So kommt es zu der Frage, was angesichts des derzeit geltenden Ausblicks das Ausrufen einer Notlage für das Jahr 2023 rechtfertigen würde. Die Pandemie wird mehr oder weniger endemisch und das mittlere Szenario sieht keine Verwerfungen durch eine Verschärfung der Lage an den Energiemärkten vor. Eine Notlage zeichnet sich bei diesem Ausblick nicht ab.
„Angesichts der vorliegenden Planzahlen fehlt mir die Fantasie, warum bereits jetzt für 2023 die Schuldenbremse ausgesetzt werden sollte.“
An dieser Stelle wiederhole ich gerne: Natürlich sind das Annahmen und natürlich kann es ganz anders kommen, doch ist das eben die Sichtweise, die mit der aktuellen Zahlenbasis für die Haushaltsplanung 2023 einhergeht. Vermutlich werden in diesem Haushalt Stand Ende Mai auch keine umfangreichen Milliardenhilfen für von der Pandemie oder Energieembargos betroffene Unternehmen oder ein zusätzlicher, umfangreicher Zuschuss für die Bundesagentur für Arbeit geplant.
Was ist nun mit der Abbruchkante in der Nettokreditaufnahme? Abrupte Kurswechsel in der Finanzpolitik könnten schließlich die Gefahr in sich bergen, gesamtwirtschaftliche Friktionen auszulösen, und eine konstante und verlässliche Finanzpolitik dürfte grundsätzlich vorteilhaft sein. Doch bedeutet der scharfe Rückgang der Nettokreditaufnahme des Kernhaushalts eben nicht, dass sich die tatsächlichen Finanzierungsdefizite entsprechend entwickeln werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Gutteil der Nettokreditaufnahme des Kernhaushalts in den Jahren 2020 und 2021 effektiv noch gar nicht verausgabt wurde. Vielmehr wurden Sondervermögen aufgefüllt. Die Reduktion der Nettokreditaufnahme bedeutet daher auch nicht, dass nicht weiter Finanzierungsdefizite in beträchtlicher Höhe möglich sind. Der Bund hat auch nach der Pandemie weiterhin Rücklagen von über 48 Milliarden Euro im Kernhaushalt. Und zusammen mit dem neuen Sondervermögen für die Bundeswehr über 200 Milliarden Euro zusätzliche Rücklagen außerhalb. Sämtliche Rücklagen können nun verausgabt werden, ohne dass die Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt tangiert wird.
Angesichts der vorliegenden Planzahlen zu den Einnahmen des Bundes und der bereits jetzt umfangreichen Möglichkeiten, Finanzierungsdefizite im Einklang mit der Schuldenbremse zu realisieren, fehlt mir ein wenig die Fantasie, warum bereits jetzt, in der Planung des Bundeshaushalts 2023, abermals die Notlage erklärt und die Schuldenbremse ausgesetzt werden sollte.
Vielmehr ist es angesichts der merklichen Inflation, die zwar zu einem Gutteil auf weltweite Rohstoffpreiskapriolen zurückgeht, aber sich eben auch in nationalen Wertschöpfungsdeflatoren findet, geboten, dass die Fiskalpolitik entgegenwirkt und auf eine Rückführung der Finanzierungsdefizite hinwirkt. Die Rückkehr zur Schuldenbremse 2023 ist also nicht nur vergleichsweise leicht möglich, sondern verhindert insbesondere eine noch expansivere Finanzpolitik, die für sich genommen Stabilitätsrisiken weiter anheizen würde.
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