ausgestattet werden, jeden Gesetzentwurf umfassend auf Bürokratielasten prüfen und bei identifizierten bürokratieärmeren Lösungen in den Gesetzgebungsprozess integriert werden. Er sollte zu einem Beauftragten des Bundestags für Bürokratieabbau aufgewertet werden.

    Bewertung: 4

    Einrichtung eines digitalen Bürokratieportals zur Meldung bürokratischer Hemmnisse und Verbesserungsvorschläge

    Dieser Vorschlag ist sehr zu begrüßen, da hierdurch die Betroffenen der Bürokratie gezielt ihre größten Hemmnisse weitergeben. So kann die Schwarmintelligenz der Bürger den Fokus auf die wichtigsten Punkte beim Bürokratieabbau legen und schnelle Erfolge und Entlastungen erzielen. Die Kosten in Höhe von ca. 1 Mio. Euro pro Jahr, beziehungsweise 1,5 Mio. Euro im ersten Jahr werden sich durch den verringerten Erfüllungsaufwand auszahlen. Wichtig ist bei diesem Vorschlag, dass der Staat nicht nur über die Bürokratiehemmnisse informiert wird, sondern auch effektiv und schnell handelt. Die Meldungen müssen ernsthaft geprüft und bei geringer oder keiner Wirksamkeit der bürokratischen Maßnahmen dahinter außer Kraft treten. Eine verpflichtende Statusmeldung seitens der Verwaltung könnte die nötige Transparenz schaffen. Gleichzeitig soll bei der Entstehung von Gesetzen in die Begründung aufgenommen werden, welche Unternehmen und Organisationen bzw. Branchen direkt oder indirekt von dem Gesetz profitieren. Häufig sind die wirtschaftlichen Profiteure Treiber von Bürokratie für andere.

    Bewertung: 3

    Abbau von Dokumentations- und Statistikpflichten insb. bei Handwerk, Einzelhandel, Landwirtschaft, Gastronomie und Hotellerie

    Der Abbau von Dokumentations-, Statistik- und Berichtspflichten und der damit verbundene Mentalitätswechsel von Kontrolle zu Vertrauen ist positiv. Dieser Ansatz sollte jedoch nicht auf einzelne Branchen beschränkt bleiben, sondern branchenübergreifend zur Regel werden, um eine umfassende Entlastung und Stärkung der Wirtschaft zu gewährleisten.

    Bewertung: 3

    Entbürokratisierung von Bundes-Förderprogrammen

    Eine Überprüfung der Bundesförderungen auf Zielgenauigkeit und Effizienz sowie die Vereinfachung der Antrags- und Nachweisverfahren würden den Verwaltungsaufwand erheblich senken und die Mittel zielgerichteter einsetzen. Die Ersetzung von Antragsförderungen durch Pauschalen würde den bürokratischen Aufwand für Antragsteller und Verwaltung verringern und die Auszahlung beschleunigen. Allerdings sollte grundsätzlich von Einzelförderungen Abstand genommen werden. Stattdessen wäre eine konsequente Digitalisierung der Verwaltungsstrukturen effektiver, um langfristig effizientere Abläufe und eine bessere Nutzung öffentlicher Mittel zu gewährleisten.

    Bewertung: 3

    Bundesinitiative für EU-Bürokratie-Rückbau (Reduzierung von Anpassungs- und Verwaltungskosten um mind. 25 Prozent bzw. 35 Prozent bei KMU)

