Soziales – Hilfe zur Selbsthilfe in der Sozialen Marktwirtschaft
Die Gesellschaft hilft jenen, die sich nicht selbst helfen können. Dies ist ein zentrales Element der Sozialen Marktwirtschaft. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft will das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe" stärken. Ansprüche auf Rundum-Absicherung sind schwer finanzierbar. Private Vorsorge ist ein wichtiger zusätzlicher Pfeiler. Klar ist aber auch: Die Solidarität mit den Bedürftigen der Gesellschaft ist Kern der Sozialen Marktwirtschaft.
Beitragssätze der gesetzlichen Sozialversicherungen
in %- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
- Soziale Pflegeversicherung (SPV)
- Arbeitslosenversicherung (ALV)
- Insgesamt
Dauer des Rentenbezugs in Deutschland
in JahreAnzahl der Renten in Deutschland
in MillionenSozialbudget in Deutschland
in Milliarden EuroBundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland
in Mrd. €- Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland
Publikationen zum Thema Soziales
Wie kann die Soziale Marktwirtschaft im Zeitalter der Globalisierung, des demografischen Wandels und der Wissensgesellschaft erfolgreich bestehen? Unsere Veröffentlichungen geben Antworten. Hier finden Sie alle Publikationen der INSM.
Pressemeldungen zum Thema Soziales
Hier finden Sie alle Pressemeldungen der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Kontakt: Carl-Victor Wachs Telefon: 0176 61649030 E-Mail: wachs@insm.de
- SozialesPressemitteilung
INSM-Gutachten: Rentenpaket der Regierung wird deutlich teurer als geplant / Gesamtbelastung für Bundeshaushalt bis 2050 bei rund 480 Milliarden Euro
Das geplante Rentenpaket 2025 der Bundesregierung wird den Bundeshaushalt im Zeitraum bis 2050 mit insgesamt 479,1 Milliarden Euro zusätzlich belasten. Dies ist das zentrale Ergebnis eines aktuellen Gutachtens der Prognos AG im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).
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Ende des Bürgergelds - Ende des Sozialstaats? INSM-Panel zu verfassungsrechtlichen Grenzen und Möglichkeiten
Die Debatte um die Reform des Bürgergeldsystems gewinnt neue Brisanz: Teile der SPD wollen mit einem Mitgliederbegehren die beschlossene Reform verhindern. Die Sozialdemokraten äußern insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken. Für andere geht die Reform nicht weit genug, da die gesetzten Einsparziele laut des vorliegenden Referentenentwurfs nicht erreicht werden.
Mehr erfahren - SozialesPressemitteilung
Bürgergeld/Grundsicherung: Vollständige Streichung verfassungsgemäß. INSM-Gutachten zeigt rechtliche Spielräume für Reform auf
Die mit der Abschaffung des Bürgergelds geplanten Sanktionen und Mittelstreichungen für Grundsicherungsempfänger sind verfassungskonform. Die Einschränkungen könnten sogar noch weiter gehen als bislang geplant. Dies ist das Ergebnis eines verfassungsrechtlichen Gutachtens des früheren Präsidenten des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).
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INSM-Sozialgipfel diesen Donnerstag, 7. November 2024
Der INSM-Sozialgipfel bringt Spitzenpolitiker und Experten zusammen, um zentrale Fragen zur Zukunft des Sozialstaats zu diskutieren: Wie viel Sozialstaat ist bezahlbar? Wie sichern wir eine faire Lastenverteilung zwischen den Generationen? Freuen Sie sich auf Impulse von Bundesfinanzminister Christian Lindner, Karl Josef Laumann und Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen sowie eine spannende Podiumsdiskussion.
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ÖkonomenBlog zum Thema Soziales
Der ÖkonomenBlog richtet sich an alle, die sich für Ökonomie interessieren und politische Diskussionen aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht beleuchten wollen. Prominente und ausgewiesene Experten veröffentlichen hier fundierte Beiträge zu aktuellen Wirtschaftsthemen. Die Beiträge geben jeweils die Meinung der Autoren wieder.

