Stellenmehrung in der Bundesverwaltung - Bundeshaushalt 2017 bis Planentwurf 2027
Eine neue Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) zeigt: Die Bundesverwaltung wächst weiter. Für 2026 sind insgesamt 305.753 Planstellen und Stellen vorgesehen. Das sind 48.684 mehr als 2017 und entspricht einem Anstieg von 18,9 Prozent. Gleichzeitig steigen die geplanten Personalausgaben auf mehr als 48 Milliarden Euro.
Stellenmehrung gesamt
Im Bundeshaushalt 2026 sind insgesamt 305.753 Planstellen für Beamte und Stellen für Arbeitnehmer vorgesehen. 2017 waren es noch 257.069. Damit ist der Personalbestand innerhalb von neun Jahren um 48.684 Stellen bzw. 18,9 Prozent gewachsen.
Der gesamte Aufwuchs entfällt auf die Beamtenschaft. Die Zahl der Beamtenplanstellen steigt von 152.229 im Jahr 2017 auf 206.444 im Jahr 2026. Das entspricht einem Plus von 54.215 Planstellen bzw. 35,6 Prozent. Die Zahl der Arbeitnehmerstellen sinkt dagegen um 5.531 bzw. 5,3 Prozent.
Auch seit 2024 setzt sich der Aufwuchs fort. Gegenüber dem letzten Haushalt vor Amtsantritt der Merz-Regierung steigt der Personalbestand bis 2026 um 7.613 Stellen bzw. 2,6 Prozent.

Stellenmehrung in den Bundesministerien
Auch die Bundesministerien und das Bundeskanzleramt sind seit 2017 deutlich gewachsen. In den über den gesamten Zeitraum vergleichbaren Häusern steigt die Zahl der Planstellen und Stellen von 22.429 im Jahr 2017 auf 26.505 im Jahr 2026. Das entspricht einem Zuwachs von 4.076 Stellen bzw. 18,2 Prozent.
Auch hier konzentriert sich der Aufbau auf Beamtenstellen: Ihre Zahl steigt um 4.486 bzw. 28,0 Prozent, während die Zahl der Arbeitnehmerstellen um 410 bzw. 6,4 Prozent zurückgeht.
Insgesamt sind 2026 einschließlich der neu geschaffenen Ministerien 27.443 Stellen in den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt vorgesehen. Gegenüber 2024 sind das 142 Stellen mehr. Hinzu kommt das neue Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung mit 385 Stellen im Ministerium selbst.

Personalkostenmehrung
Mit dem Personalaufbau steigen die Personalausgaben deutlich. Die geplanten Personalausgaben des Bundes erhöhen sich von knapp 32 Milliarden Euro im Jahr 2017 auf mehr als 48 Milliarden Euro im Jahr 2026. Das entspricht einem Anstieg um rund 16 Milliarden Euro bzw. 50,1 Prozent.
Auch die tatsächlich angefallenen Ausgaben zeigen einen deutlichen Aufwärtstrend. Die Ist-Personalausgaben steigen zwischen 2017 und 2024 von 31,8 auf 42,4 Milliarden Euro. Das sind 10,6 Milliarden Euro bzw. 33,3 Prozent mehr.
In den vergleichbaren Bundesministerien einschließlich Bundeskanzleramt erhöhen sich die geplanten Personalausgaben von 1,94 Milliarden Euro im Jahr 2017 auf 2,83 Milliarden Euro im Jahr 2026. Das entspricht einem Plus von 895 Millionen Euro bzw. 46,2 Prozent.

Regierungsentwurf 2027: weiterer Personalaufwuchs
Auch der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sieht noch keinen Rückgang des Personalbestands vor. Geplant sind 310.487 Planstellen und Stellen. Gegenüber dem Regierungsansatz für 2026 entspricht das einem weiteren Zuwachs um 4.752 Stellen bzw. 1,6 Prozent.
Zugleich setzt sich der Trend zu mehr Beamtenstellen fort. Ihre Zahl steigt gegenüber 2026 um weitere 4.316 bzw. 2,1 Prozent. Die geplanten Personalausgaben wachsen sogar um 7,5 Prozent auf 51,62 Milliarden Euro.
Auch in den Bundesministerien ist ein leichter Stellenaufwuchs vorgesehen. Die Zahl der Stellen steigt um 214 auf 27.657. Maßgeblich dafür ist der weitere Aufbau des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung. Ohne dieses Ministerium würde die Stellenzahl in den übrigen Häusern gegenüber 2026 um 176 sinken.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Die Studie zeigt: Eine Trendwende beim Personalbestand des Bundes ist bislang nicht erreicht. Seit 2017 ist die Bundesverwaltung deutlich gewachsen, wobei der Personalaufbau nahezu vollständig auf zusätzliche Beamtenstellen zurückgeht. Gleichzeitig steigen die Personalausgaben erheblich.
Soll das im Koalitionsvertrag vereinbarten Abbauziel erreicht werden, braucht es einen verbindlichen und transparenten Abbaupfad bis 2029. Insbesondere muss transparent offengelegt werden, welche Bereiche vom Personalabbau ausgenommen bleiben sollen.
Ein zentrales Instrument sollte ein One-in-two-out-Prinzip für Beamtenstellen sein: Neue Planstellen sollten grundsätzlich nur geschaffen werden, wenn im gleichen Geschäftsbereich mindestens zwei gleichwertige Planstellen wegfallen. Sicherheitsrelevante Bereiche sollten dabei gesondert betrachtet werden.
Darüber hinaus braucht es eine systematische Aufgabenkritik. Aufgaben, Programme und Verwaltungseinheiten sollten darauf überprüft werden, ob sie noch erforderlich sind, vereinfacht, digitalisiert oder gestrichen werden können. Verbeamtungen sollten entsprechend den Empfehlungen der Kommission zur Sicherung der Altersversorgung deutlich eingeschränkt und stärker auf hoheitliche Tätigkeiten konzentriert werden.
Schließlich sollte der Bund transparenter darstellen, wie sich Stellen, Besoldungsgruppen und Personalkosten in den einzelnen Ressorts entwickeln und welche konkreten Aufgaben zusätzlichen Stellen zugrunde liegen.
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