    Eine Reduzierung der EU-Bürokratie um 25 Prozent, beziehungsweise 35 Prozent bei KMU, wäre ein wichtiger Schritt zur Senkung der Anpassungs- und Verwaltungskosten und würde insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen entlasten. Die Einführung eines „EU-Forechecking“ auf Bundesebene könnte helfen, unnötige Belastungen durch europäische Vorgaben frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Insbesondere die Regulierung nachhaltiger Investitionen (Taxonomie), die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die Lieferkettensorgfaltspflicht (CSDDD), die Entwaldungsverordnung (EUDR) und der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) führen zu erheblichem bürokratischem Aufwand und Wettbewerbsnachteilen, vor allem für kleinere Unternehmen. Eine Vereinfachung der Vorgaben würde die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit stärken und die Innovationskraft fördern. Allerdings sind die geplanten Reduzierungsziele von 25 bzw. 35 Prozent zu wenig ambitioniert. Auch bleibt noch offen, wie dies konkret umgesetzt und erreicht werden kann. Um eine spürbare Entlastung zu erreichen und den Wirtschaftsstandort nachhaltig zu stärken, sollte eine Reduktion der EU-Bürokratie um mindestens 50 Prozent angestrebt werden. Dies würde den Unternehmen echten Freiraum für Innovationen und Wachstum verschaffen und den Verwaltungsapparat deutlich verschlanken.

    Bewertung: 4

    Once-Only (grds. Doppelerhebungsverbot, Verpflichtung zum Datenaustausch innerhalb der Verwaltung)

    Bürger und Unternehmen müssen ihre Daten nur einmal angeben, was den bürokratischen Aufwand deutlich reduziert und Verfahren beschleunigt. Gleichzeitig erhöht der verpflichtende Datenaustausch innerhalb der Verwaltung die Effizienz, entlastet die Antragstellenden und verbessert die Servicequalität staatlicher Leistungen.

    Bewertung: 4

    Registermodernisierung durch Vernetzung der Bundesregister

    Die Registermodernisierung durch Vernetzung der Bundesregister ist äußerst positiv, da sie die Grundlage für die Umsetzung des Once-Only-Prinzips schafft. Nur so können Bürger und Unternehmen von einer deutlichen Reduzierung des bürokratischen Aufwands profitieren.

    Bewertung: 4

    Datenschutz entbürokratisieren (u.a. dadurch, dass auf europäischer Ebene nicht-kommerzielle Tätigkeiten und KMU von der DSGVO ausgenommen werden)

    Die Entbürokratisierung des Datenschutzes, insbesondere durch die Ausnahme nicht-kommerzieller Tätigkeiten und KMU von der DSGVO auf europäischer Ebene, ist grundsätzlich positiv. Es ist jedoch fraglich, ob sich dieser Vorschlag auf europäischer Ebene durchsetzen lässt.

    Bewertung: 3

    Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren

    Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ist ein positives Ziel. Allerdings bleibt die genaue Umsetzung unklar, was die tatsächliche Wirksamkeit schwer abschätzbar macht.

    Bewertung: 4

    Verbandsklagerecht im Zusammenhang mit Infrastrukturvorhaben auf europäisches Mindestmaß absenken und auf tatsächliche Betroffenheit ausrichten

    Das Verbandsklagerecht im Zusammenhang mit Infrastrukturvorhaben auf ein europäisches Mindestmaß abzusenken und auf tatsächliche Betroffenheit auszurichten, ist positiv zu bewerten. Ein zu weit gefasstes Verbandsklagerecht kann Infrastrukturprojekte unnötig verzögern und verteuern, da es Verbänden ermöglicht, Klagen einzureichen, auch wenn sie nicht direkt von dem Vorhaben betroffen sind. Dies bindet Ressourcen, schafft Unsicherheit und behindert dringend benötigte Investitionen in die Infrastruktur. Eine Beschränkung auf das europäische Mindestmaß und die Ausrichtung auf tatsächliche Betroffenheit trägt dazu bei, Missbrauch zu verhindern und Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, ohne dabei legitime Interessen von Betroffenen zu vernachlässigen.

