Wegfall der Hinzuverdienstgrenze scheint das Renteneintrittsverhalten zu verändern
Seit 2023 dürfen Frührentner unbegrenzt hinzuverdienen. Eine neue IW-Analyse der Rentenversicherungsdaten zeigt: Diese Möglichkeit wird mittlerweile häufiger genutzt als vor dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze. Das scheint das Renteneintrittsverhalten zu verändern und belastet zugleich die gesetzliche Rentenversicherung.
Seit Januar 2023 gilt: Wer vorzeitig in Rente geht, darf unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bis 2020 wurden große Hinzuverdienste, die aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen resultierten, mit der Rente verrechnet. Ziel dieser Reform war es, die Erwerbsbeteiligung älterer Menschen zu stärken und zusätzliche Arbeitskraft zu mobilisieren, die anderweitig vollends aus dem Erwerbsleben ausgeschieden wären. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und zunehmender Fachkräfteengpässe ist das von hoher arbeitsmarktpolitischer Relevanz.
Eine neue Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt nun, dass der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze das Renteneintrittsverhalten tatsächlich verändert haben könnte. Die Möglichkeit, gleichzeitig vorgezogene Altersrente zu beziehen und weiterzuarbeiten, wird inzwischen deutlich häufiger genutzt als vor der Reform.
Besonders deutlich ist die Entwicklung bei den sogenannten besonders langjährig Versicherten: Personen mit mindestens 45 Beitragsjahren können bereits zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen. In dieser Gruppe ist der Anteil derjenigen, die oberhalb der Minijob-Grenze hinzuverdienen, nach dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze auf über 25 Prozent gestiegen – 2022 waren es noch 18 Prozent. Ein vergleichbares Muster zeigt sich bei den langjährig Versicherten mit 35 Beitragsjahren, die ab 63 Jahren mit Abschlägen vorzeitig in Rente gehen können: Hier stieg der Anteil mit großem Hinzuverdienst von acht auf 14 Prozent.
Das allein wäre noch kein Problem, wenn die Menschen dabei tatsächlich länger arbeiteten als ursprünglich geplant. Doch die Daten zeigen Indizien für ein verändertes Renteneintrittsverhalten der arbeitenden Frührentner: Seit der Reform gehen mehr Menschen vorzeitig und mit Abschlägen in Rente, statt bis zur Regelaltersgrenze zu warten. Der Anteil der langjährig Versicherten, die vorzeitig in Rente gehen, stieg von 21,7 Prozent im Jahr 2020 auf 24 Prozent im Jahr 2024. Auch das Durchschnittsalter beim Renteneintritt mit großem Hinzuverdienst in dieser Gruppe ist leicht gesunken.
Scheinbar nehmen manche Versicherte bewusst höhere Rentenabschläge in Kauf, weil sie kalkulieren, gleichzeitig Rente zu beziehen und weiterzuarbeiten. Damit scheint die Reform in Teilen das Ziel der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze, den Rentenbezug nach hinten zu verschieben, zu unterlaufen. Der Gesetzgeber sendet an die Älteren gegensätzliche Signale.
Einerseits steigt die Regelaltersgrenze bis 2031 auf 67 Jahre, was einen längeren Verbleib im Erwerbsleben fördern soll. Andererseits eröffnet der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze einen für die Gesellschaft kostspieligen Weg, früher eine Altersrente zu beziehen und trotzdem Arbeitseinkommen zu erzielen. Die Rentenkasse wird belastet, ohne dass das angestrebte arbeitsmarktpolitische Ziel – mehr Erwerbsbeteiligung Älterer – in ausreichendem Maß erreicht wird. Gleiches könnte für die 2026 eingeführte Aktivrente mit ihren steuerlichen Vorteilen für Erwerbstätigkeit jenseits der Regelaltersgrenze gelten: Regelaltersrentner, die ohnehin weiterarbeiten wollten, profitieren von Steuervorteilen, ohne dass zusätzliches Erwerbspotential erschlossen werden könnte.
Die Politik sendet also widersprüchliche Signale an die Babyboomer-Generation: Auf der einen Seite steigt die Regelaltersgrenze, auf der anderen werden vorzeitige Renteneintritte auf Kosten der Beitragsgemeinschaft erleichtert. Wer den demografischen Wandel ernstnimmt und die Fachkräftebasis sichern will, braucht konsistente Rahmenbedingungen. Deshalb sind die Empfehlungen der Alterssicherungskommission, die Möglichkeiten der Frührente einzuschränken, sinnvoll und sollten möglichst zeitnah umgesetzt werden. Eine Wiedereinführung der Hinzuverdienstgrenze beim vorzeitigen Rentenbezug wäre zudem ein folgerichtiger Schritt.
Quellen
Aktivrente kostet 2,8 Milliarden Euro – Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Autor:

Dr. Stefanie Seele ist Senior Economist für Arbeitsmarktökonomik am Institut der deutschen Wirtschaft
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