Aspekt 6: Klimaschutz
Umweltverträglichkeit ist ein Ziel der Energiepolitik. Der CO2-Ausstoß hat sich leider bisher nicht wie gewünscht reduziert, was auch am hohen Stromverbrauch im Zuge von Wachstumsprozessen liegt. Bislang müssen dafür vor allem fossile Energieträger genutzt werden.
Vom Ziel gedacht
Im Zentrum der Energiewende steht das energiepolitische Bekenntnis zum Ausbau erneuerbarer Energien. Dieses Ziel soll sich gemäß dem Leitbild der Nachhaltigkeit ausgewogen an drei übergeordneten Zielen der deutschen Energiepolitik orientieren: Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit.
Auf der einen Seite wurde mit erneuerbaren und damit heimischen Energieträgern die Hoffnung verbunden, langfristig Importabhängigkeiten in Bezug auf fossile Energieträger zu reduzieren (für die Stromerzeugung insbesondere Steinkohle und Gas). Außerdem unterliegen sie weniger Preisrisiken auf dem Weltmarkt, als sie für konventionelle Energieträger aufgrund einer weiter steigenden Nachfrage erwartet werden. Diese eher an Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit orientierten Aspekte sind in den letzten Jahren zunehmend in den Hintergrund getreten. Stattdessen standen bei der Förderung erneuerbarer Energien zuletzt vor allem klimapolitische Beweggründe und damit Aspekte der Umweltverträglichkeit im Vordergrund.
Eine höhere Konzentration der sogenannten Treibhausgase hält mehr Wärmeenergie in der Atmosphäre zurück und führt auf diese Weise langfristig zu einer Erwärmung des globalen Klimas. Selbst unter der Annahme eines optimistischen Emissionsszenarios simulieren die vom International Panel on Climate Change (IPCC) verwendeten Klimamodelle bereits Temperaturanstiege jenseits der 2 °C, die für viele Fachleute als Grenze der beherrschbaren Folgeschäden gilt. Temperaturanstiege markieren Veränderungen im Klimasystem, an die sich eine Vielzahl ökologischer, ökonomischer und sozialer Folgewirkungen anschließen. Der Auftrag der Klimapolitik ist es folglich, einen gefährlichen Klimawandel zu verhindern. Dazu will die Bundesregierung auf nationaler Ebene die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent und bis 2050 um mindestens 80 Prozent gegenüber 1990 reduzieren.
Bei der Erreichung der Klimaschutzziele spielen die Energieversorgung und -verwendung eine Schlüsselrolle. Treibhausgasemissionen, die bei der Verbrennung fossiler Energieträger zur Energiegewinnung entstehen, machen rund 82 Prozent aller Treibhausgasemissionen aus, wovon der Anteil der Energiewirtschaft (öffentliche Strom- und Wärmeerzeugung, Raffinerien, Herstellung von Festbrennstoffen) 46 Prozent beträgt. Aber auch Energieerzeugungsanlagen (Wärme oder Strom) in Industrie und Haushalten kommen zusammen auf rund etwa 28 Prozent. Für eine klimagerechte Stromerzeugung wird auf erneuerbare Energien gesetzt. Strom aus Sonne oder Wind ist, anders als Strom aus fossilen Energieträgern wie Kohle oder Gas, weitgehend frei vom klimaschädigenden Treibhausgas CO2. Auch die Kernenergie, aus der zuletzt 17,6 Prozent des deutschen Stroms erzeugt wurde, gilt als CO2-arm. Sie ist jedoch aufgrund des Schadensausmaßes, das bei unvorhergesehenen Störungen im Betriebsablauf der Kraftwerke, aber auch bei der Lagerung der Brennstoffreste, auftreten kann, in Deutschland keine gesellschaftlich zustimmungsfähige Alternative mehr zu fossilen Energieträgern.














