INSM-Gutachten: Die Steuerbelastung der Unternehmen im internationalen und zeitlichen Vergleich

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat im Auftrag der INSM die Steuerbelastung in Deutschland im internationalen Wettbewerb untersucht.

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Zentrales Ergebnis:

Deutschland ist und bleibt mit einer tariflichen Steuerbelastung von über 30 Prozent und einer Rekord-Abgabenquote von fast 42 Prozent im internationalen Vergleich ein Hochsteuerland. Während viele OECD-Staaten ihre Unternehmenssteuern seit 2008 gesenkt haben, stieg die Belastung in Deutschland durch höhere Gewerbesteuersätze leicht an. Das gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit und macht Reformen wie die Senkung der Körperschaftsteuer oder die Abschaffung des Solidaritätszuschlags überfällig.

 

Kernaussagen zur Steuerbelastung:

1. Steuer- und Abgabenquote im internationalen Vergleich

Diese Quote misst den Anteil des Steueraufkommens und der Sozialversicherungsabgaben am Bruttoinlandsprodukt, zeigt also an, wie hoch der Anteil der gesamtwirtschaftlichen Leistung ist, der durch den Staat absorbiert wird.

Im internationalen Vergleich liegt Deutschland über dem OECD-Durchschnitt im oberen Mittelfeld. Mit 38,0 Prozent ist die Belastung z.B. deutlich höher als in den USA (25,6 %) oder Irland (21,7 %). Mexiko ist mit 18,3 Prozent gefolgt von Kolumbien (19,9 %) das OECD-Mitglied mit der niedrigsten Steuer- und Abgabenquote. Der internationale Vergleich verdeutlicht, dass Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland stark mit Steuern und Abgaben belastet sind.

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2. Steuer- und Abgabenquote im zeitlichen Vergleich

Im Jahr 2000 lag der Wert noch bei 36 Prozent und legte dann insbesondere in den 2010er Jahren deutlich zu. Insgesamt handelt es sich um einen Anstieg von 2,0 Prozent.

Sowohl nach volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (VGR) als auch nach Finanzstatistik weist der Wert für das Jahr 2025 einen Rekord in der Geschichte der Bundesrepublik auf – mit 41,9 Prozent nach den VGR und 39,4 Prozent nach der Finanzstatistik. Dies liegt nicht nur an einer hohen Steuerbelastung, sondern vor allem an den in den vergangenen Jahren spürbar gestiegenen Sozialbeiträgen.

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3. Besteuerung von Kapitalgesellschaften

Deutschland ist für Kapitalgesellschaften ein Hochsteuerland. Mit einer tariflichen Belastung der Gewinne von Kapitalgesellschaften in Höhe von 30,1 Prozent liegt Deutschland an dritter Stelle der OECD-Länder. Lediglich in Kolumbien und Portugal lagen die Werte im Jahr 2024 mit 35,0 und 31,5 Prozent noch höher als im Bundesschnitt. wichtige Wettbewerber lagen deutlich unterhalb Deutschlands, wie die Schweiz (19,6 Prozent), Österreich (23,0 Prozent) oder mit Werten von jeweils knapp 26 Prozent die USA, die Niederlande und Frankreich. Der OECD-Durchschnitt betrug 23,9 Prozent. Interessant: Die USA konnten ihr Steueraufkommen seit 2010 spürbar steigern, obwohl gleichzeitig die Steuerbelastung abnahm.

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4. Einkommenssteuer

Im OECD-Raum ist die Steuer- und Abgabenbelastung für eine alleinstehende Person mit Durchschnittsverdienst nur in Belgien höher als in Deutschland. Von den Arbeitskosten verbleiben in Deutschland nur 52 Prozent beim Steuerpflichtigen, 48 Prozent gehen in Form von Einkommensteuer und Sozialbeiträgen an den Staat (Abbildung 4-2). Auch die marginale Belastung mit Steuern und Sozialbeiträgen ist in Deutschland hoch. (Mehr-)Arbeit lohnt sich in Deutschland nicht genug.

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Außerdem ist das Einkommensteueraufkommen im Vergleich zur Bruttolohnsumme seit 2010 deutlich stärker gestiegen. Das heißt: Der Staat hat von Lohnerhöhungen überproportional profitiert. Dies liegt an den Anpassungen der Tarifzonen an die Inflation. Bei realen Lohnerhöhungen, also bei Lohnerhöhungen oberhalb der Inflationsentwicklung, steigt der Durchschnittssteuersatz.

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5. Solidaritätszuschlag

Seit der Teil-Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist der Soli zu 57 Prozent eine Unternehmensteuer. 43 Prozent werden von Privatpersonen getragen. Da der Solidaritätszuschlag auch auf die Abgeltungssteuer von Kapitalerträgen erhoben wird, sind auch weiterhin Gering- und Normalverdiener betroffen. Von den knapp 600.000 betroffenen Kapitalgesellschaften haben 70 Prozent einen Gewinn von weniger als 100.000 Euro. Der Solidaritätszuschlag wird also nicht nur von Reichen gezahlt.

Es wäre systematisch überfällig und ökonomisch zielführend den Solidaritätszuschlag abzuschaffen. Unternehmen erhielten so mehr Spielraum für Investitionen und die überdurchschnittlich hohe Steuerbelastung in Deutschland würde zumindest licht gemindert werden.

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6. Erbschaftsteuer

Im OECD-Vergleich ist der Anteil an Einnahmen aus der Erbschaftsteuer am BIP in Deutschland überdurchschnittlich hoch. Dies liegt auch daran, dass mehrere Länder wie Österreich und Schweden keine Erbschaftsteuer erheben. Auch in den USA und Kanada spielt die Erbschaftsteuer gemessen an der Wirtschaftskraft eine geringere Rolle. Hinzu kommt, dass gemessen an der Inflation seit der letzten Anpassung der Freibeträge, diese im Jahr 2025 um rund 35 Prozent über ihrem derzeitigen Niveau liegen müssten.

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Forderung der INSM

Der Wirtschaftsstandort Deutschland ist international nicht mehr wettbewerbsfähig. Um das zu ändern, muss die Steuer- und Abgabenlast gesenkt werden. Sowohl für Unternehmen als auch für seine Bürger. Das schafft Spielraum und Anreize für notwendige Investitionen und Arbeit. Konkret sollte der Solidaritätsbeitrag abgeschafft und die Körperschaftsteuer gesenkt werden, während der Spitzensteuersatz erst ab höheren Einkommen greifen sollte.

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