Rente und Soziales – Hilfe zur Selbsthilfe in der Sozialen Marktwirtschaft
Die Gesellschaft hilft jenen, die sich nicht selbst helfen können. Dies ist ein zentrales Element der Sozialen Marktwirtschaft. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft will das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe" stärken. Ansprüche auf Rundum-Absicherung sind schwer finanzierbar. Private Vorsorge ist ein wichtiger zusätzlicher Pfeiler. Klar ist aber auch: Die Solidarität mit den Bedürftigen der Gesellschaft ist Kern der Sozialen Marktwirtschaft.
Publikationen zum Thema Soziales
Wie kann die Soziale Marktwirtschaft im Zeitalter der Globalisierung, des demografischen Wandels und der Wissensgesellschaft erfolgreich bestehen? Unsere Veröffentlichungen geben Antworten. Hier finden Sie alle Publikationen der INSM.
Pressemeldungen zum Thema Soziales
Hier finden Sie alle Pressemeldungen der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Kontakt: Carl-Victor Wachs Telefon: 0176 61649030 E-Mail: wachs@insm.de
- SozialesPressemitteilung
Studie: Sozialstaat noch kaputter als gedacht. Reformgewinne sind verspielt, demografische Zeitenwende steht ins Haus.
Neue Prognos-Studie im Auftrag der INSM analysiert Rente, Gesundheit und Pflege. Deutschland zahlt in allen Sozialversicherungen überdurchschnittlich für vielfach nur mittelmäßige Ergebnisse. Die ergibt eine neue Prognos-Studie, die im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) die Entwicklung bei Rente, Gesundheit und Pflegeversicherung analysiert hat.
Mehr erfahren - SozialesPressemitteilung
INSM-Gutachten: Rentenpaket der Regierung wird deutlich teurer als geplant / Gesamtbelastung für Bundeshaushalt bis 2050 bei rund 480 Milliarden Euro
Das geplante Rentenpaket 2025 der Bundesregierung wird den Bundeshaushalt im Zeitraum bis 2050 mit insgesamt 479,1 Milliarden Euro zusätzlich belasten. Dies ist das zentrale Ergebnis eines aktuellen Gutachtens der Prognos AG im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).
Mehr erfahren - SozialesPressemitteilung
Ende des Bürgergelds - Ende des Sozialstaats? INSM-Panel zu verfassungsrechtlichen Grenzen und Möglichkeiten
Die Debatte um die Reform des Bürgergeldsystems gewinnt neue Brisanz: Teile der SPD wollen mit einem Mitgliederbegehren die beschlossene Reform verhindern. Die Sozialdemokraten äußern insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken. Für andere geht die Reform nicht weit genug, da die gesetzten Einsparziele laut des vorliegenden Referentenentwurfs nicht erreicht werden.
Mehr erfahren - SozialesPressemitteilung
Bürgergeld/Grundsicherung: Vollständige Streichung verfassungsgemäß. INSM-Gutachten zeigt rechtliche Spielräume für Reform auf
Die mit der Abschaffung des Bürgergelds geplanten Sanktionen und Mittelstreichungen für Grundsicherungsempfänger sind verfassungskonform. Die Einschränkungen könnten sogar noch weiter gehen als bislang geplant. Dies ist das Ergebnis eines verfassungsrechtlichen Gutachtens des früheren Präsidenten des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).
Mehr erfahren
ÖkonomenBlog zum Thema Soziales
Der ÖkonomenBlog richtet sich an alle, die sich für Ökonomie interessieren und politische Diskussionen aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht beleuchten wollen. Prominente und ausgewiesene Experten veröffentlichen hier fundierte Beiträge zu aktuellen Wirtschaftsthemen. Die Beiträge geben jeweils die Meinung der Autoren wieder.

Newsletter
Melden Sie sich für unseren Newsletter an und bleiben Sie immer informiert.
Kampagnen zum Thema Soziales
Sozialversicherung
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- Die Sozialversicherung ist ein zentraler Pfeiler der Sozialen Marktwirtschaft. Dabei besteht sie aus fünf Säulen: Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
- Die Finanzierung erfolgt überwiegend durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
- Der demografische Wandel erhöht den Druck auf die langfristige Finanzierbarkeit der Systeme
- Ohne Reformen drohen weiter steigende Sozialbeiträge für Beschäftige und Unternehmen
Was ist die Sozialversicherung?
Sozialversicherung ist ein zentraler Pfeiler der Sozialen Marktwirtschaft und schützt Bürger vor den finanziellen Folgen von Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung und Alter. Finanziert wird sie überwiegend durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Sozialversicherung in unserer Gesellschaft hilft jenen, die sich nicht selbst helfen können. Dies ist ein zentrales Element der Sozialen Marktwirtschaft. Garant dieses Versprechens sind unsere Sozialversicherungssysteme.
