Aspekt 2: Wirtschaftlichkeit
Die Energiewende muss so wirtschaftlich wie möglich vollzogen werden. Aber die Kosten, wie die gestiegene EEG-Umlage, belasten die Industrie. Hiergegen würden mehr Wettbewerb, ein Subventionsstopp und eine Europäisierung der Energiepolitik helfen.
Vom Ziel gedacht
Die Wirtschaftlichkeit der Energieerzeugung ist für ein modernes Industrieland von kaum zu unterschätzender Bedeutung. Energie und insbesondere Strom werden für praktisch alle Funktionen eines Haushalts benötigt. Licht, Heizungssteuerung, Elektrogeräte, Kommunikation – alles ist von der Verfügbarkeit von elektrischer Energie abhängig. Dies gilt ebenso für Industrieanlagen, die auf Elektrizität angewiesen sind – selbst wenn die größeren Anteile der Energieversorgung nicht durch Strom gedeckt werden.
Die Strompreise haben damit eine soziale und eine wirtschaftliche Dimension. Da der Stromverbrauch der privaten Haushalte mit zunehmendem Einkommen nur wenig steigt, sind einkommensärmere Haushalte sehr viel stärker von höheren Strompreisen betroffen als wohlhabendere Haushalte. Die Kosten der Energiewende, soweit sie von Privathaushalten zu tragen sind, sind daher unter Verteilungsgesichtspunkten kritisch zu sehen. So zahlen die Haushalte mit dem geringsten Einkommen einen fast zehnmal so hohen Anteil des Einkommens für die erneuerbaren Energien wie die einkommensstärksten Haushalte.
Für die industriellen Stromverbraucher ist der Strompreis von hoher Bedeutung zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Produktion am Standort Deutschland. Auch wenn bestimmte besonders energieintensive Unternehmen von zusätzlichen Belastungen ausgenommen werden, bringen die Mehrkosten eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation mit sich.
Die Kostendimension der Energiewende ist also sowohl aus sozialen wie aus wirtschaftlichen Gründen von hoher Bedeutung. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn eine wirtschaftliche Energieversorgung auch weiterhin gewährleistet ist. Der größte Kostenblock liegt derzeit in der Förderung der erneuerbaren Energien nach dem EEG. Die Mehrkosten von Strom aus diesen Quellen werden auf die Stromkunden umgelegt. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, diese Mehrkosten nicht auf einen Wert von mehr als 3,5 Cent je Kilowattstunde ansteigen zu lassen (Regierungserklärung vom 9. Juni 2011).














