Einleitung

Wie die Energiewende vollzogen werden soll, wird schon seit Jahren diskutiert und ist seit 2011 endgültig beschlossen. Sie ist eines der größten politische Projekte und umfasst vielschichtige Dimensionen – einen Masterplan gibt es allerdings nicht.

Mitte März 2011 wurden unter dem Eindruck des Reaktorunglücks von Fukushima acht Kernkraftwerke in Deutschland vorläufig und drei Monate später endgültig stillgelegt. Die verbleibenden Kernkraftwerke werden in den nächsten Jahren vom Netz gehen müssen. Damit wurde eine jahrzehntelange Debatte beendet und eine Technik der Stromerzeugung in Deutschland aus dem Portfolio Erzeugungsmix herausgenommen.

Es wäre jedoch falsch, die sogenannte Energiewende auf die Verkürzung der Laufzeiten und das sofortige und endgültigen Abschalten von acht Kernkraftwerken zu reduzieren. Die Energiewende ist deutlich umfassender und beinhaltet nicht zuletzt die durchgängige Umstellung der Stromerzeugungsstrukturen auf Erzeugungskapazitäten mit erneuerbarer Basis. Sie zielt darauf ab, die gesamte Versorgungsbasis über einen über mehrere Jahrzehnte laufenden Prozess neu zu gestalten und die hierfür notwendigen Infrastrukturen zu schaffen.

Kernelement der Energiewende ist der Ausbau der erneuerbaren Energien wie Wind, Sonne und Biomasse, die bis zur Mitte des Jahrhunderts die Stromversorgung dominieren sollen. Diese Ziele werden in Deutschland schon seit Jahren verfolgt, viele damit zusammenhängende Herausforderungen und Risiken wie der Netzausbau, der Umgang mit schwankenden Stromquellen und die Wirtschaftlichkeit der Stromversorgung werden ebenso lang in die Diskussion gebracht.

Die Energiewende ist eines der wichtigsten politischen Projekte der Bundespolitik und hat erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Energiewende an bestimmten Elementen der Umsetzung scheitert. Die Energiewende in Deutschland folgt keinem eindeutigen und langfristig detailliert zu definierenden Masterplan. Dennoch sind zahlreiche Schritte und Zwischenziele festgelegt und eine Reihe von gesetzlichen Regeln beschlossen oder zumindest diskutiert. Gleichzeitig sind veränderte Parameter zu den Elementen des energiepolitischen Zieldreiecks zu beobachten: Die Versorgungssicherheit, das Preisniveau und die Umweltverträglichkeit der Energieversorgung verändern sich.

An Prozessschritten, Zwischenergebnissen und Wirkungen auf die energiewirtschaftlichen Ziele anknüpfend ist eine Einschätzung der Umsetzungsfortschritte zur Energiewende erarbeitet worden, die wesentliche Fortschritte und Herausforderungen der Energiewende benennt. Bei der Messung der Zielerreichung wird der Zeitraum seit Beginn der Energiewende im Jahr 2000 (Beginn der umfangreichen Förderung erneuerbarer Energien) bis heute betrachtet. Den Zielbezug liefern weitestgehend die für 2020 formulierten Ziele der Bundesregierung, wobei zumeist ein linearer Zielerreichungspfad angenommen werden konnte. Bei einzelnen Aspekten wurde dieses Vorgehen aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit modifiziert.

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