INSM-Position Rente
Entgegen der Vernunft hat die Politik in der jüngeren Vergangenheit immer neue Milliarden-Ausgaben beschlossen: Rente mit 63, Mütterrente I und II, doppelte Haltelinie und Grundrente. Von diesen Leistungsausweitungen profitieren mehrheitlich jene Älteren, die ohnehin finanziell besser ausgestattet sind. Dies zahlen müssen vorzugsweise die Jüngeren, ohne künftig ähnlich komfortable Rahmenbedingungen vorfinden zu können wie die aktuelle Rentnergeneration. Statt Wahlgeschenken braucht das Rentensystem entschlossene Reformen, welche die Folgen des demografischen Wandels gerecht zwischen Jung und Alt verteilen.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) fordert,
- die doppelte Haltelinie bis 2025 zum Auslaufmodell zu machen.
- das Rentensystem generationengerecht zu gestalten und ab dem Jahr 2030 das Rentenalter an die Lebenserwartung zu koppeln,
- die Aktienrente in der gesetzlichen Rente sinnvoll zu gestalten,
- Altersarmut gezielt zu bekämpfen,
- eine Mindestvorsorgepflicht für Selbstständige einzuführen und
- die Renditebremse der Riester-Rente zu lockern und für die betriebliche Altersvorsorge zu werben.
Doppelte Haltelinie zum Auslaufmodell machen
Mit dem Rentenpaket 2018 wurde die sogenannte doppelte Haltelinie bis 2025 eingeführt. Das Rentenniveau darf bis dahin nicht unter 48 Prozent sinken und der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen. Derzeit sind die finanziellen Folgen gering, da selbst in der Coronakrise dank Kurzarbeit die Beitragszahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung stabil gehalten werden konnten. Falls aber die Politik die Haltelinien über 2025 hinaus verlängert, steigen die Kosten extrem, da dann die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen und nur wenige Jüngere als Beitragszahler nachrücken.
Um die Lasten des demografischen Wandels möglichst gerecht auf alle Generationen zu verteilen, sollte an der früheren Grenze für das Rentenniveau (43 Prozent) festgehalten werden. Die Renten werden auch dann weiter steigen, nur etwas langsamer. Ein Sinken der Renten ist und bleibt gesetzlich ausgeschlossen. Darüber hinaus brauchen Erwerbstätige finanziellen Spielraum, um zusätzlich in ihre Altersvorsorge zu investieren. Eine Steuer- und Abgabenpolitik, die den Bürgern finanzielle Spielräume lässt, trägt zur Generationengerechtigkeit bei.
Rentenalter an Lebenserwartung koppeln
Die Einführung der Rente mit 63 war ein Fehler und sollte auslaufen. Sie ist unsystematisch und ungerecht. Sie privilegiert vor allem Bezieher hoher Renten und schwächt den stabilisierenden Effekt der Rente mit 67 ab. Für eine generationengerechte Rente muss die Anhebung des Renteneintrittsalters weiter konsequent umgesetzt werden. Zudem sollte, um den Beitragssatzanstieg ab 2023 zu dämpfen, der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor reformiert werden. Seine Gewichtung sollte von derzeit 0,25 auf 0,33 angehoben werden. Das würde bewirken, dass die Rentner künftig ein Drittel der demografischen Belastung tragen, die Beitragszahler zwei Drittel. Derzeit tragen die Rentenbezieher nur ein Viertel, die Beitragszahler drei Viertel.
Auch über 2030 hinaus wird die Lebenserwartung steigen, sodass sich die Rentenbezugsdauer weiter verlängert. Um eine nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern, sollte das Verhältnis aus Arbeitszeit und Rentenbezugsdauer stabil gehalten werden. Mit der Kopplung des Rentenalters nach der Maßgabe „Drei Monate mehr Lebenserwartung gleich zwei Monate länger arbeiten und ein Monat mehr Rente“ wird sichergestellt, dass das Rentenniveau stabilisiert wird und die Rentenkasse langfristig finanzierbar bleibt.
