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Lasten des demografischen Wandels gerechter verteilen

Ein Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt: Auch eine gerechtere Verteilung der Lasten des demografischen Wandels auf Junge und Alte würde der Gesetzlichen Rentenversicherung helfen.

Die Deutschen werden älter, die Politik muss die Tragfähigkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung sicherstellen. Nur wenige Stellschrauben können dafür genutzt werden, etwa die steigende Lebenserwartung besser auf Arbeits- und Rentnerleben aufzuteilen. Ein Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt: Auch eine gerechtere Verteilung der Lasten des demografischen Wandels auf Junge und Alte würde der Gesetzlichen Rentenversicherung helfen.

Weniger Junge, mehr Alte: Jeder Zweite in Deutschland ist heute älter als 45 und jeder Fünfte älter als 66 Jahre – Tendenz steigend. Der demografische Wandel in Deutschland trifft zunehmend die Gesetzliche Rentenversicherung. Immer weniger Beitragszahler müssen einen Rentner finanzieren. Wenn nichts getan wird, ist die Folge: In der Tendenz steigen die Beitragssätze, das Sicherungsniveau sinkt.

Eine wichtige Frage ist deshalb: Wie werden die Lasten des demografischen Wandels gerecht verteilt?

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Tatsächlich tragen die Älteren die Lasten aktuell nur zum kleineren Teil. Im sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor – der selbst Teil der Rentenanpassungsformel ist – gibt es den Gewichtungsfaktor Alpha. Dieser bestimmt die Lastenverteilung des demografischen Wandels zwischen Beitragszahlern und Rentnerinnen und Rentnern.

Aktuell beträgt das Alpha 0,25. Das bedeutet: Rentner tragen ein Viertel der Lasten des demografischen Wandels, die Beitragszahler dagegen drei Viertel.

Die INSM hat in einem IW-Gutachten (PDF) untersuchen lassen, wie sich Beitragssätze und Sicherungsniveau im Zeitverlauf ändern, wenn Lasten zu einem größeren Anteil auf die Schultern der Rentnerinnen und Rentner verteilt werden.

Außerdem wird in dem Gutachten eine zweite Veränderung untersucht: Schon im Jahr 2007 hat der Gesetzgeber beschlossen, das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre in einer Übergangsphase von 2012 bis 2031 anzuheben. Folgerichtig müsste ab dem Jahr 2031 auch die Standardbiografie an die Rente mit 67 angepasst werden. Das IW-Gutachten analysiert deshalb auch, was passiert, wenn die Standardbiografie von 45 Beitragsjahren (im Status quo) auf 47 Beitragsjahre ab dem Jahr 2031 (in beiden Reformszenarien) erhöht wird.

Ergebnis: Eine leichte Erhöhung der Lastenverteilung von einem Viertel auf ein Drittel plus die Anpassung der Standardbiografie an die Realität könnte den Beitragssatz spürbar sinken lassen. So würde der Beitragssatz im Jahr 2060 um 1,1 Prozentpunkte niedriger liegen (siehe Abbildung 1), parallel dazu würde das Rentenniveau lediglich um 0,6 Prozentpunkte auf 43,1 Prozent sinken (siehe Abbildung 2).

  • Abbildung 1

  • Abbildung 2

Zum Vergleich: Deutlicher wären die Konsequenzen bei einer hälftigen Verteilung der Lasten des demografischen Wandels (Alpha = 0,5). Dann würde das Rentenniveau bis 2060 auf 40,1 Prozent sinken. Allerdings wäre dann auch die Entlastung der Beitragszahler stärker: Statt 23,7 Prozent Rentenversicherungsbeitrag auf das Einkommen im Jahr 2060 bei bisheriger Gesetzeslage (Status quo) beliefe sich dieser auf 21,3 Prozent.

Fazit

Die Anhebung des Alpha-Wertes hätte zwei Effekte: Er würde die Lasten des demografischen Wandels zwischen den Generationen gerechter verteilen. Eine leichte Verschiebung der Lastenverteilung (Alpha von 0,25 auf 0,33) könnte den Anstieg der Beitragssätze in den kommenden Jahrzehnten deutlich bremsen, ohne dass das Rentenniveau in gleichem Maße sinken müsste.

 

Lesen Sie hier den Blogbeitrag und lesen Sie hier das Gutachten (PDF).

Kommentare
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    Datum:
    26. März 2020
    Themen:
    • Soziales
    Zum Gutachten (PDF)Zum Blogbeitrag von Dr. Pimpertz

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