Ludwig-Erhard-Lecture Aktuell
Die Daten zur wirtschaftlichen Situation Deutschlands zeichnen ein dramatisches Bild. Die mögliche nächste Koalition hat die Ergebnisse ihrer Sondierungen vorgelegt. Besonders pikant: Während Union und SPD sehr klar und detailliert die Aufnahme riesiger Schuldenberge beschreiben, bleiben wirkliche Strukturreformen nur vage. Aber welche Auswirkungen haben die Vorhaben beider Fraktionen?
Dieser Frage widmete sich der Ökonom Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Er analysierte die Konsequenzen dieser Maßnahmen im Rahmen der Ludwig-Erhard-Lecture am 17. März im Il Punto.
Besonders kritisch bewertete Haucap die geplanten Investitionen in Infrastruktur. Er pflichtete zwar dem bestehenden Nachholbedarf bei, aber hinterfragte, ob beispielsweise Pflegeheime und Krankenhäuser wirklich zur produktivitätssteigernden Infrastruktur gezählt und durch Schulden finanziert werden sollten. Die Schuldenaufnahme sei insgesamt nicht zielgerichtet genug, um das Produktionspotenzial der deutschen Wirtschaft nachhaltig zu erhöhen. Ein weiteres Problem sei die flexible Definition des Investitionsbegriffs, der sich politisch leicht anpassen lasse. Die geplanten Schuldenaufnahmen bergen zudem große Risiken durch die Zinsreaktionen, sowohl für den deutschen Haushalt als auch für andere europäische Staaten.
Insgesamt schaffen die geplanten Vorhaben große Spielräume im laufenden Bundeshaushalt, die nach den bisherigen Plänen vor allem für konsumtive Ausgaben wie die Mütterrente und die Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung verwendet werden, kritisierte Haucap. Die Gefahr bestehe vor allem darin, dass dringend notwendige Reformen nun ausbleiben.
In der anschließenden Diskussion unter der Moderation von Thomas Sigmund, dem Meinungschef beim Handelsblatt, teilten viele Gäste die Befürchtungen von Prof. Haucap. Mario Czaja MdB, ehemaliger Generalsekretär CDU Deutschland, wies beispielsweise darauf hin, dass die Formulierung des Ziels der Klimaneutralität bis 2045 erhebliche rechtliche Konsequenzen beinhalten könnte.
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