Rentenkommission: Zugeständnisse von allen Seiten und damit ein guter Kompromiss
Nach sechs Monaten Beratung hat die Rentenkommission ihren Bericht vorgelegt. Zwei Dinge sind gelungen, mit denen nicht jeder gerechnet hat: Er stellt in seiner Gesamtheit einen echten Paradigmenwechsel dar, der den Herausforderungen des demografischen Wandels gerecht wird. Und er wurde einstimmig über alle politischen Lager hinweg entschieden.
Die wichtigsten Ergebnisse der Rentenkommission
- Das Rentensystem wird endlich ganzheitlich betrachtet. Ein reines Umlageverfahren kann in einer alternden Gesellschaft den Lebensstandard nicht sichern. Neben der gesetzlichen Rente braucht es die betriebliche und private Altersvorsorge, um dieses Ziel zu erreichen. Dadurch verliert das „Rentenniveau“ an Relevanz, das viele politische Rentendebatten emotional aufgeladen und sachlich in die falsche Richtung geführt hat.
- Kapitaldeckung wird künftig auch in der gesetzlichen Rente eine wichtige Rolle spielen – und zwar für alle, so dass auch diejenigen an den Wertsteigerungen der Börsen für das Alter profitieren können, die das bislang nicht gemacht haben.
- Steigt die Lebenserwartung in Zukunft weiter an, wird ein Teil davon auch mehr gearbeitet werden – und zwar gemäß der oft geforderten Formel des Sachverständigenrats: Ein Jahr längere Lebenserwartung führt zu einer längeren Lebensarbeitszeit von acht Monaten und einer längeren Rentenbezugsdauer von vier Monaten (2 zu 1).
- Die Altersschwelle für vorzeitigen Renteneintritt mit Abschlägen wird auch an die längere Lebenserwartung angepasst und in einem ersten Schritt auf 64 statt bisher 63 angehoben.
- Die abschlagsfreie Frührente für besonders langjährig Versicherte (früher: „Rente mit 63“) wird ganz abgeschafft. Das ist sinnvoll für das Rentensystem und für den Arbeitsmarkt. Bislang ist jeder zweite Babyboomer in Rente vorzeitig in Rente gegangen – mit gravierenden Folgen für Rentenfinanzen und Arbeitskräfteangebot.
- Auch die Schwelle für Altersteilzeit wird auf 58 angehoben.
- Der Nachhaltigkeitsfaktor, der die demografischen Kosten zwischen den Generationen fair verteilt und von den letzten Regierungen fälschlicherweise immer wieder ausgesetzt wurde, wird wieder aktiviert.
- Neue Verbeamtungen soll es künftig nur noch bei der Eingriffsverwaltung geben, ansonsten sollen Staatsbedienstete sozialversicherungspflichtig angestellt werden. Die vorgeschlagenen Reformschritte sollen wirkungsgleich auf das Pensionssystem übertragen werden – für das künftig verpflichtend Pensionsrückstellungen erfolgen sollen.