    Bewertung: 3

    Verwaltungsmodernisierung für Sozialleistungen als Blaupause für grds. Verwaltungsmodernisierung (Konzept soll bis Ende 2025 stehen)

    Einen spezifischen Bereich als Blaupause zu entwickeln kann helfen, den Prozess zu starten, aber birgt auch die Gefahr, dass diese Blaupause Spezifika des SV-Rechts enthält, die nicht übertragbar sind. Unabhängig davon sind Vereinfachungen in höchst komplexen SV-Verfahren sehr zu begrüßen

Weitere für die Wirtschaft wichtige Beschlüsse

  • Integration

    Bewertung: 4

    Fortführung der Sprachkita-Programme und Ausbau des Start-Chancen-Programms

    Die frühkindliche Bildung und die Förderung der Sprachentwicklung sind grundsätzlich sehr positiv. Denn laut Bildungsexperte Prof. Plünnecke haben fehlende Deutschkenntnisse und eine bildungsferne Herkunft der Eltern gravierende negative Auswirkungen auf die Bildungs- und späteren Arbeitsmarktchancen der Kinder. Daher ist die Sprachförderung von zentraler Bedeutung und sollte bereits vor der Grundschule alle betroffenen Kinder erreichen. Insbesondere Kinder aus sozial benachteiligten Familien sollen durch Programme wie der Sprach-KiTa gezielt bei der Bildung und Sprachkompetenz unterstützt werden. Das Starchancenprogramm sollte beispielsweise auf 40 % der Schulen ausgeweitet werden, um einen Großteil der Kinder zu erreichen. Auch wenn Bildung eigentlich im Aufgabenbereich der Länder angesiedelt ist, ist dieser Vorschlag sinnvoll. Denn in der Bildungspolitik steckt großes Potenzial, um die Folgen des demografischen Wandels abzumildern.

  • Digitales

    Bewertung: 3

    Abbau Schriftformerfordernis

    Die Abschaffung des Schriftformerfordernisses würde die Digitalisierung entscheidend voranbringen und den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren. Deutschland liegt bei der Digitalisierung im internationalen Vergleich weit zurück – eine durchgängige End-to-End-Digitalisierung von Verwaltungsprozessen ist daher dringend notwendig. Wenn Unterschriften und Dokumente nicht mehr physisch eingereicht werden müssen, werden Abläufe schneller, einfacher und nutzerfreundlicher, was Bürgern und Unternehmen Zeit und Kosten spart. Noch ist unklar, wie umfassend Union und SPD vorgehen wollen. Die Schriftformerfordernis sollte im alltäglichen Wirtschaftsleben komplett entfallen.

    Bewertung: 1

    Stärkung der Ansiedlung von Rechenzentren, KI und Edge-Computing und bessere Datenbereitstellung von Informationen zur Energieverfügbarkeit

    Deutschland liegt im Ranking zur digitalen Wettbewerbsfähigkeit 2024 auf Platz 23 (Quelle). Eine verstärkte Ansiedlung von Rechenzentren und zukunftsfähiger Technologie wie KI ist folglich sehr zu begrüßen. Voraussetzung für eine solche Ansiedlung ist allerdings die billige und verlässliche Energieversorgung, aufgrund der Energieintensität in diesem Bereich. Aufgrund der hohen Steuern und Abgaben auf Energie und die überambitionierten Ziele Deutschlands bei der Klimaneutralität 2045 ist die Energie allerdings zu teuer und die Energiepolitik gleichzeitig zu unzuverlässig. Einzelne Technologien wie KI als strategisch zu erklären und mit hohen Subventionen und Unternehmen zur Ansiedlung zu bewegen, ist allerdings der falsche Ansatz. Die gescheiterten Anwerbeversuche der letzten Bundesregierung bei Intel und Northvolt zeigten, dass Milliardensubventionen nicht das richtige Instrument sind. Stattdessen muss Deutschland als Standort attraktiv sein, sowohl beim Thema Energie, als auch Steuern und Lohnnebenkosten.