Eingeführt wurde die Sozialversicherung durch Otto von Bismarck in den 80er-Jahren des 19. Jahrhunderts. Seitdem hat sie sich zu einem zentralen Träger unseres Staates entwickelt. Die Sozialversicherung in Deutschland besteht heute aus 5 Säulen: der Rentenversicherung, der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Sozialabgaben bestehen überwiegend aus den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese werden in der Regel von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam finanziert und bilden auf Arbeitgeberseite einen wichtigen Bestandteil der Lohnnebenkosten. Für Arbeitnehmer zieht der Arbeitgeber die Beiträge direkt vom Bruttolohn ab und führen sie zusammen mit seinem Arbeitgeberanteil an die jeweiligen Sozialversicherungsträger ab. Eine Ausnahme bildet die gesetzliche Unfallversicherung, deren Beiträge ausschließlich von den Arbeitgebern gezahlt werden.
Im Jahr 2026 beläuft sich die Beitragshöhe der gesetzlichen Rentenversicherung auf 18,6 %, der Krankenversicherung 14,6 %, der Pflegeversicherung 3,6 % und der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung auf 2,6 % des Bruttolohns eines Arbeitnehmers. Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich individuell nach der Lohnsumme des Unternehmens und dem jeweiligen Unfallrisiko.
Die einzelnen Säulen
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung
decken die folgenden Leistungen ab:
Von der Krankenversicherung werden die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Notarzteinsätze, etc. übernommen. Durch die Unfallversicherung wird der Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten geschützt. Sie übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall. Bei der Rentenversicherung handelt es sich um eine finanzielle Absicherung für das Pensionierungsalter und bei Erwerbsminderung. Für die finanzielle Absicherung von pflegebedürftigen Personen ist die Pflegeversicherung zuständig.
Die Arbeitslosenversicherung dient der finanziellen Unterstützung von Arbeitnehmern, die unverschuldet arbeitslos geworden sind. Zu den Leistungen der Arbeitslosenversicherung gehören insbesondere das Arbeitslosengeld I sowie Kurzarbeiter- und Insolvenzgeld. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I beträgt in der Regel bis zu 12 Monate, bei älteren Versicherten jedoch bis zu 24 Monate. So sollen Betroffene für den Überbrückungszeitraum über eine finanzielle Grundlage verfügen, bis sie eine neue Beschäftigung gefunden haben. Ausgenommen hiervon sind die Selbstständigen, denn die Sozialversicherung für Selbstständige setzt sich anders zusammen:
Für Selbstständige sind nur die Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich verpflichtend. Den betroffenen Personen steht jedoch frei, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Abgesehen von bestimmten Berufsgruppen können Selbstständige außerdem frei entscheiden, ob sie in die Rentenversicherung einzahlen. Sollten sie sich dagegen entscheiden, entfällt neben Unfall- und Arbeitslosenversicherung auch die Rentenversicherung.
Das System der Sozialversicherung leistet einen elementaren Beitrag zur Sozialen Marktwirtschaft. Gleichzeitig muss sie langfristig finanzierbar bleiben, damit sie auch für kommende Generationen ihre Schutzfunktion erfüllen kann. Das derzeitige System steht unter anderem durch den demografischen Wandel zunehmend unter Druck: Die Ausgaben in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung steigen kontinuierlich. Die Einnahmen hingegen nicht. Ohne Reformen drohen dauerhaft weiter steigende Sozialbeiträge. Das verteuert Arbeit, belastet Arbeitnehmer und Unternehmen und schwächt die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.
Quellen:
Mehlmes, L., Hummel, K., Peters-Lange, S., Toepler, E. & Schuhmann, I. (Hrsg.) (2024): Handbuch Sozialversicherungswissenschaft. Wiesbaden: Springer VS
Welche Aufgaben hat die Sozialversicherung?
Die Sozialversicherung schützt Bürger vor den finanziellen Folgen von Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Arbeitsunfällen und Alter.
Warum steht die Sozialversicherung unter Reformdruck?
Der demografische Wandel führt zu steigenden Ausgaben in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Ohne Reformen drohen dauerhaft höhere Sozialbeiträge.
Warum sind die Sozialbeiträge zuletzt gestiegen?
Steigende Ausgaben insbesondere für Renten, Gesundheit und Pflege haben zu höheren Finanzierungsbedarfen der Sozialversicherung geführt.
Gelten die Sozialversicherungspflichten für Selbstständige genauso wie für Arbeitnehmer?
Nein. Für Selbstständige sind grundsätzlich nur die Kranken- und Pflegeversicherung verpflichtend, während sie bei Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung meist Wahlmöglichkeiten haben.




