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Kampagnen zum Thema Soziales
Sozialversicherung
Die Gesellschaft hilft jenen, die sich nicht selbst helfen können. Dies ist ein zentrales Element der Sozialen Marktwirtschaft. Garant dieses Versprechens sind unsere Sozialversicherungssysteme.
Eingeführt wurde die Sozialversicherung durch Otto von Bismarck in den 80er-Jahren des 19. Jahrhunderts. Seitdem hat sie sich zu einem zentralen Träger unseres Staates entwickelt. Sie besteht heute aus 5 Säulen:
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Rentenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Die Sozialversicherungsbeiträge werden dabei von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen geleistet. Für Arbeitnehmer zieht der Arbeitgeber Sozialabgaben vom Bruttolohn ab. Diese führt er dann direkt an die Versicherungen ab.
In den ersten drei Quartalen beliefen sich die gesamten Sozialversicherungsbeiträge 2023 auf ungefähr 483 Milliarden Euro. Die gesamten Einnahmen der Sozialversicherungen beliefen sich in den ersten 3 Quartalen 2023 auf ungefähr 600 Milliarden Euro. Dazu zählen auch Einnahmen, die nicht durch die Beitragszahler generiert wurden. Rückzahlungen sind hierbei schon abgezogen.
Im Jahr 2023 belief sich sie Beitragshöhe der gesetzlichen Rentenversicherung auf 18,6 %, der Krankenversicherung 14,6 %, der Pflegeversicherung 3,05 % und die Beträge der Arbeitslosenversicherung auf 2,6 % des Bruttolohns eines deutschen Arbeitnehmers.
Die einzelnen Säulen decken die folgenden Leistungen ab:
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Notarzteinsätze, etc. von der Kasse übernommen. Durch die Unfallversicherung wird Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten geschützt. Sie übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall. Bei der Rentenversicherung handelt es sich um eine finanzielle Absicherung für das Pensionierungsalter und bei Erwerbsminderung. Für die finanzielle Absicherung von pflegebedürftigen Personen ist die Pflegeversicherung zuständig.
Die Arbeitslosenversicherung dient der finanziellen Unterstützung von Arbeitnehmern, die unverschuldet arbeitslos geworden sind. Zu den Leistungen der Arbeitslosenversicherung gehören Arbeitslosengeld I und II, aber auch Kurzarbeiter- und Insolvenzgeld. Arbeitslosengeld I wird nur in den ersten 12 Monaten der Arbeitslosigkeit ausgezahlt. Arbeitslosengeld II hingegen wird für die komplette Dauer der unverschuldeten Arbeitslosigkeit ausgezahlt. So sollen Betroffene für den Überbrückungszeitraum über eine finanzielle Grundlage verfügen, bis sie eine neue Beschäftigung gefunden haben. Ausgenommen hiervon sind die Selbstständigen, denn die Sozialversicherung für Selbstständige setzt sich anders zusammen:
Zwar sind Kranken- und Pflegeversicherung auch für Selbstständige verpflichtend. Den betroffenen Personen steht aber frei, ob sie sich lieber privat bei einer Krankenversicherung absichern möchten. Abgesehen von bestimmten Berufsgruppen, können Selbstständige außerdem frei entscheiden, ob sie in die Rentenversicherung einzahlen. Sollten sie sich dagegen entscheiden, entfallen Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Auch Werkstudenten bleiben mit Blick auf die Sozialversicherung zumeist versicherungsfrei. Sie müssen nur in die Rentenversicherung einzahlen.
Das System der Sozialversicherung leistet einen elementaren Beitrag zu dem sozialen Teil der Sozialen Marktwirtschaft und ist für den Erhalt von Fairness und Menschlichkeit im wirtschaftlichen Wettbewerb unerlässlich.
