    Bewertung: 1

    Definition von Schnittstellen, offenen Standards und Förderung von Open Source

    Die Förderung offener Schnittstellen, offenen Standards und Open Source kann grundsätzlich die Interoperabilität und Innovationskraft stärken. Allerdings hängt der Erfolg stark von der konkreten Ausgestaltung ab. Wenn der Staat Technologien und Standards vorgibt oder ambitionierte Zielmarken festlegt, könnte dies die Innovationsfreiheit einschränken und marktgetriebene Lösungen behindern. Statt Vorgaben zu machen, sollte der Staat den Wettbewerb und die Eigeninitiative des Marktes fördern, um die besten Lösungen zu ermöglichen und unnötige Eingriffe in die technologische Entwicklung zu vermeiden.

  • Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen

    Bewertung: 0

    Verlängerung der Mietpreisbremse um 4 Jahre

    Derzeit wird die Mietpreisbremse in 12 Bundesländern angewendet. Durch sie dürfen die Preise bei neuen Mietverträgen in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nicht über 10 % der ortsüblichen Miete liegen. Die Mietpreisbremse klingt nach einer sinnvollen Maßnahme, um Mieter zu entlasten – doch langfristig verschärft sie die Wohnungsnot. Zum einen muss der Effekt der Mietpreisbremse von Seiten des Angebots betrachtet werden: Wenn Vermieter die Mieten nicht frei anpassen können, sinkt der Anreiz, neuen Wohnraum zu schaffen. Schließlich baut man nicht, wenn sich die Investition nicht lohnt. Auch die Sanierung einer Wohnung ist unattraktiv, da die Kosten nicht über die Miete wieder refinanziert werden können. Das Ergebnis sind weniger Mietwohnungen und weniger Modernisierungen (Quelle, S. 124). Langfristig führt das dazu, dass das Wohnungsangebot nicht mit der Nachfrage mithalten kann und die Preise steigen – genau das Gegenteil von dem, was eigentlich gewollt ist. Zum anderen muss die Mietpreisbremse aus Sicht der Nachfrage betrachtet werden: Wenn Mieten künstlich niedrig gehalten werden, bleiben viele Menschen in ihren Wohnungen, selbst wenn sie eigentlich umziehen würden (Quelle: https://www.ifo.de/DocDL/sd-2021-03-dolls-etal-mietendeckel-update-2021.pdf, S. 31). Denn ein Umzug würde massive Preissprünge bedeuten. Somit wird der Wohnungsmarkt weniger flexibel und die Wohnungssuche noch schwieriger. Außerdem steigen die Mieten im unregulierten Segment überdurchschnittlich stark (Quelle: https://www.ifo.de/DocDL/sd-2021-03-dolls-etal-mietendeckel-update-2021.pdf, S. 29). Das DIW nennt auch die Fehlallokation von Wohnraum, Verschlechterung der Wohnungsqualität, verstärkte Segregation sowie höhere Obdachlosigkeit und niedrigere Mietquoten als negative Auswirkungen der Mietpreisbremse (Quelle: https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.811443.de/21-8-3.pdf, S. 120-124). Zusätzlich schafft die Mietpreisbremse Unsicherheit für Investoren. Wer in Immobilien investiert, plant langfristig. Ständige staatliche Eingriffe in die Mietpreise und somit die Vertragsfreiheit schrecken Investoren ab. Insgesamt hilft die Mietpreisbremse also nicht, den Wohnraummangel zu lösen. Stattdessen muss sich der Wohnungsbau mehr lohnen durch weniger Bürokratie, schnellere Genehmigungsverfahren, geringere Baukosten und bessere Anreize für Investoren. So können durch ein größeres Angebot die Preise nachhaltig stabilisiert werden – ganz ohne staatliche Eingriffe.

  • Gesundheit und Pflege

    Bewertung: 2

    Ausarbeitung einer großen Pflegereform

    Das geplante Vorhaben von Union und SPD lässt sich derzeit nicht abschließend bewerten, da die genaue Ausgestaltung noch offen bleibt. Eine Ausweitung der Sozialleistungen durch die Aufstockung der Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung ist jedoch abzulehnen. Angesichts des demografischen Wandels braucht es mehr Eigenverantwortung, um die finanziellen Lasten einer alternden Gesellschaft fair auf die Generationen zu verteilen.

