Aktuelle Reformvorschläge für die Schuldenbremse: Die schwierige Suche nach dem Königsweg

Die Debatte um den möglichen Reformbedarf der Schuldenbremse hat durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 neue Nahrung erhalten. Das Urteil hatte die Umgehung der Haushaltsregel durch schuldenfinanzierte Sondervermögen stark eingeschränkt.

In der Diskussion um eine mögliche Reform der grundgesetzlichen Schuldenbremse wird oft unausgesprochen vorausgesetzt, dass Deutschland noch über einen umfangreichen freien Verschuldungsspielraum verfügt. Diese Studie beleuchtet den fiskalischen Spielraum Deutschlands im internationalen Vergleich mit Hilfe einer ganzen Batterie von Kennzahlen. Als Stärke der deutschen Fiskaldaten zeigt sich eine hohe fiskalische Resilienz, weil im Unterschied zu anderen großen OECD-Staaten einen systematischen Anstieg der Schulden-BIP-Quote trotz Finanzkrise und Pandemie vermieden werden konnte. Dem stehen als Schwäche hohe Zukunftslasten gegenüber, die ohne Reformen zu einem dynamischen Anstieg von Defiziten und Schuldenstand führen werden. Diese Befunde werden in Beziehung zur Diskussion um eine mögliche Reform der Schuldenbremse gesetzt. Eine Anhebung der Defizitgrenze könnte verantwortbar sein zur Flankierung von Politikansätzen, die das deutsche Wachstumspotenzial heben und die Expansion der Sozialausgaben eindämmen. Bis auf unproblematische technische Anpassungen des Verfahrens zur Konjunkturbereinigung erfüllt bislang keiner der vorliegenden Reformvorschläge die Anforderungen, die an eine Verbesserung der Schuldenbremse zu stellen sind. Die Probleme mangelnder Operationalisierbarkeit, einer unpräzisen Wachstumsorientierung, eine fehlende Datengrundlage über die Entwicklung des öffentlichen Vermögens und die Anfälligkeit für Bilanzkosmetik bleiben für alle wichtigen Reformideen bislang ungelöst. Ohne Fortschritte im Design von Reformkonzeptionen auf diesen Problemfeldern bleibt die existierende Schuldenbremse die bestmögliche.  

Autor:

Prof. Dr. Friedrich Heinemann leitet den Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft" am ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung und lehrt Volkswirtschaftslehre an der Universität Heidelberg.

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