Der Stadtstaat Hamburg führt im Januar 2025 das OZG-Ranking an, wenn man auf die Anzahl der flächendeckend im jeweiligen Bundesland verfügbaren gesetzlich definierten Online-Angebote schaut. In der Hansestadt sind bereits 290 der 575 OZG-Leistungen online verfügbar. Auch bei der Veränderung gegenüber dem Vorjahr liegt Hamburg mit 131 zusätzlichen Angeboten an der Spitze. Stadtstaaten haben Vorteil, dass sie (mit Ausnahme Bremens, das aus zwei Gemeinden besteht) ebenfalls eine Kommune sind, sodass sie es bei der OZG-Umsetzung einfacher haben: Es besteht keine Mehr-Ebenen-Problematik mit fehlenden Durchgriffsrechten auf die kommunale Ebene.
Trotz der hohen Anzahl an Gemeinden folgt an zweiter Stelle Bayern mit 276 flächendeckenden OZG-Angeboten, 98 mehr als vor zwei Jahren. Auf Rang drei liegt das nun führende ostdeutsche Bundesland Mecklenburg-Vorpommern mit 238 Online-Leistungen, immerhin 103 mehr als Ende 2022.
Die Hauptstadt Berlin liegt mit 232 Online-Leistungen zwar auf Platz 4, doch gilt hier wiederum zu beachten, dass es Stadtstaaten aufgrund der einheitlichen Verwaltung (die Berlin trotz seiner 12 Bezirke aufweist) leichter haben als Flächenländer.
Thüringen schafft es mit 231 Online-Angeboten auf Rang 5 knapp hinter Berlin, während Hessen, früher in der Führungsriege bei der OZG-Umsetzung, mit nur 46 neuen Leistungen auf nunmehr 229 in den vergangenen zwei Jahren auf Platz 6 zurückgefallen ist. Die rote OZG-Laterne trägt, wie schon in den Vorjahren, das Saarland mit nur 196 flächendeckenden Online-Angeboten vor Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen mit je 197 Umsetzungen. In diesen vier Bundesländern sind auch zwei Jahre nach dem Zieldatum nur etwas mehr als ein Drittel der definierten OZG-Online-Angebote flächendeckend verfügbar. Für Nordrhein-Westfalen fällt wie schon im vorherigen Behörden-Digimeter (Röhl, 2024b) die hohe Anzahl von zumindest in einzelnen Gemeinden umgesetzten Online-Angeboten auf; im Januar 2025 sind dies 256. Würde es dem Behörden-Digimeter 2025 einwohnerstarken Flächenland endlich gelingen, bereits in Einzelgemeinden verfügbare Leistungen in die Fläche zu bringen, wäre Nordrhein-Westfalen OZG-Spitzenreiter, statt in der Gruppe der Nachzügler zu verharren.