    Bewertung: 2

    Beitragsstabilisierung

    Die Beitragsstabilisierung entlastet den Faktor Arbeit, bringt mehr netto vom brutto und ist daher positiv zu bewerten. Völlig offen ist aber der Weg dorthin. In der Vergangenheit waren Kommissionen, die sich mit einem Thema auseinandersetzen müssen, oft ein Weg, Themen zu beerdigen. Eine grundlegende Reform der Kranken- und Pflegeversicherung mit strukturellen Anpassungen ist absolut notwendig. Die Beitragsstabilisierung darf aber nicht nur durch eine Finanzierung mit Steuermitteln erreicht werden. Daher ist die Bewertung erstmal neutral.

    Bewertung: 4

    Stärkere Patientensteuerung durch verpflichtenden Erstkontakt bei Haus- und Kinderärzten

    Das deutsche Gesundheitssystem ist ineffizient – u.a. durch unnötige Mehrfachbehandlungen und unnötiges Aufsuchen von Fachärzten. Eine stärkere Patientensteuerung durch einen verpflichtenden Erstbesuch bei Haus- und Kinderärzten ist ein guter erster Schritt, um dieses Problem zu begrenzen. So lassen sich Kosten durch teure Facharzttermine reduzieren und gleichzeitig im reellen Bedarfsfall eine bessere und schnellere Terminvergabe ermöglichen. Weitere Reformschritte müssen folgen. Bewertung: sehr positiv.

  • Familie, Frauen, Jugend, Senioren und Demokratie

    Bewertung: 3

    Fortsetzung des Investitionsprogramms zum Ganztagsausbau

    Unternehmen profitieren direkt davon, wenn qualifizierte Beschäftigte nicht wegen fehlender Kinderbetreuung in Elternzeit oder Minijobs gebunden bleiben. Denn ein flächendeckender, qualitativ hochwertiger Ganztagsausbau ermöglicht Müttern und Vätern eine stärkere und kontinuierlichere Teilhabe am Arbeitsmarkt. Dadurch stehen mehr Fachkräfte zur Verfügung, Teilzeitfallen werden reduziert und vorhandener Arbeitskräftepotenziale werden stärker genutzt. Zudem bieten Ganztagsangebote weitere Bildungs-, Förder- und Integrationsmöglichkeiten insbesondere für Kinder aus benachteiligten Haushalten und erhöht somit die Bildungs- und Aufstiegschancen dieser Kinder. Insgesamt erhöht das Vorhaben die gesamtwirtschaftliche Produktivität und hat einen positiven Effekt auf das Wirtschaftswachstum.

    Bewertung: 4

    Einführung einer flächendeckenden Diagnostik des Sprach- und Entwicklungsstands der 4-Jährigen

    Deutschland schneidet in den relevanten Bildungsrankings in jüngster Vergangenheit sehr schlecht ab. Dabei zeigt sich immer wieder der Zusammenhang zwischen dem Bildungserfolg und deutschen Sprachkenntnissen. Auch ist evident, dass geringer Bildungserfolg in der Grundschule in den Folgejahren kaum aufzuholen ist. Daher ist die Einführung flächendeckender Diagnostik des Sprach- und Entwicklungsstands von 4-jährigen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Er kann die Basis legen für zielgerichtete Förderung von Kindern, die Unterstützung brauchen.

  • Bildung, Forschung und Innovation

    Bewertung: 3

    Aufstockung der Mittel für Forschung & Entwicklung (beispielsweise der Fusionsforschung)

