Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) informiert auf Sie über die aktuellsten Entwicklungen und Diskussionen rund um Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Hier finden Sie Beiträge zu Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und die Zukunft der Sozialen Marktwirtschaft.

Die Wirtschaft ist das Herz unseres Landes: Sie sichert Arbeitsplätze, ermöglicht Investitionen in Bildung, Pflege, Infrastruktur und digitale Netze und garantiert soziale Sicherheit und Renten. Doch dieses Herz schlägt schwächer: Unser BIP stagniert, und ohne Wachstum droht Stillstand – weniger Jobs, weniger Investitionen, weniger Zukunft.

Unsere Wirtschaft ist das Herz unseres Landes: Sie schafft Arbeitsplätze, ermöglicht Investitionen in Bildung und Infrastruktur und sichert soziale Stabilität sowie innere und äußere Sicherheit. Doch dieses Herz schlägt schwächer.

Die Abschaffung des Bürgergeldes ist aktuell die einzige Initiative der Regierung, die vom „Herbst der Reformen“ übriggeblieben ist. Noch ist es nur ein politischer Beschluss, der Gesetzentwurf lässt noch auf sich warten. Aber nach wie vor ist umstritten, wie man diese Grundsicherung anpassen und verschärfen kann. Unter der Frage „Ende des Bürgergeldes – Ende des Sozialstaates?“ hat die INSM am 5. November ins Allianz Forum geladen, wo intensiv und engagiert diskutiert wurde.

Das von der Regierung geplante Rentenpaket 2025 geht über die Vereinbarung des Koalitionsvertrags weit hinaus und wird den Bundeshaushalt im Zeitraum bis 2050 mit insgesamt 479,1 Milliarden Euro zusätzlich belasten. Dies entspricht nahezu dem gesamten Volumen des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität. Dies ist das zentrale Ergebnis eines aktuellen Gutachtens der Prognos AG im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).


Das geplante Rentenpaket 2025 der Bundesregierung wird den Bundeshaushalt im Zeitraum bis 2050 mit insgesamt 479,1 Milliarden Euro zusätzlich belasten. Dies ist das zentrale Ergebnis eines aktuellen Gutachtens der Prognos AG im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).


Die Debatte um die Reform des Bürgergeldsystems gewinnt neue Brisanz: Teile der SPD wollen mit einem Mitgliederbegehren die beschlossene Reform verhindern. Die Sozialdemokraten äußern insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken. Für andere geht die Reform nicht weit genug, da die gesetzten Einsparziele laut des vorliegenden Referentenentwurfs nicht erreicht werden.


Wer genau wissen will, wie wichtig wirtschaftliche Freiheit gerade für die ärmsten Menschen dieses Planeten ist, kann im jährlichen Economic Freedom Report des Fraser Instituts nachlesen. Dem neusten Bericht zufolge war 2023 – dem letzten Jahr, für das Daten vorliegen – die wirtschaftliche Freiheit in Hongkong, Singapur, Neuseeland, Schweiz und den USA am größten, am niedrigsten in Ländern wie Iran, Sudan oder Venezuela.


Seit über 75 Jahren prägt die Soziale Marktwirtschaft die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik. Sie genießt breite Zustimmung, steht aber vor großen Herausforderungen. Klimawandel, technologischer Fortschritt und Digitalisierung, globaler Wettbewerb auf Märkten und zwischen Systemen, Kriege und Alterung erfordern Anpassungen von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Ist das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft noch zeitgemäß? Im Rahmen eines Gutachtens für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Necker et al. 2025) untersuchen wir in vier Handlungsfeldern, ob die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschat noch Gültigkeit haben und welche Anpassungsbedarfe im Licht aktueller Herausforderungen bestehen.

Drei unterschiedliche Ökonomen in unterschiedlichen Rollen, aber mit gar nicht so unterschiedlichen Meinungen. Es ging um den Herbst der Reformen, und wie ein Winter der Entlassungen vermieden werden kann. Aktuelle Herausforderungen der Regierung wurden bei dieser INSM-Veranstaltung im Axica-Tagungszentrum neben dem Brandenburger Tor ebenso thematisiert wie mögliche Lösungsansätze.

Die von der Regierung geplanten Sanktionen im Zuge der Bürgergeld-Abschaffung sind verfassungsgemäß. Die Einschränkungen könnten sogar noch umfassender ausfallen. Dies ist das Ergebnis…


Die mit der Abschaffung des Bürgergelds geplanten Sanktionen und Mittelstreichungen für Grundsicherungsempfänger sind verfassungskonform. Die Einschränkungen könnten sogar noch weiter gehen als bislang geplant. Dies ist das Ergebnis eines verfassungsrechtlichen Gutachtens des früheren Präsidenten des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).


Bei der Debatte um die Finanzierung des Sozialstaats und insbesondere der Sozialversicherungen wird von mehreren Seiten auf kommende Produktivitätssteigerungen verwiesen, die je nach Couleur dazu genutzt werden sollen, z.B. die Renten zu erhöhen oder die Beitragssätze zu stabilisieren, wobei die grundsätzliche Idee ist, dass die steigende Produktivität einen größeren Kuchen backt, der dann zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern verteilt werden kann.



Besser viel zu spät als nie! Jahrzehntelang hat die Politik Nutzen und Kosten des Ausbaus der Erneuerbaren nicht hinterfragt. Schlimmer noch: Die Politik hatte gar kein Interesse an einer Kostenbilanzierung gezeigt, wie der Bundesrechnungshof wiederholt bemängelt hat. Mit dem am 15. September 2025 veröffentlichten Monitoringbericht zur Energiewende wurde zwar noch immer keine Kostenbilanz gezogen.

Die von der Bundesregierung geplante Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge wird nach einer aktuellen Studie des ifo Instituts im Auftrag der INSM nur geringe Effekte auf Beschäftigung und Wirtschaft haben.

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