Aktienrente in der gesetzlichen Rente sinnvoll gestalten
Kapitaldeckung in der Altersvorsorge ist richtig und wichtig, unter bestimmten Bedingungen auch in der gesetzlichen Rente als Ergänzung zum bisherigen Umlageverfahren. Die Ampelkoalition hat sich auf die Einführung einer ergänzenden Aktienrente als eine teilweise Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rentenversicherung verständigt. Ziel dessen ist, langfristig Rentenniveau und Rentenbeiträge zu stabilisieren. Bisher fehlt jedoch ein Konzept für die praktische Umsetzung des Koalitionsvorhabens.
Damit die Aktienrente tatsächlich einen Beitrag zur Generationengerechtigkeit leisten kann, müssen aus Sicht der INSM mehrere Prüfkriterien erfüllt sein: Die Finanzierung des erforderlichen Vermögens sollte im Rahmen des Rentenhaushalts durch Reformen aufgebaut werden; das Vermögen sollte frei von politischer Einflussnahme verwaltet werden; grundlegende beihilferechtliche Vorbehalte müssen beachtet werden; und den Beitragszahlern müssen originäre Eigentumsrechte an dem Vermögen zugesichert werden. In jedem Fall bleibt der Gesetzgeber gefordert, die umlagefinanzierte Rente zu reformieren.
Altersarmut gezielt bekämpfen
Die Grundrente bewirkt, dass sowohl ungleiche Beitragszahlungen zu ähnlichen Renten führen als auch gleiche Beitragszahlungen zu unterschiedlichen Renten. Das ist ungerecht, nach Expertenmeinung wahrscheinlich sogar verfassungswidrig und enorm bürokratisch.
Altersarmut muss gezielt nach einer Bedürftigkeitsprüfung und wie bisher mit der Grundsicherung im Alter verhindert werden. Bei der Rente muss wiederum gelten: Wer mehr einbezahlt, muss auch mehr herausbekommen. Systemkonform wäre ein Freibetrag in der Grundsicherung im Alter, welcher allen Ruheständlern hilft, die trotz eigener Vorsorgeanstrengungen im Alter bedürftig sind.
Mindestvorsorgepflicht für Selbstständige einführen
Die Hauptursache von Altersarmut ist fehlende Altersvorsorge. Davon sind auch Selbstständige betroffen. Sie sollten daher zur Mindestaltersvorsorge verpflichtet werden, sofern sie im steuerlichen Sinne leistungsfähig und daher zur Altersvorsorge in der Lage sind. Dabei sollte ihnen selbst überlassen werden, wie sie für ihr Alter vorsorgen. Ausnahmeregelungen für Existenzgründer in der Start-up-Phase sind sinnvoll. Falsch wäre es, Selbstständige zwangsweise in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.
Renditebremse der Riester-Rente lockern
Die kapitalgedeckte Altersvorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung ist wichtig und richtig. Allerdings entscheiden sich bisher zu wenig Bürger für eine kapitalbasierte Altersvorsorge – etwa betrieblich mit der Entgeltumwandlung oder privat mit der Riester-Rente. Alle Arbeitnehmer sollten ihre Möglichkeiten zur Altersvorsorge kennen. Das tun sie aber häufig nicht.
Um Arbeitnehmern die Vorteile einer kapitalbasierten Altersvorsorge stärker zu verdeutlichen, sollte die Politik besser darüber informieren, welche zusätzlichen Einnahmen im Rentenalter möglich sind. Neben besserer Aufklärung und Information braucht es bei der Riester-Rente höhere Renditeaussichten. Die Chancen auf bessere Renditen könnte bei einem langfristigen Sparziel wie der Altersvorsorge erzielt werden, indem ein größerer Anteil in Aktien und Immobilien angelegt würde als bisher. In der betrieblichen Altersvorsorge wurde bereits explizit ein Wegfall der sogenannten Beitragsgarantie mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Dieses Konzept sollte auch bei der Riester-Rente Anwendung finden.
Quellen
- Jochen Pimpertz und Ruth Maria Schüler (2021): Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rente und privaten Altersvorsorge – offene Fragen für die neue Legislaturperiode
- Susanna Kochskämper (2020): Entlastung der Beitragszahler – Variationen in der Rentenanpassungsformel
- Franz Ruland (2020): Verfassungswidrigkeit der Grundrente
- Christian Hagist und Christian Bührer (2019): Wege zu mehr Kapitaldeckung in der Altersvorsorge
- Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2019): Den Strukturwandel meistern, Jahresgutachten 19/20
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2019): Rentenversicherungsbericht 2019