    In der Lissabon-Strategie aus dem Jahr 2000 setzten sich die EU-Länder zum Ziel, 3 % des BIP für Forschung und Entwicklung (F&E) auszugeben. Dieses Ziel wurde verfehlt: Im Jahr 2024 lag der Anteil bei knapp 2,2 %. In den USA dagegen betragen die F&E-Ausgaben im Verhältnis zum BIP 3,5 % (Quelle). Es ist daher zu begrüßen, dass künftig mehr Haushaltsmittel in Grundlagenforschung fließen sollen – das Ziel von 3,5 % des BIP durch Investitionen von Staat und Wirtschaft erscheint ambitioniert und sinnvoll. Allerdings sollte sich die Bundesregierung dabei nicht auf einzelne Technologien festlegen, sondern Forschung beispielsweise durch erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten und andere Anreize insgesamt attraktiver gestalten. Eine staatliche Festlegung auf bestimmte Forschungsbereiche ist hingegen abzulehnen. Das Vorhaben ist deswegen grundsätzlich positiv zu bewerten, aber bleibt von der letztendlichen Umsetzung abhängig.

    Bewertung: 0

    Förderung und Auftreten des Staats als Ankerkunde bei der Forschungs- und Innovationsförderung

    Die Förderung von Forschung und Innovation über eine Hightech Agenda ist zunächst ein sinnvolles Vorhaben, insbesondere durch den Einbezug von universitären, außeruniversitären Akteuren, Industrie und Start-ups. Die priorisierten Gebiete der Förderung lassen allerdings wieder eine spezifische Subventionierung von staatlich gewünschten Bereichen vermuten. Ebenfalls, dass der Staat als „Ankerkunde“ auftreten soll. Hier muss man Sorge haben, dass schlussendlich der Staat für Nachfrage nach politisch gewünschten Technologien sorgt.

    Bewertung: 4

    Digitalpakt 2.0

    Bildungsausgaben erzeugen eine langfristige Rendite für die gesamte Volkswirtschaft, denn die Wirtschaft braucht digital kompetente Fachkräfte. Der Digitalpakt leistet einen Beitrag, Schüler auf die Anforderungen der modernen Arbeitswelt vorzubereiten und steigert die Beschäftigungsfähigkeit. Für Unternehmen ist ein digital gut ausgebildeter Pool von Arbeitskräften ein wichtiger Standortfaktor. Zusätzlich müssen aber auch Lehrer umfassende Weiterbildungsmöglichkeiten erhalten und diese wahrnehmen, um die Zukunftsthemen adäquat zu vermitteln.

    Bewertung: 3

    Ausweitung der Förderung zur Internationalisierung des Bildungssystems

    Unternehmen in Deutschland sind auf hoch qualifizierte Fachkräfte aus dem In- und Ausland angewiesen. Ein international geöffnetes Bildungssystem erleichtert es, ausländische Talente frühzeitig an Deutschland zu binden. Das wirkt dem Fachkräftemangel entgegen und stärkt die Wirtschaft dauerhaft. Es ist allerdings evident, dass dafür zusätzlich Deutschland als Standort auch für Arbeitnehmer attraktiver werden muss. Dementsprechend müssen die Steuern und Abgaben auf den Lohn sinken, der Staat digitaler und schlanker werden.

    Bewertung: 3

    Schaffung des Zukunftsfonds II mit starkem Fokus auf Ausgründungen und Wachstum im Deep-Tech Bereich und Biotech

    Insbesondere im Deep-Tech- und Biotech-Bereich entstehen Innovationen oft in wissenschaftsnahen Ausgründungen, deren Kapitalbedarf für private Investoren hochriskant erscheint. Ein Zukunftsfonds kann gezielt dort ansetzen, wo vielversprechende Technologien sonst mangels privatem Wagniskapital unterfinanziert bleiben. Das ist eine notwendige Ergänzung zur Aktivierung privaten Kapitals.

    Bewertung: 3

    Stärkere Förderung der MINT-Bildung

    Der demografische Wandel verschärft den Fachkräftemangel und der Bedarf an technischen und naturwissenschaftlichen Berufen steigt. Eine verstärkte Förderung der MINT-Bildung – beginnend in der Schule – sorgt für qualifizierten Nachwuchs. Vor allem der Ausbau von Jugend forscht und die Unterstützung bei der Gründung von Schülerfirmen setzt Leistungsanreize und fördert die unternehmerische Eigeninitiative.