Am 5. März 2024 kündigte die Bundesregierung das Rentenpaket II an. Dieses Paket beinhaltet zwei Hauptkomponenten:
1. Niveauschutzklausel: Diese Klausel soll sicherstellen, dass das Verhältnis von gesetzlicher Durchschnittsrente zum Durchschnittslohn (Rentenniveau) nicht unter 48 % fällt.
Einordnung: Gemäß dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung stärker ansteigen wird als bisher geplant und bis zum Jahr 2030 voraussichtlich die Marke von 20 % übersteigt. Infolgedessen wird der Nachhaltigkeitsfaktor praktisch außer Kraft gesetzt, um das Rentenniveau auf Kosten der verfügbaren Einkommen der Arbeitnehmer zu stabilisieren.
2. Stiftungskapital („Generationenkapital“): Es wird ein Kapitalfonds eingerichtet, dessen Erträge dazu verwendet werden sollen, den Anstieg des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung zu dämpfen. Ein früherer Beginn des Aufbaus eines Staatsfonds eine deutlichere Senkung des Beitragssatzes ermöglicht. Für spürbare Entlastungen müsste der Kapitalstock umfangreicher sein.
Einordnung: Der Aufbau des Generationenkapitals verursacht zunächst keine höheren Finanzierungsbedürfnisse für die öffentlichen Haushalte, da es durch zusätzliche Staatsschulden finanziert wird. Dies führt jedoch zu höheren zukünftigen Zinsausgaben, sodass nur die Erträge, die über diese Zinsausgaben hinausgehen, für die Minderung der Beitragszahlungen nutzbar sind, sofern diese Zinsen nicht aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden. Das Generationenkapital stellt kein individuelles Kapitaldeckungssystem dar, da es nicht auf individuellen Beiträgen basiert, die später individuellen Auszahlungen gegenüberstehen. Es gibt keine individuellen Ansprüche gegenüber dem Kapitalstock, was das Risiko erhöht, dass der Staat diese Reserven zweckentfremdet. Zudem sind die Nettoerträge der Kreditfinanzierung Zinsschwankungen unterworfen, die bei feststehenden Auszahlungsverpflichtungen aus anderen Einnahmen ausgeglichen werden müssen.